UNESCO überarbeitet Empfehlung zur beruflichen Bildung
Normatives Instrument im Bereich der Berufsbildung aktualisiert
Fünfzehn Jahre nach der letzten Neuauflage veröffentlicht die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) die überarbeitete Empfehlung zur Beruflichen Bildung. Als Partnerinstitut des Internationalen Zentrums für Berufsbildung der UNESCO, UNESCO-UNEVOC, und Mitglied des weltweiten UNEVOC-Netzwerks, war das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) aktiv an der Überarbeitung der Empfehlung beteiligt. Sowohl Prof. Dr. Reinhold Weiß, Ständiger Vertreter des Präsidenten und Forschungsdirektor, als auch Birgit Thomann, Leiterin der Abteilung für Internationalisierung der Berufsbildung am BIBB, wurden als Experten für berufliche Bildung konsultiert.
Gemäß den UNESCO-Grundsätzen ergibt sich die Notwendigkeit für eine qualitativ hochwertige berufliche Bildung aus dem allgemeinen Recht auf Arbeit und auf Bildung. Einhergehend damit trägt berufliche Bildung dazu bei, Verständnis und Respekt für Menschenrechte, Inklusion, soziale Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Diversität zu fördern. Zusätzlich unterstützt berufliche Bildung Lebenslanges Lernen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt und leistet somit einen Beitrag zu gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Teilhabe, zur Erhaltung des Friedens, zur Ausbildung verantwortungsbewusster Bürger und zu nachhaltiger Entwicklung.
Der Überarbeitungsprozess
Es gehört zu den Aufgaben der UNESCO, die beiden normativen Instrumente in der Berufsbildung zu kontrollieren und umzusetzen: Das „Übereinkommen über die Berufliche Bildung“ aus dem Jahr 1989 sowie die „Überarbeitete Empfehlung zur Beruflichen Bildung“ aus dem Jahr 2001.
Mit der erneuten Überarbeitung der Empfehlung reagiert die UNESCO auf die aktuellen Herausforderungen der beruflichen Bildung; denn die fortschreitende Globalisierung der Märkte, technologische Innovationen und die demographischen Entwicklungen in Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern erfordern länderspezifische strukturelle Anpassungen in den Bildungssystemen der Mitgliedsstaaten.
Im April 2014 nahmen 210 Teilnehmer aus 70 Mitgliedsstaaten an einer „Special Virtual Conference“ teil, die von UNESCO-UNEVOC organisiert wurde und der Vorbereitung der Überarbeitung diente. Die Teilnehmer waren Repräsentanten der Mitgliedsstaaten und andere Berufsbildungsakteure aus regionalen und internationalen Organisationen sowie Rechtsexperten und Sachverständige.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der virtuellen Konferenz wurden erste Eckpunkte erarbeitet und an eine neu eingerichtete Expertengruppe weitergeleitet. Diese bestand aus Mitgliedern des UNEVOC-Netzwerks, der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und internationalen Sozialpartnern. Prof. Dr. Reinhold Weiß, Ständiger Vertreter des Präsidenten und Forschungsdirektor, sowie die Leiterin der Abteilung für Internationalisierung, Birgit Thomann, repräsentierten das BIBB in dem Expertengremium. Die Expertengruppe für berufliche Bildung traf sich im Mai 2014 gemeinsam mit einem Expertengremium zur Erwachsenenbildung in Hamburg, um einen ersten Textentwurf zu erarbeiten.
Zwischen Juli 2014 und Juni 2015 band die UNESCO ihre Mitglieder in einem zweistufigen Prozess mit in die Überarbeitung ein. Meinungen, Kommentare und Ergänzungen zum ersten Entwurf wurden in einem zweiten Entwurf berücksichtigt und erneut an die Mitgliedsstaaten geschickt.
Am 13. November 2015 wurden die überarbeiten Empfehlungen zur Beruflichen Bildung einstimmig von der 38. UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet. Sie richten sich an die Mitgliedsstaaten, die nun gehalten sind, in ihren Ländern Programme zur technischen und beruflichen Bildung aufzulegen. Offiziell vorgestellt wurde die Empfehlung am 4. April 2016 in Paris.
