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(Vertrags-)Lösungsquote auf Basis der Aggregatdaten der Berufsbildungsstatistik (Lösungsquote alt, LQalt)

Systematische Indikatorenbeschreibung

Name

(Vertrags-)Lösungsquote auf Basis der Aggregatdaten der Berufsbildungsstatistik (Lösungsquote alt, LQalt)

Definition

Die Vertragslösungsquote (Lösungsquote, LQ) ist definiert als der Anteil der begonnenen Ausbildungsverhältnisse des dualen Systems (BBiG/HwO), der vorzeitig gelöst wird, also vor Ablauf der Ausbildungsdauer gelöst wird.

Mit vorzeitiger Vertragslösung ist nicht die vorzeitige Beendigung der Ausbildung durch Bestehen der Abschlussprüfung gemeint (§ 21 (2) BBiG).

Nicht erfasst sind vorzeitige Vertragslösungen vor Antritt der dualen Berufsausbildung (BBiG/HwO), da die Berufsbildungsstatistik insgesamt nur angetretene Ausbildungsverhältnisse erfasst.

Zweck des Indikators

  • Indikator zum Erfolg/zur Effizienz des dualen Systems
  • Zeigt Unterschiede im Vertragslösungsrisiko im Zeitverlauf, zwischen Berufen, Berufsgruppierungen, Regionen

Anmerkung zum Begriff „Effizienz“ und „Erfolg“:
Grundsätzlich besteht Konsens darüber, dass Vertragslösungen möglichst gering ausfallen sollten. In einem gewissen Maße sind sie allerdings unvermeidbar, zudem können sie durchaus effizient sein oder einen Erfolg darstellen und müssen nicht notwendigerweise mit einem Konflikt bzw. einer Benachteiligung einhergehen (eine vorzeitige Vertragslösung kann bei nicht optimaler Passung von Auszubildendem und Ausbildungsplatz, die nicht immer vor Vertragsbeginn feststellbar ist, für beide Seiten sinnvoll sein; Vertragslösungen können zudem auch aufgrund eines Wechsels von einem öffentlich finanzierten zu einem betrieblich finanzierten Ausbildungsverhältnis auftreten und durchaus als Erfolg gewertet werden).

Ergebnisdarstellung des Indikators

Im Berichtsjahr 2008 wurden bundesweit 139.296 Ausbildungsverträge vor Ablauf der Ausbildungsdauer vorzeitig gelöst; der Anteil der gelösten Verträge an allen begonnenen Ausbildungsverträgen betrug 21,5 %.

Bezugsgrößen

Berechnungsweise bis Berichtsjahr 2008 (zuvor ab 2009 siehe Lösungsquote neue Berechnungsweise, LQneu)

Teilquoten jeweils mit

Zähler:
Vorzeitig gelöste Verträge im aktuellen Berichtsjahr nach dem Ausbildungsjahr differenziert (Daten aus dem aktuellen Berichtsjahr [Jahr0])

Nenner:
Näherungswert für begonnene Ausbildungsverträge des jeweiligen Berichtsjahres (Jahr0 bis Jahr-3): Neuabschlüsse + Lösungen in der Probezeit (Daten aus dem jeweiligen Berichtsjahr)

Anmerkung zur Bezugsgröße:
Im Rahmen der Aggregatdatenerfassung wird als Näherungswert für die „Zahl der begonnenen Ausbildungsverträge mit Beginn im jeweiligen Berichtsjahr“ die Summe aus Neuabschlüssen und Lösungen in der Probezeit verwendet.

Hintergrund: In der Berufsbildungsstatistik werden als Neuabschlüsse nur die Ausbildungsverträge berücksichtigt, die bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres nicht gelöst wurden. Verträge, die innerhalb des Kalenderjahres abgeschlossen und wieder gelöst wurden, sind nicht enthalten und müssen deshalb bei der Berechnung der Quote im Nenner neben den Neuabschlüssen auch berücksichtigt werden. Als Näherungswert hierfür werden die in der Probezeit gelösten Verträge herangezogen. Denn die meisten Verträge werden im August/September abgeschlossen, sodass Probezeitlösungen i. d. R. in das gleiche Kalenderjahr wie der Vertragsabschluss fallen.

