BP:

Schlagworte A-Z. Bitte wählen Sie einen Anfangsbuchstaben:

 

Ordnungsarbeit im BIBB

Ein modernes und leistungsfähiges Ausbildungssystem lebt insbesondere von der Qualität seiner Ausbildungsordnungen. Sie bilden die Grundlage für eine zukunftsweisende Berufsausbildung als Voraussetzung für lebenslanges Lernen.

Personen arbeiten an verschiedenen Dokumenten und an einem Computer.

Die Gestaltung moderner Ordnungsmittel für zukunftsfähige Ausbildungsordnungen
erfolgt in einem dreischrittigen Prozess, der folgende Phasen umfasst:

  1. Vorfeldforschung/ Qualifikationsbedarfsanalysen
  2. Entwicklung von Ordnungsmitteln
  3. Evaluation von Ordnungsmitteln

Der Begriff „Ordnungsmittel“ steht in der beruflichen Bildung für die verschiedenen Rechtsverordnungen, mittels derer die Berufsbildung reguliert wird. Diese unterliegen dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) und spezifischen Heilberufegesetzen (z.B. das Pflegeberufegesetz) sowie der föderalen Schulgesetzgebung in den Bundesländern.

Der Bundestag führt in seinem Glossar der Parlamentsbegriffe A – Z zum Begriff der „Rechtsverordnung“ aus:

"Eine Rechtsverordnung wird nicht vom Bundestag als Gesetzgeber, sondern von der Exekutive, also der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung, erlassen. Die Voraussetzung für eine Rechtsverordnung ist allerdings eine gesetzliche Ermächtigung. In dem Gesetz müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung bestimmt werden. Obwohl die Rechtsverordnung nicht in einem Gesetzgebungsverfahren erlassen wird, ist sie dennoch verbindliches Recht. Während ein Gesetzgebungsverfahren meist relativ langwierig ist, können Verordnungen schneller erlassen und geändert werden. Daher ist es in vielen Bereichen üblich, dass der Bundestag Details (vor allem des Verwaltungsvollzugs) nicht selbst durch ein Gesetz regelt, sondern die Verwaltung ermächtigt, dies in Rechtsverordnungen zu tun."

(Quelle: Deutscher Bundestag: Parlamentsbegriffe A – Z: Rechtsverordnung, abgerufen am 22.5.2023)

Vorfeldforschung/Qualifikationsbedarfsanalysen

In den Vorfelduntersuchungen wird der Bedarf zukünftiger Qualifikationen, die für die Modernisierung oder Neuordnung von Ausbildungsberufen notwendig sind, möglichst präzise analysiert. Hierbei werden Konsequenzen für die Neuordnungsarbeit abgeleitet. Dabei sind die Arbeiten unterschiedlich angelegt und umfassen entweder breit angelegte Feldstudien oder Kurzexpertisen.

Entwicklung von Ordnungsmitteln

Ausgang einer Neuordnung von Ausbildungsberufen im dualen System auf der Grundlage der §§ 4 und 5 des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung ist ein entsprechender Qualifikationsbedarf in der Wirtschaft. In einem Antragsgespräch beim zuständigen Bundesministerium, in der Regel das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), werden im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie im Konsens mit den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die jeweiligen bildungspolitischen Eckwerte festgelegt, die die Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfs der Ausbildungsordnung und deren Abstimmung mit dem Rahmenlehrplan des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) bilden.

Der Entwurf der Ausbildungsordnung (für den betrieblichen Teil der Ausbildung) wird grundsätzlich unter Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung in Zusammenarbeit mit den Sachverständigen, die von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer benannt werden, erarbeitet. Der Entwurf des Rahmenlehrplans (für den schulischen Teil der Ausbildung) wird von den Sachverständigen der Länder, die von den einzelnen Kultusministerien benannt werden, erarbeitet. Die inhaltliche und zeitliche Abstimmung der beiden Entwürfe erfolgt u. a. durch die gegenseitige Teilnahme an Sitzungen der Sachverständigen.
Der Erlass der Ausbildungsordnungen erfolgt durch ihre Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. In der Regel treten neue Ausbildungsordnungen zum folgenden 1. August in Kraft, also zu Beginn eines neuen Ausbildungsjahres. Ausbildungsordnung, Rahmenlehrplan und Ausbildungsprofil werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Evaluation von Ordnungsmitteln

Die Evaluation von Ausbildungsordnungen im Nachgang zur Ordnungsarbeit ist ein wichtiger Schritt zur Qualitätssicherung der Ordnungsarbeit insgesamt. Evaluationen werden auf Basis anerkannter wissenschaftlicher Standards durchgeführt und zielen darauf, Praxis- und Anwendungstauglichkeit der entwickelten Ordnungsmittel zu untersuchen und wichtige Hinweise für die Gestaltung neuer Ordnungsmittel zu geben.