Auftragsvergaben
Hier finden Sie Informationen zur Vergabe von Aufträgen durch das BIBB.
Zweck einer öffentlichen Ausschreibung / einem Offenen Verfahren ist es, potentielle Bieter aufzufordern ihr Angebot abzugeben. Dieses Regelverfahren ist durch strenge Form- und Fristvorschriften gekennzeichnet.
Bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte – die etwa 90 % aller Auftragsvergaben ausmachen – gilt nur nationales Recht. Beteiligen dürfen sich Bieter aus dem gesamten „Europäischen Wirtschaftsraum“ (EWR). Der EWR umfasst neben den 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union auch Island, Norwegen und Liechtenstein. Die Schweiz ist durch ein separates Abkommen eingebunden.