Anmerkung: Ausbildungsverträge können in jedem Ausbildungsjahr (1., 2., 3. oder 4. Ausbildungsjahr) vorzeitig gelöst werden, dennoch ist es nicht sinnvoll, die Zahl der Lösungen in Relation zur Bestandszahl an Auszubildenden zu setzen. Denn die meisten Lösungen erfolgen früh. Im Gesamtbestand sind demzufolge nur noch diejenigen Auszubildenden der Vorjahre enthalten, die eine geringe Lösungswahrscheinlichkeit haben. Deshalb würde die Berechnung der Lösungsquote auf Basis von Bestandszahlen den Anteil der gelösten Ausbildungsverträge unterschätzen.

Berechnungsformel

Lösungsquote nach der früheren Berechnungsweise „Schichtenmodell alt“ (Quotensummenverfahren) bis 2008:

Da man die neue Berechnungsweise erst ab dem Berichtsjahr 2009 vornehmen kann (siehe Indikator LQneu), ist die auf Basis der früheren Aggregatdatenerhebung (bis einschließlich Berichtsjahr 2006) entwickelte frühere Berechnungsweise noch bis 2008 zu verwenden.

Bis 2008

LQ: Lösungsquote; AJ: Ausbildungsjahr (das Ausbildungsstadium, in dem die Azubis im aktuellen Berichtsjahr, in dem die Vertragslösung erfolgte, waren); NeuabKorr: Neuabschlüsse + Lösungen in der Probezeit; Jahr0: aktuelles Berichtsjahr; Jahr-1: Vorjahr; Jahr–2: Vorvorjahr; Jahr–3: Vorvorvorjahr

Mögliche Differenzierungen

  • Einzelberufe oder Berufsgruppierungen;
    Einschränkungen: Für aufgehobene Berufe/Verordnungen wird ab dem Aufhebungsjahr keine Lösungsquote ausgewiesen (Gefahr von Artefakten). Außerdem kann die Lösungsquote nur für die Zusammenfassung von Fachrichtungen eines Berufs und nicht für einzelne Fachrichtungen berechnet werden (siehe hierzu Erläuterungen unter https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_daten.pdf [letzter Zugriff: 09.05.2023]).
  • Bundesländer
  • Keine weiteren Differenzierungen (z. B. nach Personenmerkmalen) auf Basis der früheren Aggregatstatistik möglich.

Datenquelle

Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Stichtag/Betrachtungszeitraum

Zähler:
im Kalenderjahr (bis spätestens 31.12.) gelöste Ausbildungsverträge

Nenner:
im aktuellen und früheren Kalenderjahren erfolgte Neuabschlüsse und Lösungen in der Probezeit (Näherungswert für begonnene Ausbildungsverträge)

Da im jeweils aktuellen Berichtsjahr gelöste Verträge aus unterschiedlichen Beginnkohorten stammen und die Zahl der begonnenen Verträge von Jahr zu Jahr variiert, werden die Vertragslösungen des Berichtsjahres auf die dem jeweiligen Beginnjahr entsprechenden begonnenen Verträge bezogen.

Brüche in Zeitreihen

Werte vor und nach 2007 können aufgrund weitreichender Umstellungen in der Berufsbildungsstatistik nicht unmittelbar miteinander verglichen werden.

Ab 2009 kann eine verbesserte Berechnungsweise erfolgen (siehe Lösungsquote neue Berechnungsweise, LQneu).

Für 2007 wurden aufgrund erheblicher Meldeprobleme keine Lösungsdaten veröffentlicht.

Hinweise zur Güte des Indikators

  • Der Indikator liefert eine gute näherungsweise Berechnung des Anteils der Ausbildungsverträge eines „Beginnjahrgangs“, die vorzeitig gelöst werden.

Zu beachten ist, dass Verzerrungen insbesondere dann resultieren können:

a) Wenn die Lösungen nicht dem korrekten „Beginnjahr“ zugeordnet werden (Differenzierung nach Ausbildungsjahren ist nur ein Näherungswert für das jeweilige Beginnjahr);

b) wenn sich das Vertragslösungsgeschehen zwischen den einzelnen „Beginnjahrgängen“ stark unterscheidet;

c) wenn Meldungen zur Berufsbildungsstatistik hinsichtlich der Vertragslösungen, Lösungen in der Probezeit, Ausbildungsjahr zu dem gelöst wird und/oder der Neuabschlüsse je Beruf nicht valide oder reliabel sind;

d) bei sehr kleinen Ausbildungsberufen;

e) wenn Berufe nach einer Modernisierung neue Berufsbezeichnungen und/oder Berufsschlüssel erhalten, unter denen sie gemeldet werden (Problem: Neuabschluss im Vorgängerberuf gemeldet, Vertragslösung später im Nachfolgerberuf gemeldet).

