Integration in den Arbeitsmarkt und Fachkräfteeinwanderung
Viele Migrantinnen und Migranten haben in ihrem Heimatland berufliche Kompetenzen erworben, die sie in Deutschland einbringen oder erweitern können. Bei der Beschäftigung speziell von Geflüchteten stellen sich vor allem immer noch Fragen nach rechtlichen Möglichkeiten und Unterstützungsangeboten.
Unter welchen Voraussetzungen Migrantinnen und Migranten in Deutschland arbeiten können entscheidet sich bei Fachkräften meist vor ihrer Einreise nach Deutschland. Bei Geflüchteten hängen ihre Möglichkeiten auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt von ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus ab.
Für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt spielt die offizielle Anerkennung von mitgebrachten beruflichen Qualifikationen eine zentrale Rolle. Das Verfahren steht grundsätzlich allen Personen mit einer im Ausland abgeschlossenen und dort staatlich anerkannten Berufsausbildung offen - unabhängig von Zuwanderungsstatus und Staatsangehörigkeit. Auch Deutschkenntnisse sind in den meisten Fällen keine Voraussetzung für die Anerkennung. Die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses ist in einigen Berufen zwingende Voraussetzung (zum Beispiel Ärztin, Lehrer oder Krankenschwester). In anderen Berufen erhöht eine Anerkennung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, weil Arbeitgeber besser einschätzen können, was die Bewerberin oder der Bewerber gelernt hat. Mehr darüber erfahren Sie auf dem Portal
Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) führt das BIBB seit Ende 2012 das Monitoring der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes des Bundes durch. Ziel ist es, Transparenz hinsichtlich der Umsetzung des Gesetzes sowie der begleitenden Prozesse zu gewinnen und Unterstützung zur Qualitätssicherung zu leisten. Neben dem Verwaltungsvollzug werden daher auch die Prozesse vor und nach dem eigentlichen Anerkennungsverfahren in den Blick genommen. Dazu gehören Information und Beratung, Anpassungsqualifizierung oder Akzeptanz von Bescheiden auf dem Arbeitsmarkt. Über die Ergebnisse der Analysen informiert das BIBB regelmäßig das BMBF, welches diese im Rahmen des Berichts zum Anerkennungsgesetz veröffentlicht.
Nähere Informationen zum Anerkennungsmonitoring erhalten Sie unter
Zudem unterstützte das BIBB die Entwicklung und Durchführung von Qualifikationsanalysen und entsprechender Expertise- und Netzwerkstrukturen (Projekt "NetQA") sowie die Implemetierung von Verfahren zur Feststellung von non-formal und informell erworbenen beruflichen Kompetenzen (Initiative Valikom Transfer).
Das Nationale Europass Center als Teil der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) informiert und berät zum europäischen Online Tool Europass, mit dem international erworbene Qualifikationen transparent dargestellt werden können
Auch Teilqualifikationen können den Einstieg von Zugewanderten in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Teilqualifikationen bilden einen dualen Ausbildungsberuf ab, unterteilen ihn aber in fünf bis sieben Einheiten, die inhaltlich sinnvolle Bündel an Kompetenzen zusammenfassen. Am Ende des Qualifizierungsprozesses besteht die Möglichkeit, einen Berufsabschluss durch die Teilnahme an der Abschlussprüfung des entsprechenden Ausbildungsberufs zu erwerben. Für eine Nachqualifizierung können einzelne Teilqualifikationen ausreichen. Teilqualifikationen richten sich an Menschen über 25 Jahren ohne Berufsabschluss bzw. ohne verwertbaren Berufsabschluss.