(Vertrags-)Lösungsquote auf Basis der Einzeldatenerfassung (Lösungsquote neu, LQ neu)
Systematische Indikatorenbeschreibung
- Name
- Definition
- Zweck des Indikators
- Ergebnisdarstellung des Indikators
- Bezugsgrößen
- Berechnungsformel
- Mögliche Differenzierungen
- Datenquellen
- Stichtag/Betrachtungszeitraum
- Brüche in der Zeitreihe
- Hinweise zur Güte des Indikators
- Sonstige Interpretationshinweise / (Häufig gestellte Fragen)
- Zentrale und aktuelle Veröffentlichungen
Name
(Vertrags-)Lösungsquote auf Basis der Einzeldatenerfassung (Lösungsquote neu, LQneu)
Definition
Die Vertragslösungsquote (Lösungsquote, LQ) ist definiert als der Anteil der begonnenen Ausbildungsverhältnisse des dualen Systems (BBiG/HwO), der vorzeitig, also vor Ablauf der Ausbildungsdauer, gelöst wird.
Mit vorzeitiger Vertragslösung ist nicht die vorzeitige Beendigung der Ausbildung durch Bestehen der Abschlussprüfung gemeint (§ 21 (2) BBiG).
Nicht erfasst sind vorzeitige Vertragslösungen vor Antritt der dualen Berufsausbildung (BBiG/HwO), da die Berufsbildungsstatistik insgesamt nur angetretene Ausbildungsverhältnisse erfasst.
Zweck des Indikators
- Indikator zum Erfolg/zur Effizienz des dualen Systems
- Zeigt Unterschiede im Vertragslösungsrisiko im Zeitverlauf, zwischen Berufen, Berufsgruppierungen, Regionen, zwischen Personengruppen und allen anderen Erfassungsmerkmalen der Berufsbildungsstatistik
Anmerkung zum Begriff „Effizienz“ und „Erfolg“:
Grundsätzlich besteht Konsens darüber, dass Vertragslösungen möglichst gering ausfallen sollten. In einem gewissen Maße sind sie allerdings unvermeidbar, zudem können sie durchaus effizient sein oder einen Erfolg darstellen und müssen nicht notwendigerweise mit einem Konflikt bzw. einer Benachteiligung einhergehen (eine vorzeitige Vertragslösung kann bei nicht optimaler Passung von Auszubildendem und Ausbildungsplatz, die nicht immer vor Vertragsbeginn feststellbar ist, für beide Seiten sinnvoll sein; Vertragslösungen können zudem auch aufgrund eines Wechsels von einem öffentlich finanzierten zu einem betrieblich finanzierten Ausbildungsverhältnis auftreten und durchaus als Erfolg gewertet werden).
Ergebnidarstellung des Indikators
Im Berichtsjahr 2021 wurden bundesweit 141.207 Ausbildungsverträge vor Ablauf der Ausbildungsdauer vorzeitig gelöst. Für das Berichtsjahr 2021 betrug der rechnerische Anteil der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge an allen begonnenen Ausbildungsverträgen 26,7 %.
Bezugsgrößen
Berechnungsweise seit Berichtsjahr 2009 (zuvor siehe Lösungsquote alte Berechnungsweise, LQalt)
Teilquoten jeweils mit
Zähler:
Vorzeitig gelöste Verträge im aktuellen Berichtsjahr nach dem „Beginnjahr“ differenziert (Daten aus dem aktuellen Berichtsjahr: Jahr0)
Nenner:
Ausbildungsverträge mit Beginn im jeweiligen Jahr (Daten aus dem jeweiligen Berichtsjahr: Jahr0 bis Jahr-3 bzw. bis Jahr-2 für Berichtsjahr 2009)
Anmerkung zur Bezugsgröße:
Ausbildungsverträge können in jedem Ausbildungsjahr (1., 2., 3. oder 4. Ausbildungsjahr) vorzeitig gelöst werden, dennoch ist es nicht sinnvoll, die Zahl der Lösungen demzufolge in Relation zur Bestandszahl an Auszubildenden zu setzen. Denn die meisten Lösungen erfolgen frühzeitig. Im Gesamtbestand sind daher nur noch diejenigen Auszubildenden der Vorjahre enthalten, die eine geringe Lösungswahrscheinlichkeit haben. Deshalb würde die Berechnung der Lösungsquote auf Basis von Bestandszahlen den Anteil der gelösten Ausbildungsverträge unterschätzen.
