Ausbildungsquote
Systematische Indikatorenbeschreibung
- Name
- Definition
- Zweck des Indikators
- Ergebnisdarstellung des Indikators
- Bezugsgrößen
- Berechnungsformel
- Mögliche Differenzierungen
- Datenquellen
- Stichtag/Betrachtungszeitraum
- Brüche in der Zeitreihe
- Hinweise zur Güte des Indikators
- Sonstige Interpretationshinweise / (Häufig gestellte Fragen)
- Zentrale und aktuelle Veröffentlichungen
Name
Ausbildungsquote
Definition
Der Indikator gibt den Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigen an.
Der Indikator kann für Menschen aus Politik und Praxis als Anhaltspunkt für die Beteiligung der Wirtschaft an der beruflichen Ausbildung der jungen Bevölkerung dienen.
Zweck des Indikators
Der Indikator zeigt an, wie hoch der Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in einzelnen Wirtschaftszeigen oder in Betrieben unterschiedlicher Größe ausfällt. Er bildet einen Maßstab, um die Beteiligung privater und öffentlicher Betriebe an der beruflichen Ausbildung Jugendlicher und deren Entwicklung zu beurteilen. Der Indikator kann damit Hinweise auf Veränderungen im Zeitverlauf geben.
Ergebnisdarstellung des Indikators
Im Jahr 2021 befanden sich von den 34,3 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 1,6 Mio. Beschäftigte in Ausbildung. Dies entspricht einer Ausbildungsquote von 4,7 Prozent. Nach Betriebsgrößenklassen unterschieden beträgt die Ausbildungsquote:
- in Kleinstbetrieben gesamt 4,6
- mit 1 bis 4 Beschäftigten 3,6
- mit 5 bis 9 Beschäftigten 5,6
- in Kleinbetrieben 5,3
- mit 10 bis 19 Beschäftigten 5,7
- mit 20 bis 49 Beschäftigten 5,1
- in Mittleren Betrieben 4,6
- mit 50 bis 55 Beschäftigten 4,8
- mit 100 bis 249 Beschäftigten 4,4
- in Großbetrieben 4,3
- mit 250 bis 499 Beschäftigten 4,2
- mit 500 und mehr Beschäftigten 4,4
- Insgesamt 4,7
Bezugsgrößen
Zähler:
Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Ausbildung nach den Personengruppenschlüsseln 102, 121, 122, 141 und 144 der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit.
Nenner:
Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einschließlich der Auszubildenden.
Berechnungsformel
Mögliche Differenzierungen
- Berichtsjahr
- Betriebsgrößenklassen
- aggregierte Wirtschaftszweige (WZ 2008)
- aggregierte Berufsgruppen (KldB 2010)
- Regionen (Ost-/Westdeutschland, Bundesländer, Arbeitsagenturen)
Datenquellen
Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Beschäftigungsstatistik ist seit dem 1. Januar 1998 das Dritte Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (SGB III) vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594) in der Fassung der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen. Die BA ist gemäß § 281 damit beauftragt, auf der Grundlage der Meldungen nach § 28a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Sozialversicherung – (SGB IV vom 23. Dezember 1976 [BGBl. I S. 3845]) eine Statistik über Beschäftigung zu erstellen.
Stichtag / Betrachtungszeitraum
Der Indikator ist stichtagsbezogen (31.12.) und spiegelt die Situation am Ende des Berichtsjahres wider.
Brüche in der Zeitreihe
Die Statistik der BA hat am 28. August 2014 eine Revision der Beschäftigungsstatistik rückwirkend bis zum Jahr 1999 durchgeführt. Die Revision ist das Ergebnis einer modernisierten Datenaufbereitung mit genaueren Ergebnissen und zusätzlichen Inhalten für diese Statistik und beinhaltet u. a. eine umfassendere Abgrenzung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie eine verbesserte Zuordnung zur Beschäftigungsart.
Hinweise zur Güte des Indikators
Die Beschäftigungsstatistik basiert auf dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung und stellt insgesamt eine valide Basis für statistische Berechnungen dar. Gegenüber Stichprobenerhebungen haben Auswertungen der Beschäftigungsstatistik den Vorteil, Aussagen über die Grundgesamtheit aller Betriebe und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu ermöglichen. Damit kann auf Hochrechnungen und die Berechnung von Schätzintervallen verzichtet werden.