UNESCO-UNEVOC Bereits seit 1994 ist das BIBB Mitglied des weltweiten Netzwerks aus Berufsbildungsinstitutionen und -organisationen, das vom Internationalen Zentrum für Berufsbildung der Vereinten Nationen (UNESCO-UNEVOC) koordiniert wird. BIBB und UNESCO-UNEVOC kooperieren schwerpunktmäßig in den Bereichen Wissensmanagement (Knowledge Management) und nachhaltige Berufsbildung (Greening TVET). Zudem unterstützt das BIBB UNESCO-UNEVOC beispielsweise bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie durch fachliche Beiträge. Seit 2016 arbeiten die beiden Organisationen an einem gemeinsamen Forschungsprojekt im Bereich „Work-based Learning“.
Was hat sich geändert?
Die Empfehlungen zur Beruflichen Bildung stellen die Relevanz des Arbeitsmarktes und der Arbeitswelt heraus und fordern von den Mitgliedstaaten, die Interessen des Arbeitsmarktes im Bildungssystem zu berücksichtigen. Beispielsweise sollen die Staaten datenbasierte Informationssysteme nutzen bzw. aufbauen, um die berufliche Bildung stärker an den Bedarf der Arbeitswelt auszurichten. Weiterhin sind die Mitgliedstaaten gehalten, ein Qualitätssicherungssystem der beruflichen Bildung aufzubauen und die Sozialpartner in Form eines sozialen Dialogs in die Berufsbildung einzubeziehen. Nicht zuletzt sollen die Mitgliedsstaaten arbeitsplatzbasiertes Lernen durch Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten fördern und gleichzeitig Sorge für die Qualität betrieblichen Lernens tragen.
Die Empfehlung deckt im Detail fünf Themenschwerpunkte ab: Leitlinien und Steuerung, Qualität und Relevanz, Monitoring und Evaluation, Forschung und Wissensmanagement, sowie Internationale Kooperation.
Im Hinblick auf „Leitlinien und Steuerung“ sind die Mitgliedsstaaten dazu angehalten, Gesetze und Strukturen zu schaffen, die die Durchführung und Finanzierung von beruflicher Bildung unterstützen. Dabei sollen auch andere Interessensvertreter, staatliche- und nichtstaatliche Akteure und soziale Partner eingebunden werden. Letztlich muss die Politik dafür sorgen, dass der Zugang zu beruflicher Bildung allen Mitgliedern der Gesellschaft offen steht.
Qualität und Relevanz für den Arbeitsmarkt wird dadurch Rechnung getragen, dass Lernen flexibel organisiert wird. Arbeitsplatzbasiertes Lernen, informelles Lernen, Fernunterricht und Online-Lernsysteme stellen gleichzeitig neue Anforderungen für Aus- und Weiterbildung von Berufsbildungspersonal. Es müssen zudem Wege gefunden werden, informell erlangte Qualifikationen anzuerkennen, zu validieren und zu akkreditieren. Qualitätskontrolle ist genauso bedeutend wie die Relevanz des Bildungssystems für Arbeitsmarkt und Arbeitswelt.
Nach der Einführung neuer Leitlinien und Programme müssen entsprechende Instrumente und Indikatoren entwickelt werden, um die Effizienz der Maßnahmen zu überwachen und evaluieren. Forschung und Wissensmanagement bauen darauf auf und helfen bei der Weiterentwicklung von Richtlinien und Programmen sowie bei der Umsetzung der Empfehlung. Schließlich sind die Mitgliedsstaaten dazu angehalten, das internationale UNEVOC-Netzwerk zu nutzen, um Wissen und Erfahrungen mit den Partnern weltweit zu teilen. Bei der nächsten Generalkonferenz soll seitens der Mitgliedsstaaten bereits über den Umsetzungsstand berichtet werden.
Birgit Thomann hält die Überarbeitung der Empfehlungen zur Beruflichen Bildung für einen wichtigen Prozess „um die Qualität von beruflicher Bildung an die Bedürfnisse der Arbeitswelt anzupassen und unter Berücksichtigung von verlässlichen Daten aus Forschungsprojekten weiterzuentwickeln.“