Berechnungsformel
Lösungsquote nach dem „neuen Schichtenmodell“ (Quotensummenverfahren) seit 2009:
Da man die Anzahl der „begonnenen Verträge“ erst ab dem Berichtsjahr 2007 ermitteln kann, können zum Berichtsjahr 2009 nur maximal drei Teilquoten berechnet werden. Ab dem Berichtsjahr 2010 werden wie zuvor mit der früheren LQ-Berechnung wieder vier Teilquoten berechnet. Mehr als vier Teilquoten werden aus methodischen und pragmatischen Überlegungen auch künftig nicht unterschieden.
2009
Ab 2010
LQ: Lösungsquote; AV: Ausbildungsverträge; Jahr0: aktuelles Berichtsjahr; Jahr–1: Vorjahr; Jahr–2: Vorvorjahr; Jahr–3: Vorvorvorjahr; Ausnahme: im Zähler werden für die letzte Teilquote alle Lösungen mit Vertragsbeginn im Vorvorvorjahr (bzw. für 2009 im Vorvorjahr) oder früher einbezogen (nicht nur die mit Beginn im Jahr–3 (bzw. im Jahr-2).
Mögliche Differenzierungen
- Einzelberufe oder Berufsgruppierungen;
Einschränkungen: Für aufgehobene Berufe/Verordnungen wird ab dem Aufhebungsjahr keine Lösungsquote ausgewiesen (Gefahr von Artefakten). Außerdem kann die Lösungsquote nur für die Zusammenfassung von Fachrichtungen eines Berufs und nicht für einzelne Fachrichtungen berechnet werden (siehe hierzu Hinweise zur Güte des Indikators und auch Erläuterungen unter https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_daten.pdf [letzter Zugriff: 12.05.2023]). - Region (für die regelmäßige Berichterstattung derzeit Bundesländer; Sonderanalysen möglich: z. B. Differenzierung nach Stadt-Land-Regionstypen siehe Schmidt/Uhly 2023).
- Zeitpunkt (z. B. Lösungsquote innerhalb der Probezeit und nach der Probezeit).
- Grundsätzlich sind Differenzierungen nach allen Merkmalen der Berufsbildungsstatistik und jeweiligen Kombinationen möglich (siehe § 88 BBiG; z. B. nach Geschlecht, allgemeinbildendem Schulabschluss, Staatsangehörigkeit usw.). Allerdings ergeben sich Verzerrungen, wenn fehlende Angaben zu den Merkmalen im Zeitverlauf schwanken.
Datenquelle
Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Stichtag/Betrachtungszeitraum
Zähler:
im Kalenderjahr (bis spätestens 31.12.) gelöste Ausbildungsverträge
Nenner:
im aktuellen und früheren Kalenderjahren begonnene Ausbildungsverträge
Da im jeweils aktuellen Berichtsjahr gelöste Verträge aus unterschiedlichen Beginnkohorten stammen und die Zahl der begonnenen Verträge von Jahr zu Jahr variiert, werden die Vertragslösungen des Berichtsjahres auf die dem jeweiligen Beginnjahr entsprechenden begonnenen Verträge bezogen.
Brüche in Zeitreihen
Werte vor und nach 2007 können aufgrund weitreichender Umstellungen in der Berufsbildungsstatistik nicht unmittelbar miteinander verglichen werden.
Ab 2009 kann die verbesserte Berechnungsweise erfolgen (zunächst nur mit 3 Teilquoten), ab 2010 wieder mit vier Teilquoten.