Zu a) Im Rahmen der Aggregatdatenerhebung bis 2006 wurde das „Beginnjahr“ nicht erhoben. Deshalb wurden die Lösungen nach Ausbildungsjahren (1., 2., 3. und 4. Ausbildungsjahr) differenziert. Es wurde angenommen, dass Lösungen im 1. Ausbildungsjahr den Ausbildungsbeginn auch im aktuellen Berichtsjahr hatten und Lösungen im 2. Ausbildungsjahr den Ausbildungsbeginn im Vorjahr hatten etc. Diese Annahmen treffen allerdings in vielen Fällen nicht zu. Bei der Quotierung wurden die Lösungen also einem falschen „Beginnjahrgang“ zugeordnet. Diese Ungenauigkeit kann seit der Revision der Berufsbildungsstatistik vermieden werden, da mit der Einzeldatenerhebung auch das „Beginnjahr“ erfasst wird und so die Vertragslösungen des Kalenderjahres exakt den dazugehörigen „Beginnjahren“ zugeordnet werden können; siehe hierzu Indikator (Vertrags-)Lösungsquote auf Basis der Einzeldatenerfassung (Lösungsquote neu, LQneu) ab Berichtsjahr 2009.

Zu b) Veränderungen von Jahr zu Jahr werden i. d. R. überschaubar sein. Dann verzerren die „Stellvertretergrößen“ die Lösungsquote nicht. Deutlichere Veränderungen ergeben sich eher im Verlauf größerer Zeiträume. Dennoch können bei einzelnen Berufen auch innerhalb weniger Jahre Sprünge auftreten.

Zu c) Im ersten Jahr nach der Revision der Berufsbildungsstatistik (Berichtsjahr 2007) gab es größere Meldeprobleme, insbesondere auch hinsichtlich der Vertragslösungen. Für das Jahr 2007 wurden keine Lösungsquoten und auch nicht die Anzahl der Vertragslösungen veröffentlicht.
Problematisch ist zudem (dies gilt für alle Berichtsjahre), dass Berufe in manchen Jahren nach Fachrichtungen und in anderen ohne Fachrichtungen gemeldet werden. Deshalb können Lösungsquoten nicht für die einzelnen Fachrichtungen von Berufen berechnet werden. Wenn z. B. Verträge bei Vertragsbeginn ohne Fachrichtungsangabe des Berufs gemeldet wurden, aber bei Vertragslösung die Fachrichtung angegeben wurde, würden nach Fachrichtungen differenzierte Lösungsquoten verzerrt sein (es würde durch eine zu geringe Zahl an begonnenen Verträgen dividiert).
Außerdem wurden vor 1993 nicht bzw. nicht für alle Berufe die Lösungen in der Probezeit gesondert gemeldet. Die Neuabschlüsse können die Anzahl der begonnenen Verträge deutlich unterschätzen, sodass für die Fälle, bei denen Probezeitlösungen nicht hinzugerechnet werden können, eine Überschätzung der Lösungsquote vorliegt (da durch eine zu geringe Anzahl begonnener Verträge dividiert wird).

Zu d) Die Lösungsquoten werden für Fälle mit weniger als 20 begonnenen Verträgen (Neuabschlüsse + Lösungen in der Probezeit) nicht berechnet.

Zu e) Für aufgehobene Berufe/Verordnungen wird keine Lösungsquote veröffentlicht. Insbesondere in den ersten Jahren nach Modernisierungen und für längere Zeitreihen ist es sinnvoll, die Lösungsquote für die Zusammenfassung aus Beruf und Vorgänger zu betrachten (auch diese werden in DAZUBI-Online veröffentlicht).

