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Berichte zum Anerkennungsgesetz

Die Berichte zum Anerkennungsgesetz liefern wichtige Hinweise zur aktuellen Entwicklung der Berufsanerkennung. Sie zeigen sowohl gute Beispiele als auch die bestehenden Herausforderungen. Neben der Einordnung durch das BMBF, sind Grundlage der Berichterstattung Ergebnisse des BIBB-Anerkennungsmonitorings.

Hände halten den Bericht zum Anerkennungsgesetz vor einem grauen Hintergrund

Die Anerkennungsberichte werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) herausgegeben. Grundlage dafür sind Daten der amtlichen Statistik, Auswertungen, Beobachtungen und Analysen des Anerkennungsmonitorings des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Der aktuellste Anerkennungsbericht 2023 wurde Anfang 2024 vom Bundeskabinett beschlossen. 

Seit dem 1. April 2012 besteht ein Rechtsanspruch auf die Überprüfung der ausländischen Berufsqualifikation unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit und der Herkunft der Abschlüsse. Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein wichtiges Element der Fachkräftesicherung – sowohl bei der Hebung von Potenzialen im Inland als auch bei der Fachkräfteeinwanderung.

Für den Zeitraum 2012 bis 2022 verzeichnet die amtliche Statistik nun insgesamt rund 365.000 Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu bundes- und landesrechtlich geregelten Berufen. Das jährliche Antragsaufkommen ist über die Jahre hinweg stetig gestiegen. Die Anträge entfielen insbesondere auf die Referenzberufe Gesundheits- und Krankenpflegerin und Gesundheits- und Krankenpfleger beziehungsweise Pflegefachfrau und Pflegefachmann, Ärztin und Arzt sowie Ingenieurin und Ingenieur und Lehrerin und Lehrer. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Anträge vor allem zu in Drittstaaten erworbenen Qualifikationen deutlich gestiegen. Immer häufiger gingen Anträge auf Anerkennung auch direkt aus dem Ausland ein; 2022 lag der Anteil bei 40 Prozent. Dies unterstreicht die wachsende Bedeutung Deutschlands als Einwanderungsland.

Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist für die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt von großer Bedeutung. Sie steigert die Chancen der Fachkräfte auf qualifikationsadäquate Beschäftigung und Entlohnung sowie beruflichen Aufstieg. Zudem schafft sie Transparenz über ausländische Qualifikationen und unterstützt so Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Fachkräftesicherung und Personalentwicklung. Damit die positiven Auswirkungen der Anerkennung für die Fachkräfte, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die Gesellschaft insgesamt zum Tragen kommen, muss der Weg zur Anerkennung möglichst unkompliziert gestaltet sein und Prozesse weiter optimiert werden. Dafür werden bereits Maßnahmen auf gesetzlicher und untergesetzlicher Ebene ergriffen. Der aktuelle Blick in die Umsetzung der anerkennungsrechtlichen Regelungen in den unterschiedlichen Berufsbereichen zeigt in vielen Berufen eine zunehmende Dynamik bei der Vereinheitlichung, Standardisierung und Beschleunigung. Viele Akteure sind engagiert und verbessern stetig Prozesse und Strukturen. Für die Zukunft sollten erfolgreich initiierte Maßnahmen in Regelstrukturen überführt, wenn nötig ausgebaut und weiterentwickelt werden. Hierbei sollten auch die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend eingesetzt werden, wie etwa durch digitale Beratungsangebote oder den Verzicht auf physische Antragsunterlagen. Zudem gilt es, die bereits identifizierten guten Beispiele und Erkenntnisse für einen optimierten Prozess in die Breite zu tragen und dauerhaft zu etablieren.