Für 2007 wurden aufgrund erheblicher Meldeprobleme keine Lösungsdaten veröffentlicht.
Hinweise zur Güte des Indikators
- Der Indikator liefert eine gute näherungsweise Berechnung des Anteils der Ausbildungsverträge eines „Beginnjahrgangs“, die vorzeitig gelöst werden.
Zu beachten ist, dass Verzerrungen insbesondere dann resultieren können:
a) Wenn sich das Vertragslösungsgeschehen zwischen den einzelnen „Beginnjahrgängen“ stark unterscheidet;
b) wenn Meldungen zur Berufsbildungsstatistik hinsichtlich der Merkmale Ausbildungsberuf (inklusive Fachrichtung), Jahr des Vertragsbeginns, Jahr der Vertragslösung nicht valide oder reliabel sind;
c) bei sehr kleinen Ausbildungsberufen;
d) wenn Berufe nach einer Modernisierung neue Berufsbezeichnungen und/oder Berufsschlüssel erhalten, unter denen sie gemeldet werden (Problem: Beginn des Vertrags im Vorgängerberuf gemeldet, Vertragslösung später im Nachfolgerberuf gemeldet);
e) bei Lösungsquoten differenziert nach weiteren Variablen: wenn fehlende Werte zu diesen Variablen über die Jahre schwanken.
Zu a) Veränderungen von Jahr zu Jahr werden i. d. R. überschaubar sein. Dann verzerren die „Stellvertretergrößen“ die Lösungsquote nicht. Deutlichere Veränderungen ergeben sich eher im Verlauf größerer Zeiträume. Dennoch können bei einzelnen Berufen auch innerhalb weniger Jahre Sprünge auftreten.
Zu b) Im ersten Jahr nach der Revision der Berufsbildungsstatistik (Berichtsjahr 2007) gab es größere Meldeprobleme, insbesondere auch hinsichtlich der Vertragslösungen. Für das Jahr 2007 wurden keine Lösungsquoten und auch nicht die Anzahl der Vertragslösungen veröffentlicht. Die Meldeprobleme betreffen die Berechnung der Lösungsquote ab 2009 jedoch nicht mehr. Problematisch bleibt allerdings weiterhin, dass Berufe in manchen Jahren nach Fachrichtungen und in anderen ohne Fachrichtungen gemeldet werden. Deshalb können Lösungsquoten nicht für die einzelnen Fachrichtungen von Berufen berechnet werden.
Zu c) Die Lösungsquoten werden für Fälle mit weniger als 20 begonnenen Verträgen nicht berechnet.
Zu d) Für aufgehobene Berufe/Verordnungen wird keine Lösungsquote veröffentlicht. Insbesondere in den ersten Jahren nach Modernisierungen und für längere Zeitreihen ist es sinnvoll, die Lösungsquote für die Zusammenfassung aus Beruf und Vorgänger zu betrachten (auch diese werden in DAZUBI-Online veröffentlicht).
Zu e) Beispielsweise wurde im Berichtsjahr 2008 ein vergleichsweise hoher Anteil der begonnenen Verträge ohne allgemeinbildendem Schulabschluss gemeldet (bzw. mit der Kategorie „im Ausland erworbener Abschluss, der nicht zuzuordnen ist“). Dies ist seit 2009 nur noch bei wenigen Verträgen der Fall. Berechnet man die Lösungsquote gemäß Schichtenmodell differenziert nach Schulabschlüssen, so können aus folgendem Grund Verzerrungen resultieren: die Lösungen werden aus dem aktuellen Berichtsjahr verwendet, die seit 2009 nahezu alle differenziert nach Schulabschluss erfasst sind; bei den begonnenen Verträgen 2008 aus dem Berichtsjahr 2008 fehlt jedoch häufiger diese Angabe. Es wird dann für die entsprechende Teilquote durch eine zu geringe Anzahl an begonnenen Ausbildungsverträgen dividiert; eine Teilquote ist somit überschätzt.