  • Bei neuen Ausbildungsberufen ist zu beachten, dass die Lösungsquote in den ersten Jahren üblicherweise steigt. Dies bedeutet nicht, dass sich die Risikofaktoren verschlechtern. Denn im ersten Jahr des Bestehens eines Berufs können aufgrund des begrenzten Beobachtungszeitraums nur vergleichsweise frühe Lösungen beobachtet werden (die meisten Ausbildungsverträge beginnen im August/September; bis zum 31.12. gehen nur die Lösungen ein, die wenige Monate nach Beginn der Ausbildung auftreten). In den kommenden Jahren können dann erstmals auch später (im Ausbildungsverlauf) erfolgende Lösungen beobachtet werden.
  • Grundsätzlich sind die Meldungen zur Berufsbildungsstatistik aufgrund weitreichender Neuerungen vor und ab 2007 nur eingeschränkt miteinander vergleichbar. Zudem wurde die Berechnung des Indikators modifiziert, da auf Basis der in 2007 eingeführten Einzeldaten Verbesserungen möglich wurden. Für das Berichtsjahr 2009 ist ein Vergleich der Lösungsquoten der einzelnen Ausbildungsberufe und Berufsgruppen nach früherer und neuer Berechnungsweise im „Online-Datensystem DAZUBI“ eingestellt – URL: https://www.bibb.de/dazubi/zusatztabellen [letzter Zugriff: 09.05.2023].

Zu weiteren Hinweisen zur Lösungsquote und Meldeproblemen in einzelnen Berichtsjahren siehe die Erläuterungen in DAZUBI-Online unter https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_daten.pdf und https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_berichtsjahre.pdf [letzter Zugriff: 09.05.2023].

Sonstige Interpretationshinweise (Häufig gestellte Fragen)

Der Indikator gibt nicht die Quote der Ausbildungsabbrüche im dualen System an, denn ein Großteil der Personen mit gelöstem Ausbildungsvertrag schließt erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System ab und scheidet folglich nicht gänzlich aus der dualen Ausbildung aus, siehe hierzu auch BIBB-Datenreport 2023 (Kapitel A5.6).

Nicht erhoben wird, welche Vertragsseite den Vertrag gelöst hat und aus welchen Gründen. Diese sind vielfältig (z. B. Betriebsschließung, Ausbildungsbetriebswechsel, Wechsel von einem überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnis in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis, Berufswechsel, Wechsel in ein Hochschulstudium, gänzlicher Ausbildungsabbruch).

Hinweis zur Interpretation:
Da im jeweils aktuellen Berichtsjahr unbekannt ist, wie viele der begonnenen Ausbildungsverträge in den folgenden Jahren noch gelöst werden, werden stellvertretend für diese diejenigen Verträge herangezogen, die in früheren Jahren begannen und im aktuellen Berichtsjahr gelöst wurden. Somit kann die Lösungsquote als ein Näherungswert für den Anteil der vorzeitigen Lösungen der im aktuellen Berichtsjahr begonnenen Verträge interpretiert werden.

Wie ist eine Vertragslösungsquote von 21,5 % im Berichtsjahr 2008 zu interpretieren?

Näherungsweise 21,5 % der begonnenen Ausbildungsverträge des Berichtsjahres 2008 werden vor dem vereinbarten Vertragsende gelöst (wurden in 2008 gelöst oder werden voraussichtlich in den kommenden Jahren noch gelöst werden).

Warum wird als Bezugsgröße nicht die Bestandszahl verwendet? Da die Ausbildungsverträge in jedem Ausbildungsjahr (erstes, zweites, drittes oder viertes Ausbildungsjahr) vorzeitig gelöst werden können, sollte man dann nicht die Zahl der Lösungen in Relation zur Bestandszahl an Auszubildenden setzen?

Eine Berechnung auf Basis von Bestandszahlen ist kaum zu interpretieren (Lösungen eines Jahres dividiert durch den Auszubildendenbestand eines Jahres). Es fließen mehrere Jahrgänge ein und gemessen wird dann der Anteil der Lösungen für alle in den letzten (ca. vier Jahren begonnenen Ausbildungsverträge), die zwar nicht schon bis zum Vorjahr, aber im aktuellen Jahr gelöst werden. Ein so berechneter Indikator würde auch das Risiko einer Vertragslösung unterschätzen; da die meisten Lösungen im Ausbildungsverlauf früh erfolgen (ca. 2/3 aller Vertragslösungen fallen in die ersten zwölf Monate nach Ausbildungsbeginn), sind im Bestand aus den Vorjahren nur noch diejenigen Auszubildenden enthalten, die eine geringe Lösungswahrscheinlichkeit haben.
Deshalb ist es sinnvoll, die Lösungsquote auf Basis der begonnenen Ausbildungsverträge zu ermitteln. Wichtig ist dabei allerdings, dass man die Lösungen jeweils auf die begonnenen Ausbildungsverträge des entsprechenden „Beginnjahrgangs“ setzt.