Die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Angaben werden zu einem großen Teil durch Prüfverfahren garantiert. Dennoch gibt es Versichertenkonten, die unvollständig sind. Dies führt dazu, dass für einige Merkmale nicht-zuordenbare bzw. keine Angaben vorhanden sind (BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT 2022). Bei der Interpretation ist folgendes zu beachten:
- Der Anteil der Auszubildenden an den Beschäftigten verändert sich im Laufe eines Jahres. Der gewählte Stichtag Ende Dezember ermöglicht deshalb keine Aussagen über die durchschnittliche Ausbildungsbeteiligung der Wirtschaft innerhalb eines Jahres (JACOBEBBINGHAUS ET AL. 2008);
- Die Meldungen zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Ausbildung umfassen auch Arbeitgebermeldungen zu Auszubildenden im Gesundheitswesen (z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger/-in etc.), deren Ausbildungsgänge nicht den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung unterliegen. Dies führt zu einer leichten Verzerrung der Bestandszahlen, wenn der Indikator für die Abbildung des Ausbildungsgeschehens (rein) in der dualen Berufsausbildung nach BBiG/HwO herangezogen wird;
- Bei der Berechnung der Ausbildungsquote werden die Beschäftigten aller Betriebe berücksichtigt. Unter den Betrieben, die zum Stichtag keine Auszubildenden beschäftigten, befinden sich dabei auch solche Betriebe, die keine Ausbildungsberechtigung nach BBiG/HwO haben.
Sonstige Interpretationshinweise / (Häufig gestellte Fragen)
Wer wird gezählt?
Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zum jeweiligen Stichtag werden von den auskunftspflichtigen Betrieben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeldet, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Ausbildung werden über die Personengruppenschlüssel 102, 121, 122, 141 und 144 gemeldet. Dies sind Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung unterliegt bzw. die eine Berufsausbildung auf unter Bundesflagge fahrenden Seeschiffen der Kauffahrteischifffahrt absolvieren.
Aufgrund von relativ weit gefassten Zuordnungskriterien enthalten die Meldungen zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Ausbildung auch Arbeitgebermeldungen zu Auszubildenden im Gesundheitswesen, deren Ausbildung nicht durch das BBiG geregelt ist, sowie Meldungen zu Auszubildenden, die einen Vertrag mit einer außerbetrieblichen Einrichtung abgeschlossen haben. Diese Zählweise führt dazu, dass die quantitative Bedeutung der dualen Berufsausbildung im engen Sinne systematisch leicht überschätzt wird.
Wer wird nicht gezählt?
Nicht gezählt werden Erwerbstätige, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Zentrale und aktuelle Veröffentlichungen
BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT: Grundlagen: Qualitätsbericht – Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung, Nürnberg, Mai 2022.
ECKELT, MARCUS; MOHR, SABINE; GERHARDS, CHRISTIAN; BURKARD, CLAUDIA: Rückgang der betrieblichen Ausbildungsbeteiligung: Gründe und Unterstützungsmaßnahmen mit Fokus auf Kleinstbetriebe. Bonn 2020
JACOBEBBINGHAUS, PETER; MOHRENWEISER, JENS; ZWICK, THOMAS: Wie kann die durchschnittliche Ausbildungsquote in Deutschland korrekt gemessen werden? (ZEW Discussion Papers). Mannheim 2008.
MOHR, SABINE: Betriebliche Ausbildungsbeteiligung - Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. In: Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2022 – Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung 2022, S. 190-193
TROLTSCH, KLAUS; WALDEN, GÜNTER: Ausbildungsbeteiligung der Wirtschaft: Welche Indikatoren stehen zur Verfügung? In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis – BWP 43 (2014) 3, S. 4-5.
TROLTSCH, KLAUS; WALDEN, GÜNTER: Beschäftigungssystem dominiert zunehmend Ausbildungsstellenmarkt. Zur Responsivität des dualen Ausbildungssystems. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, 36 (2007) 4, S. 5–9.
MOHR, SABINE: Betriebliche Ausbildungsbeteiligung: Betriebliche Ausbildungsbeteiligung - Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. In: Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2023 – Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung 2022, S. 184-184 (Vorversion).