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Vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung

Seit der Novelle des Berufsbildungsgesetz (BBiG), welche zum 01.01.2020 in Kraft trat, werden in der Berufsbildungsstatistik die bei neu abgeschlossenen Verträgen vereinbarten Ausbildungsvergütungen erhoben. Die Daten bieten eine qualitativ hochwertige und in Deutschland einzigartige Grundlage für die Berichterstattung zu den Ausbildungsvergütungen im dualen System.

Bei den erhobenen Daten handelt es sich um die bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrages vereinbarte monatliche Bruttovergütung für jedes Ausbildungsjahr. Da Anpassungen der Ausbildungsvergütung, die nach Vertragsabschluss erfolgen, nicht gemeldet werden müssen, spiegelt die erfasste Ausbildungsvergütung nicht zwingend die tatsächlich ausgezahlte Vergütung wider. Im ersten Ausbildungsjahr dürfte dies nur geringe Abweichungen zur Folge haben. Insbesondere aufgrund von Erhöhungen der tariflichen Ausbildungsvergütungen können die Abweichungen mit den Ausbildungsjahren jedoch zunehmen und zu einer Unterschätzung der tatsächlich gezahlten Vergütungen führen.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung berichtet seit 2023 im Datenreport zum Berufsbildungsbericht (Kapitel A9.1.2) über die Entwicklung der vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen auf Bundes- und Landesebene sowie in den einzelnen Ausbildungsbereichen. Darüberhinausgehende Analysen und Auswertungen zur vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütung finden Sie auf dieser Seite.