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Leitlinien wissenschaftlicher Politikberatung

Die Fachleute des Bundesinstituts beraten die Bundesregierung und stellen ihre Expertisen den Abgeordneten und Fraktionen des Deutschen Bundestags sowie den Bundesressorts zur Verfügung. Sie unterstützen Parlamente und Ministerien auf Landesebene, die Europäische Union und internationale Institutionen sowie Regierungen und Partnereinrichtungen in anderen Staaten auf dem Gebiet der Berufsbildung.

Gesetzlicher Auftrag und Adressaten

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wurde 1970 mit dem Ziel gegründet, das Feld der Berufsbildung auf einer wissenschaftlichen Grundlage regelmäßig und systematisch zu analysieren, um daraus Empfehlungen für dessen Gestaltung zu entwickeln. Die Aufgaben des Bundesinstituts und seiner Organe – Präsident und Hauptausschuss – sind im Berufsbildungsgesetz geregelt. Das BIBB hat die Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Es führt seine Aufgaben im Rahmen der Bildungspolitik der Bundesregierung durch.

Die Fachleute des BIBB beraten die Bundesregierung und stellen ihre Expertisen den Abgeordneten und Fraktionen des Deutschen Bundestags sowie den Bundesressorts zur Verfügung. Sie unterstützen Parlamente und Ministerien auf Landesebene, die Europäische Union und internationale Institutionen sowie Regierungen und Partnereinrichtungen in anderen Staaten auf dem Gebiet der Berufsbildung.

Adressaten der Politikberatung sind im weiteren Sinne auch die politischen Akteure der Berufsbildung, das heißt Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, zuständige Stellen und Gewerkschaften. Der Austausch und die Zusammenarbeit mit diesen Akteuren ist Grundlage einer auf die Belange der beruflichen Praxis ausgerichteten Forschungs- und Entwicklungsarbeit sowie der wissenschaftlichen Dienstleistungen.

Selbstverständnis wissenschaftlicher Politikberatung

In seinem Leitbild verpflichtet sich das BIBB zu einer kompetenten wissenschaftlichen Politikberatung. Gegenstand dieser Beratung sind aktuelle oder künftig relevante Fragen und Probleme der beruflichen Bildung. Sie werden sowohl vom BIBB aufgrund eigener Expertise identifiziert und bearbeitet als auch von der Politik oder der Berufsbildungspraxis an das BIBB herangetragen.

Die Entwicklung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten erfolgt auf gesetzlicher Grundlage. In der Durchführung der Projekte, insbesondere der Wahl der Methoden, der Interpretation und Veröffentlichung der Ergebnisse ist das BIBB unabhängig.

Politikberatung artikuliert sich in Analysen und Handlungsempfehlungen, die auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen und Expertisen erarbeitet werden. Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie wissenschaftliche Dienstleistungen dienen nicht zuletzt dazu, politische Entscheidungsträger mit Daten und Befunden, Einschätzungen und Empfehlungen auszustatten, die für die Bewertung von Entwicklungen sowie die Entscheidung über Maßnahmen von Bedeutung sind.

Wissenschaftliche Politikberatung stellt eine komplexe Leistung dar: Sie beginnt mit der Problemdefinition, schließt eine theoretisch fundierte Hypothesenbildung ein, beinhaltet die Analyse und Aufbereitung von Daten, die Durchführung von Erhebungen und endet mit der Erarbeitung von Handlungsoptionen oder Handlungsempfehlungen. Jedes Forschungs- und Entwicklungsprojekt leistet potenziell Beiträge zur Politikberatung.

Wissenschaftliche Politikberatung wird maßgeblich auf Basis eigener Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erbracht. Umgekehrt ergeben sich auch aus den Diskursen zur Politikberatung Hinweise für Forschungs- und Entwicklungsbedarfe. Das BIBB bearbeitet darüber hinaus Anfragen aus dem politischen Raum und übernimmt konkrete Beratungsaufträge. Der damit verbundene Arbeitsaufwand wird unter Umständen gesondert kalkuliert und mit dem jeweiligen Adressaten abgerechnet. Das BIBB übernimmt aber keine Beratungsaufträge aus erwerbswirtschaftlichem Interesse.

Formen der wissenschaftlichen Politikberatung

Wissenschaftliche Politikberatung stellt eine Querschnittsaufgabe dar, die weder einzelnen Organisationseinheiten zuzuordnen noch auf eine bestimmte Organisation beschränkt ist. Sie erfolgt vielmehr in unterschiedlichen Kontexten und Gestaltungsformen, und zwar sowohl in schriftlichen Stellungnahmen und Veröffentlichungen als auch durch die Mitwirkung in Gremien oder auf informellem Wege. Charakteristisch sind die folgenden Beratungskontexte:

  • Beantwortung von Anfragen aus der Politik: Abgeordnete und Ministerien benötigen zur Aufgabenwahrnehmung die wissenschaftliche Expertise von einschlägig ausgewiesenen Fachleuten. Das BIBB ist der kompetente Partner der Politik in Fragen der Berufsbildung. Eingehende Anfragen werden von den zuständigen Fachleuten im BIBB beantwortet.
  • Mitwirkung an der Erstellung des Berufsbildungsberichts der Bundesregierung: Das BIBB unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bei der jährlichen Erstellung des Berufsbildungsberichts durch die Aufbereitung und Auswertung von Daten sowie seine wissenschaftliche Expertise.
  • Mitwirkung an Anhörungen: Fachleute des BIBB wirken an Anhörungen und Sitzungen von Ausschüssen und Fraktionen des Deutschen Bundestages oder von Länderparlamenten mit und nehmen zu relevanten Fragen Stellung.
  • Beratung im Rahmen von Ordnungsverfahren: Aufgrund von Weisungen der zuständigen Bundesressorts und auf der Basis von Eckwerten, die im Konsens der relevanten Akteure vereinbart worden sind, erarbeitet das BIBB zusammen mit Sachverständigen aus der beruflichen Praxis Entwürfe für Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen. Dabei fließen die Ergebnisse aus Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie aus Dauerbeobachtungen ein.
  • Beratung im Rahmen von Modellversuchen und Programmen: Das BIBB führt für die Bundesressorts und die EU Programme sowie Modellversuche zur Förderung und innovativen Entwicklung der Berufsbildung durch. Dazu wirkt es bei der Entwicklung dieser Programme mit, ist für die Durchführung und das Monitoring zuständig, an der wissenschaftlichen Begleitung/Evaluation beteiligt und unterstützt den Transfer in die berufliche Praxis.
  • Internationale Kooperation und Systemberatung: Fachleute des BIBB arbeiten in internationalen Organisationen mit und beraten Regierungen sowie öffentliche Einrichtungen anderer Staaten bei der Reform ihrer Berufsbildungssysteme. Zur Unterstützung der Bundesressorts in Fragen der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit wurde im BIBB das „German Office for International Cooperation in Vocational Education and Training (GOVET)“ als Zentralstelle der Bundesregierung eingerichtet.
  • Erstellung von Gutachten und Expertisen: Auf Anfrage externer Partner, z.B. von Ministerien, der Europäischen Kommission oder Stiftungen, werden zu spezifischen Fragen wissenschaftliche Gutachten und Expertisen erstellt.
  • Mitwirkung in externen Gremien: Fachleute des BIBB werden in nationale und internationale Gremien berufen und bringen dort ihre Kompetenzen ein.

Anforderungen an wissenschaftliche Politikberatung

Wissenschaftliche Politikberatung muss den Anforderungen an wissenschaftliches Arbeiten gerecht werden. Das BIBB hat sich den Standards der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet und sorgt im Rahmen seines Qualitätsmanagements für deren Umsetzung. Im Hinblick auf die wissenschaftliche Politikberatung verpflichtet sich das BIBB insbesondere zur Beachtung und Einhaltung der folgenden Grundsätze:

  • Die Beratung erfolgt unvoreingenommen und ist ergebnisoffen. Verwendete Daten, Methoden, Kenntnisse und Ergebnisse werden dokumentiert. Die zur Beratung führenden Überlegungen werden transparent dargelegt.
  • In die Beratung fließen aktuelle Forschungsergebnisse und der Stand des wissenschaftlichen Diskurses ein. Forschungslücken werden benannt.
  • Prämissen, Annahmen und Normen werden offen gelegt und begründet.
  • Unterschiedliche Forschungsansätze, Ergebnisse, Interpretationen und Positionen werden berücksichtigt. Soweit möglich und sinnvoll, werden verschiedene Lösungswege analysiert, Handlungsoptionen entwickelt und auf dieser Basis begründete Empfehlungen abgegeben.
  • Produkte und Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit werden in geeigneter Form veröffentlicht. Dabei wird darauf geachtet, dass wissenschaftliche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen adressatengerecht aufbereitet und potenziell für die Gestaltung von Praxis und Politik anwendbar sind. Schutzwürdige Interessen und Veröffentlichungsvorbehalte von Auftraggebern werden respektiert.
  • Bei der Veröffentlichung von Auftragsarbeiten wird auf Auftraggeber und Drittmittelgeber hingewiesen.

Rahmenbedingungen kompetenter Beratungsleistungen

Wissenschaftliche Politikberatung erfordert einen gesicherten Zugang zu Daten sowie eigene Beiträge zur Berufsbildungsforschung. Im BIBB werden statistische Daten ausgewertet, aber auch eigene Daten erhoben. Grundlage der Analysen sind die Berufsbildungsstatistik, regelmäßig durchgeführte repräsentative Erhebungen sowie vertiefende qualitative Studien. Langzeitreihen und Dauerbeobachtungen liefern relevante Strukturdaten zur Entwicklung der beruflichen Bildung, die in Expertisen und Veröffentlichungen einfließen.

Gute wissenschaftliche Politikberatung setzt eine intensive Kommunikation mit den jeweiligen Partnern und Adressaten voraus. So müssen die zu bearbeitenden Fragestellungen hinreichend klar sein, die Autonomie des BIBB in der Bearbeitung respektiert werden sowie ein angemessener Zeitrahmen und bedarfsgerechte Ressourcen gewährleistet sein. Sollte ein Beratungsauftrag nicht hinreichend definiert sein, erfolgt eine Klärung mit den Auftraggebern. Wenn eine Beratung aus fachlichen Gründen nicht geleistet werden kann oder die Auftraggeber zu erkennen geben, dass sie keine ergebnisoffene Bearbeitung wünschen, sollen Aufträge abgelehnt oder gegebenenfalls so modifiziert werden, dass eine fachlich fundierte und unabhängige Bearbeitung gewährleistet ist.

Die wissenschaftlichen Beratungsleistungen des BIBB beruhen auf den fachlichen, sozialen und personalen Kompetenzen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das BIBB sorgt dafür, dass die Qualifikationen und Kompetenzen des eingesetzten Personals den Anforderungen des Beratungseinsatzes entsprechen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Zusammenarbeit von Beschäftigten mit unterschiedlichen Kompetenzprofilen.

Die Aktivitäten im Rahmen der wissenschaftlichen Politikberatung werden fortlaufend dokumentiert. Dies gilt insbesondere für die Erarbeitung von Expertisen, die Bearbeitung von Anfragen und die Berufung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kommissionen und Beiräte. Die Leistungen der Politikberatung sind Gegenstand des Qualitätsmanagements und werden regelmäßig evaluiert.