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Zugang zum Beruf

Viele Migrantinnen und Migranten haben in ihrem Heimatland berufliche Kompetenzen erworben, die sie in Deutschland einbringen oder erweitern können. Bei der Beschäftigung speziell von Geflüchteten stellen sich vor allem immer noch Fragen nach rechtlichen Möglichkeiten und Unterstützungsangeboten.

Unter welchen Voraussetzungen Migrantinnen und Migranten in Deutschland arbeiten können entscheidet sich bei Fachkräften meist vor ihrer Einreise nach Deutschland. Bei Geflüchteten hängen ihre Möglichkeiten auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt von ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus ab.

Für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt spielt die offizielle Anerkennung von mitgebrachten beruflichen Qualifikationen eine zentrale Rolle. Das Verfahren steht grundsätzlichen allen Personen mit einer im Ausland abgeschlossenen und dort staatlich anerkannten Berufsausbildung offen - unabhängig von Zuwanderungsstatus und Staatsangehörigkeit. Auch Deutschkenntnisse sind in den meisten Fällen keine Voraussetzung für die Anerkennung. Die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses ist in einigen Berufen zwingende Voraussetzung (zum Beispiel Ärztin, Lehrer oder Krankenschwester). In anderen Berufen erhöht eine Anerkennung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, weil Arbeitgeber besser einschätzen können, was die Bewerberin oder der Bewerber gelernt hat. Mehr darüber erfahren Sie auf dem Portal
Anerkennung in Deutschland“.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) führt das BIBB seit Ende 2012 das Monitoring der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes des Bundes durch. Ziel ist es, Transparenz hinsichtlich der Umsetzung des Gesetzes sowie der begleitenden Prozesse zu gewinnen und Unterstützung zur Qualitätssicherung zu leisten. Neben dem Verwaltungsvollzug werden daher auch die Prozesse vor und nach dem eigentlichen Anerkennungsverfahren in den Blick genommen. Dazu gehören Information und Beratung, Anpassungsqualifizierung oder Akzeptanz von Bescheiden auf dem Arbeitsmarkt. Über die Ergebnisse der Analysen informiert das BIBB regelmäßig das BMBF, welches diese im Rahmen des Berichts zum Anerkennungsgesetz veröffentlicht.

Nähere Informationen zum Anerkennungsmonitoring erhalten Sie unter
www.bibb.de/de/1350.php

Die Verfahren zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen basieren in der Regel auf einer Dokumentenanalyse (auch wenn sie neben dem formalen Abschluss auch informell und non-formal erworbene Kompetenzen mit einbeziehen). Flüchtlingen ist es jedoch häufig nicht möglich, alle Dokumente vorzulegen oder zu beschaffen. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die beruflichen Kompetenzen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens über eine sogenannte „Qualifikationsanalyse“ nachzuweisen, beispielsweise durch Fachgespräche oder Arbeitsproben. Das vom BIBB und vom Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) koordinierte Projekt „NetQA“ hat zum Ziel, die Verfahren der Qualifikationsanalyse bundesweit bekannt zu machen und voranzutreiben.

Da auch Flüchtlinge nach Deutschland kommen, die zwar über berufliche Kompetenzen verfügen, aber keine abgeschlossene Berufsausbildung mitbringen, erhält die Diskussion der Anerkennung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen für den Berufszugang einen neuen Anstoß. Mit einer Implementierung von Verfahren zur Feststellung von non-formal und informell erworbenen beruflichen Kompetenzen würden Personen mit ausländischen Qualifikationen verlässliche Informationen darüber erhalten, welche Kenntnisse und Fähigkeiten im Vergleich zum deutschen Berufsabschluss noch fehlen. Von großer Bedeutung ist daher die Weiterentwicklung und Validierung von Verfahren zur Kompetenzfeststellung, die auch die Bedarfe von Flüchtlingen berücksichtigen und gleichzeitig von den Betrieben angenommen werden (siehe Pilotinitiative ValiKom).

Ein nützliches Instrument, mit dem international erworbene Qualifikationen für Personalauswahlverfahren transparent dargestellt werden können, ist das kostenlose Online Tool Europass. Mit dem Europass Lebenslauf können Bewerber in einer europaweit einheitlichen Struktur dokumentieren, was für den persönlichen Bildungs- und Berufsweg relevant ist.