Hochrechnungen zeigen allerdings bzgl. des Beispiels des allgemeinbildenden Schulabschlusses, dass diese Verzerrung nur gering ausfällt (ca. 0,1-Prozentpunkte). Mittelfristig sollten auch hinsichtlich der neu eingeführten Merkmale der Berufsbildungsstatistik keine fehlenden Angaben mehr auftreten, sodass dieses Problem der Verzerrung (bei nach weiteren Merkmalen differenzierten) Lösungsquoten nicht mehr bestehen wird.
- Bei neuen Ausbildungsberufen (ohne Vorgänger) ist zu beachten, dass die Lösungsquote in den ersten Jahren üblicherweise steigt. Dies bedeutet nicht, dass sich die Risikofaktoren verschlechtern. Denn im ersten Jahr des Bestehens eines Berufs können aufgrund des begrenzten Beobachtungszeitraums nur vergleichsweise frühe Lösungen beobachtet werden (die meisten Ausbildungsverträge beginnen im August/September, bis zum 31.12. gehen nur die Lösungen ein, die wenige Monate nach Beginn der Ausbildung auftreten). In den kommenden Jahren können dann erstmals auch später (im Ausbildungsverlauf) erfolgende Lösungen beobachtet werden.
- Grundsätzlich sind die Meldungen zur Berufsbildungsstatistik aufgrund weitreichender Neuerungen vor und ab 2007 nur eingeschränkt miteinander vergleichbar. Zudem wurde die Berechnung des Indikators modifiziert, da auf Basis der in 2007 eingeführten Einzeldaten Verbesserungen möglich wurden. Hinsichtlich der Ausbildungsverträge des dualen Systems insgesamt ist (mit Ausnahme der Jahre 2007 und 2008) die Vergleichbarkeit der Lösungsdaten weitgehend gegeben. Bei einzelnen Berufen können jedoch im Vergleich der Jahre 2006 und 2009 Sprünge aufgrund des Meldeverhaltens sowie der veränderten Berechnungsweise der Lösungsquote auftreten. Für das Berichtsjahr 2009 ist ein Vergleich der Lösungsquoten der einzelnen Ausbildungsberufe und Berufsgruppen nach früherer und neuer Berechnungsweise im „Online-Datensystem DAZUBI“ eingestellt – URL: https://www.bibb.de/dazubi/zusatztabellen [letzter Zugriff: 12.05.2023].
Zu weiteren Hinweisen zur Lösungsquote und Meldeproblemen in einzelnen Berichtsjahren siehe die Erläuterungen in DAZUBI-Online unter https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_daten.pdf und https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_berichtsjahre.pdf [letzter Zugriff: 12.05.2023].
Sonstige Interpretationshinweise (Häufig gestellte Fragen)
Der Indikator gibt nicht die Quote der Ausbildungsabbrüche im dualen System an, denn ein Großteil der Personen mit gelöstem Ausbildungsvertrag schließt erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System ab und scheidet folglich nicht gänzlich aus der dualen Ausbildung aus, siehe hierzu auch BIBB-Datenreport 2023 (Kapitel A5.6).
Nicht erhoben wird, welche Vertragsseite den Vertrag gelöst hat und aus welchen Gründen. Diese sind vielfältig (z. B. Betriebsschließung, Ausbildungsbetriebswechsel, Wechsel von einem überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnis in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis, Berufswechsel, Wechsel in ein Hochschulstudium, gänzlicher Ausbildungsabbruch).
Hinweis zur Interpretation:
Da im jeweils aktuellen Berichtsjahr unbekannt ist, wie viele der begonnenen Ausbildungsverträge in den folgenden Jahren noch gelöst werden, werden stellvertretend für diese diejenigen Verträge herangezogen, die in früheren Jahren begannen und im aktuellen Berichtsjahr gelöst wurden. Somit kann die Lösungsquote als ein Näherungswert für den Anteil der vorzeitigen Lösungen der im aktuellen Berichtsjahr begonnenen Verträge interpretiert werden.