Warum wird bei der Berechnungsformel das Schichtenmodell (ein Quotensummenverfahren) angewandt?

Will man den Anteil an begonnenen Ausbildungsverträgen ermitteln, die vorzeitig gelöst werden, kann man das für den aktuellen Jahrgang ex ante nicht genau berechnen. Denn einige Verträge wurden zwar noch nicht vorzeitig gelöst, werden dies jedoch vor dem vereinbarten Ende des Vertrags noch.
Stellvertretend für die Verträge, die in 2008 begannen, bis zum 31.12.2008 noch nicht gelöst wurden, aber in 2009 noch gelöst werden, kann man die Verträge heranziehen, die in 2007 begannen und in 2008 gelöst wurden. Für die in 2008 begonnenen Ausbildungsverträge, die in 2010 gelöst werden, kann man analog diejenigen, die in 2006 begannen und in 2008 gelöst wurden, verwenden, usw.

Warum wird die Vertragslösungsquote nicht für die einzelnen Fachrichtungen von Ausbildungsberufen berechnet?

Wenn die Lösung eines Vertrags unter einem anderen Erhebungsberuf bzw. einer anderen Fachrichtungsangabe gemeldet wird als der Vertragsbeginn, führt die Berechnung nach dem Quotensummenverfahren zu Artefakten, da auf Datenmeldungen aus mehreren Jahren zurückgegriffen wird.

Zentrale und aktuelle Veröffentlichungen

UHLY, ALEXANDRA: Vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen. In: BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2021. Bonn, 2021 (Kapitel A5.6) – URL: https://www.bibb.de/datenreport/de/index.php [letzter Zugriff: 09.05.2023]

HERGET, HERMANN: Vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen. In: BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2010. Bonn, 2010 (Kapitel A5.7) – URL: https://www.bibb.de/datenreport/de/index.php [letzter Zugriff: 09.05.2023]

Hinweis: Seit Ausgabe 2011 neue Berechnungsweise, die auf Basis der Einzeldaten der Berufsbildungsstatistik möglich wurde; in den Jahren zuvor: frühere Berechnungsweise, die auf Basis der Aggregatdaten konzipiert wurde. Ausgabe 2021 enthält zuletzt eine Zeitreihe mit den Lösungsquoten ab 1993 (bis 2008 frühere Berechnungsweise).

BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Datensystem DAZUBI – Datenblätter, Zeitreihen und Zusatztabellen mit Lösungsquoten – URL: https://www.bibb.de/DAZUBI [letzter Zugriff: 09.05.2023]

Hinweis: Jährlich aktualisiert („Datenblätter“ und „Zeitreihen“, die nach Berufen und Ländern differenziert abgerufen werden können, enthalten sowohl die frühere als auch die neue Berechnungsweise; die „Zusatztabellen“ enthalten die neue Berechnungsweise, eine „Zusatztabelle“ aus dem Berichtsjahr 2009 enthält auch eine Gegenüberstellung beider Berechnungsweisen).

UHLY, ALEXANDRA: Zu Problemen der Berechnung einer Abbruchquote für die duale Berufsausbildung. Alternative Kalkulationen auf Basis der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Bonn, 2014 – URL: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dazubi_ methodenpapier_abbruchquote_jan-2014.pdf [letzter Zugriff: 09.05.2023]

UHLY, ALEXANDRA; BEICHT, URSULA: Indikatoren rund um den Themenkomplex Vertragslösungen/Ausbildungsabbruch. Bonn, 2013 – URL: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ a21_dazubi_indikatoren-vertragsloesungen-und-nicht-erfolgreich-beendete-ausbildung_juli-2013.pdf [letzter Zugriff: 09.05.2023]