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Die Anerkennung von Berufsabschlüssen ist eine Erfolgsstory

Das 2012 von der Bundesregierung beschlossene Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse ist erfolgreich. Dies zeigen die Ergebnisse des Monitoring, die der Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, auf einer Tagung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des BIBB in Berlin vorstellte. Doch es bleiben Herausforderungen.

Das BIBB ist als zentrale Fach- und Informationsstelle mit der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes befasst. „Unser Monitoring zeichnet eindeutig ein positives, vielschichtiges Bild der aktuellen Praxis“, betonte Esser. „Die Möglichkeiten der Anerkennung werden genutzt. Und auch die teilweise Anerkennung sorgt für Transparenz und Vorteile auf dem Arbeitsmarkt“. In den ersten beiden Jahren des Gesetzes habe es 26.500 Anträge gegeben. Mehr als 16.500 Personen sei eine volle Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses mit dem deutschen Referenzberuf attestiert worden. Bei 96 Prozent der in den vergangenen drei Jahren beschiedenen Anträge war es möglich, den Abschluss entweder voll oder teilweise anzuerkennen. Fast ein Viertel der Anträge (22 Prozent) bezog sich zuletzt auf nicht-reglementierte gewerblich-technische, kaufmännische oder handwerkliche Ausbildungsberufe. Die drei am stärksten nachgefragten Referenzberufe sind reglementiert: Es geht um Ärztin/Arzt, Gesundheits- und Krankenpfleger/in sowie Physiotherapeut/in.

Ferner unterstrich Esser: „Das Interesse an Beratung steigt, und die Beratungsinfrastruktur ist gut“. Die zunehmende Nachfrage zeige sich beim Portal „Anerkennung in Deutschland“, das im BIBB angesiedelt ist, und bei der persönlichen Beratung vor, in und nach dem Verfahren. „So wird das Gesetz immer bekannter.“ Die Beratungsangebote des Bundes, zum Beispiel die Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die Beratungsstellen des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung“ (IQ) sowie die der Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern seien leistungsfähig, stark frequentiert und etabliert. Die gute Beratung habe auch dazu geführt, dass bei nicht-reglementierten Berufen der Anteil der negativ beschiedenen Verfahren von 24,9 Prozent im Jahr 2012 auf 4,4 Prozent im Jahr 2013 gefallen sei.

"Es bleibt wichtig, die Entwicklung bei der Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen zu verfolgen."

(Prof. Dr. Esser)

Qualifikationsanalyse in der Praxis verankern

Das Monitoring des BIBB belege darüber hinaus, so Esser weiter, dass die im Anerkennungsgesetz verankerte Möglichkeit genutzt werde, unterschiedliche Arten von Lernergebnissen zu berücksichtigen. Hinsichtlich des Informellen Lernens sei klar geworden: Bei nicht-reglementierten Berufen spielt die Berufserfahrung eine große Rolle. Sie sei, jüngsten Zahlen zufolge, bei vier von zehn (42,1 Prozent) der abgeschlossenen Verfahren zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede hinzugezogen worden. In fast allen Fällen führe die Berücksichtigung von Berufserfahrung dazu, die volle Gleichwertigkeit anzuerkennen.

Im reglementierten Bereich dagegen wird die Berufserfahrung deutlich seltener berücksichtigt. Sie wurde ungefähr in jedem zehnten (9,7 Prozent) der beschiedenen Fälle bei der Gleichwertigkeitsprüfung herangezogen. In Bezug auf die erstellten Bescheide offenbare sich ein ähnliches Bild. Dort wurde bei drei Viertel der Verfahren, in denen die Berufserfahrung betrachtet wurde, eine volle Gleichwertigkeit ohne Ausgleichsmaßnahme festgestellt.

Wie werden unterschiedliche Lernergebnisse gewürdigt? „Eine Kompetenzfeststellung, die sogenannte Qualifikationsanalyse, ist möglich, wenn jemand Unterlagen unverschuldet nicht vorlegen kann – was bei Flüchtlingen oft der Fall ist“, sagte der BIBB-Präsident. Bisher werde diese Möglichkeit indessen sehr selten genutzt: 2013 etwa wurden 60 Qualifikationsanalysen durchgeführt; 27 ergaben die volle und 24 eine teilweise Gleichwertigkeit, neun Mal gab es keine Anerkennung.