Wie ist eine Vertragslösungsquote von 26,7 % im Berichtsjahr 2021 zu interpretieren?
Näherungsweise 26,7 % der begonnenen Ausbildungsverträge des Berichtsjahres 2021 werden vor dem vereinbarten Vertragsende gelöst (wurden in 2021 gelöst oder werden voraussichtlich in den kommenden Jahren noch gelöst werden).
Warum wird als Bezugsgröße nicht die Bestandszahl verwendet? Da die Ausbildungsverträge in jedem Ausbildungsjahr (erstes, zweites, drittes oder viertes Ausbildungsjahr) vorzeitig gelöst werden können, sollte man dann nicht die Zahl der Lösungen in Relation zur Bestandszahl an Auszubildenden setzen?
Eine Berechnung auf Basis von Bestandszahlen ist kaum zu interpretieren (Lösungen eines Jahres dividiert durch den Auszubildendenbestand eines Jahres). Es fließen mehrere Jahrgänge ein und gemessen wird dann der Anteil der Lösungen für alle in den letzten (ca. vier Jahren begonnenen Ausbildungsverträge), die zwar nicht schon bis zum Vorjahr, aber im aktuellen Jahr gelöst werden. Ein so berechneter Indikator würde auch das Risiko einer Vertragslösung unterschätzen; da die meisten Lösungen im Ausbildungsverlauf früh erfolgen (ca. 2/3 aller Vertragslösungen fallen in die ersten zwölf Monate nach Ausbildungsbeginn), sind im Bestand aus den Vorjahren nur noch diejenigen Auszubildenden enthalten, die eine geringe Lösungswahrscheinlichkeit haben.
Deshalb ist es sinnvoll, die Lösungsquote auf Basis der begonnenen Ausbildungsverträge zu ermitteln. Wichtig ist dabei allerdings, dass man die Lösungen jeweils auf die begonnenen Ausbildungsverträge des entsprechenden „Beginnjahrgangs“ setzt. Also z. B. die Verträge, die in 2021 gelöst wurden, je nach „Beginnjahr“ in Relation setzt zu den Verträgen, die 2021, 2020 ... usw. begonnen hatten.
Warum wird bei der Berechnungsformel das Schichtenmodell (ein Quotensummenverfahren) angewandt?
Will man den Anteil an begonnenen Ausbildungsverträgen ermitteln, die vorzeitig gelöst werden, kann man das für den aktuellen Jahrgang ex ante nicht genau berechnen. Denn einige Verträge wurden zwar noch nicht vorzeitig gelöst, werden dies jedoch vor dem vereinbarten Ende des Vertrags noch.
Stellvertretend für die Verträge, die in 2021 begonnen hatten, bis zum 31.12.2021 noch nicht gelöst wurden, aber in 2022 noch gelöst werden, kann man die Verträge heranziehen, die in 2020 begannen und in 2021 gelöst wurden. Für die in 2021 begonnenen Ausbildungsverträge, die in 2023 gelöst werden, kann man analog diejenigen, die in 2019 begannen und in 2021 gelöst wurden, verwenden, usw.
Da man die begonnenen Verträge erst ab dem Berichtsjahr 2007 ermitteln kann, können zum Berichtsjahr 2009 nur maximal drei Teilquoten berechnet werden. Ab dem Berichtsjahr 2010 werden vier Teilquoten berechnet. Eigentlich könnte man so viele Teilquoten berechnen, wie Beginnjahrgänge unter den aktuellen Vertragslösungen vertreten sind. Auch mehr als vier Teilquoten, dies wird aus methodischen und pragmatischen Überlegungen auch künftig nicht vorgenommen. Die Begrenzung auf vier Teilquoten verzerrt die Lösungsquote nicht, da sehr wenige Vertragslösungen eher spät im Ausbildungsverlauf erfolgen und die Verzerrung für die letzte Teilquote auch nur darin besteht, dass nicht auf die passenden Beginnjahrgänge quotiert wird (aktuelle Vertragslösungen, bei denen der Vertrag zum Jahr-3 oder früher (vor drei Jahren oder früher) begonnenen hatte, werden auf die begonnenen Verträge des Jahres-3 quotiert).