Im zweiten Teil seines Vortrags ging Esser auf Herausforderungen ein, vor denen die Umsetzung des Anerkennungsgesetzes trotz des bisherigen Erfolgs stehe. Erstens sei die Anerkennung bei fehlenden Unterlagen zu verbessern. Das Projekt „Prototyping Transfer", koordiniert vom BIBB, setze genau da an und ziele darauf ab, die Qualifikationsanalyse in der Praxis zu verankern. Zweitens sei die Anerkennung informell und non-formal erworbener Kompetenzen zu erweitern. „Hier müssen wir die Validierung stärken. Das trägt dem Anspruch Rechnung, lebenslang zu lernen“, erläuterte Esser. Die Erfahrungen mit der Validierung von Lernergebnissen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz könnten in einem neuen rechtlichen Rahmen auch für Bildungsinländer ohne formalen Abschluss nutzbar sein.

Der BIBB-Präsident regte ferner an, Weiterbildungsangebote auszubauen und Eintrittsbarrieren zu beseitigen. Das Anerkennungsgesetz biete Entwicklungschancen, da etwa Weiterbildungen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede nach der Feststellung einer „teilweisen Gleichwertigkeit“ im Antragsverfahren berücksichtigt würden. Und bedeutsam sei es, dass der Qualifizierungsbedarf aus den Bescheiden ableitbar ist. „Es muss genug berufliche und akademische Weiterbildungsangebote geben, und diese müssen auf die Belange derer, die Anerkennung anstreben, individuell zugeschnitten sein“, fügte Esser hinzu. Eintrittsbarrieren wie ungünstige Kurszeiten oder räumliche Entfernungen dürften darüber hinaus den Weiterbildungswünschen nicht entgegenstehen. „Und die Angebote müssen kundenorientiert sein!“

Finanzierung der Anerkennungsverfahren

Als vierte Herausforderung machte Esser finanzielle Hürden auf dem Weg zur Anerkennung aus. „Diese Hürden müssen wir entfernen“, forderte er. Die Übernahme der Finanzierung des Anerkennungsverfahrens durch die Jobcenter hänge vom zu erwartenden Erfolg der Anerkennung und der anschließenden Arbeitsmarktintegration ab. „Die Kosten bleiben leider ein Grund, keinen Antrag zu stellen.“ Seit 2015 unterstütze daher der Sonderfonds im Projekt „Prototyping Transfer“ Antragsteller bei der Durchführung von Qualifikationsanalysen. „Dennoch bleiben die beteiligten Akteure gefordert, weitere Finanzierungswege zu finden.“

Davon abgesehen seien Unternehmen dabei zu unterstützen, die Chancen der Anerkennung am Schopf zu packen. Die vom Monitoring im BIBB 2014 durchgeführte Betriebsbefragung verdeutliche: „Die Betriebe haben die Anerkennungssuchenden zwar im Blick, aber nicht besonders im Fokus“. Fast 80 Prozent der Betriebe hätten keine Bedenken, Personen mit ausländischer Berufsqualifikation einzustellen. 20 Prozent sorgten sich, dass die Qualifikation trotz Anerkennung nicht mit der deutschen vergleichbar sei oder die Sprachkenntnisse nicht reichten.

Außerdem sei festzustellen: Zwei Drittel der Betriebe sind bereit, Mitarbeitende bei einem Anerkennungsverfahren zu unterstützen; viele Betriebe, die Personen mit ausländischer Berufsqualifikation eingestellt haben, weisen auf deren Kompetenzen hin, so auf interkulturelle Fähigkeiten und Länderkenntnisse; und nicht nur Zugewanderte müssten „employment-ready“ sein, um den Anforderungen der Wirtschaft zu entsprechen. Auch Unternehmen sollten sich weiter öffnen und bei Bedarf etwas Besonderes (zum Beispiel Sprachkurse) bieten, um Fachkräfte zu gewinnen.

Wie BIBB-Präsident Esser abschließend bemerkte, legten die positiven Ergebnisse des Monitoring und die anstehenden Herausforderungen nahe: „Es bleibt wichtig, die Entwicklung bei der Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen zu verfolgen – und zwar systematisch, auf empirischer Basis und dauerhaft.“


Die Dokumentation der Fachtagung finden Sie in Kürze im Portal „Anerkennung in Deutschland / BMBF-Tagung 2015