Warum wird die Vertragslösungsquote nicht für die einzelnen Fachrichtungen von Ausbildungsberufen berechnet?
Wenn die Lösung eines Vertrags unter einem anderen Erhebungsberuf bzw. einer anderen Fachrichtungsangabe gemeldet wird als der Vertragsbeginn, führt die Berechnung nach dem Quotensummenverfahren zu Artefakten, da auf Datenmeldungen aus mehreren Jahren zurückgegriffen wird.
Zentrale und aktuelle Veröffentlichungen
UHLY, ALEXANDRA: Vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen. In: BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2023. Bonn, 2023 (Kapitel A5.6) – URL: https://www.bibb.de/datenreport/de/index.php [letzter Zugriff: 12.05.2023]
Hinweis: Seit Ausgabe 2011 neue Berechnungsweise, die auf Basis der Einzeldaten der Berufsbildungsstatistik möglich wurde; in den Jahren zuvor: frühere Berechnungsweise, die auf Basis der Aggregatdaten konzipiert wurde.
BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Datensystem DAZUBI – Datenblätter, Zeitreihen und Zusatztabellen mit Lösungsquoten – URL: https://www.bibb.de/DAZUBI [letzter Zugriff: 12.05.2023]
Hinweis: Jährlich aktualisiert („Datenblätter“ und „Zeitreihen“, die nach Berufen und Ländern differenziert abgerufen werden können, enthalten sowohl die frühere und als auch die neue Berechnungsweise; die „Zusatztabellen“ enthalten die neue Berechnungsweise, eine „Zusatztabelle“ aus dem Berichtsjahr 2009 enthält auch eine Gegenüberstellung beider Berechnungsweisen).
UHLY, ALEXANDRA: Ausbildungsverlauf unter Pandemiebedingungen. Vorzeitige Vertragslösungen und Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung im Jahr 2020. Deskriptive Analysen auf Basis der Berufsbildungsstatistik. BIBB Discussion Paper (Version 1.0), Bonn, 2021 – URL: https://res.bibb.de/vet-repository_779603 [letzter Zugriff: 12.05.2023]
UHLY, ALEXANDRA: Vorzeitige Vertragslösungen und Ausbildungsverlauf in der dualen Berufsausbildung. Forschungsstand, Datenlage und Analysemöglichkeiten auf Basis der Berufsbildungsstatistik. BIBB Wissenschaftliche Diskussionspapiere, Nr. 157. Bonn, 2015 - URL: https:// www.bibb.de/dokumente/pdf/wdp-157_barrierefrei.pdf [letzter Zugriff: 12.05.2023]
UHLY, ALEXANDRA: Zu Problemen der Berechnung einer Abbruchquote für die duale Berufsausbildung. Alternative Kalkulationen auf Basis der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Bonn, 2014 – URL: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dazubi_ methodenpapier_abbruchquote_jan-2014.pdf
UHLY, ALEXANDRA; BEICHT, URSULA: Indikatoren rund um den Themenkomplex Vertragslösungen/Ausbildungsabbruch. Bonn, 2013 – URL: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ a21_dazubi_indikatoren-vertragsloesungen-und-nicht-erfolgreich-beendete-ausbildung_juli-2013.pdf [letzter Zugriff: 09.05.2023]
SCHMIDT, ROBYN; UHLY, ALEXANDRA: Florierende Städte und abgehängtes Land: empirische Auswertungen zum regionaltypischen Geschehen in der dualen Berufsausbildung auf Basis der Berufsbildungsstatistik. BIBB Discussion Paper (Version 1.0), Bonn, 2023 – URL: https://lit.bibb.de/vufind/ Record/DS-780978 [letzter Zugriff: 12.05.2023]