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Ausbildungsvergütungen

Ein Ausbilder zeigt einer Auszubildenden etwas an einem künstlichen Gebiss.

Seit über 40 Jahren beobachtet und analysiert das Bundesinstitut für Berufsbildung die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen. Hierzu wurde eine "Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen" aufgebaut, die es ermöglicht, die durchschnittlichen tariflichen Vergütungen für eine Vielzahl quantitativ bedeutender Ausbildungsberufe jährlich auf aktuellem Stand (Stichtag: 1. Oktober) zu ermitteln.

Seit der Novelle des Berufsbildungsgesetz (BBiG), welche zum 01.01.2020 in Kraft trat, werden darüber hinaus in der Berufsbildungsstatistik die bei neu abgeschlossenen Verträgen vereinbarten Ausbildungsvergütungen erhoben. Erste, vom Bundesinstitut für Berufsbildung durchgeführte Auswertungen finden sich seit 2023 im Datenreport zum Berufsbildungsbericht (Kapitel A9.1.2) sowie auf der Unterseite „Vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung“.

Im Zuge der Novelle des BBiG wurde darüber hinaus für jedes Ausbildungsjahr eine Untergrenze für die monatliche Bruttovergütung festgelegt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung berechnet die jährliche, gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der Untergrenzen und evaluiert die Auswirkungen dieser Mindestausbildungsvergütungen auf den Ausbildungsmarkt.

Junge Frau hält geöffnetes Portemonnaie mit einigen Geldscheinen darin in den Händen.
Donnerstag, 6. Februar 2025

Ausbildungsvergütungen: Höchster Anstieg seit 1992

2024 sind die tariflichen Ausbildungsvergütungen im Vergleich zum Vorjahr im bundesweiten Durchschnitt um 6,3 Prozent auf 1.133 Euro brutto im Monat gestiegen. Das ist der höchste Zuwachs seit im Jahr 1992 vom BIBB erstmals Daten für das wiedervereinigte Deutschland erhoben wurden.

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Treppe aus Münzen auf Holzklötzen mit der Aufschrift 2025
Donnerstag, 17. Oktober 2024

Mindestausbildungsvergütung steigt im Jahr 2025

Das BIBB hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz für das Jahr 2025 berechnet. Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung 2025 beginnen, steigt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr auf 682 Euro.

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Donnerstag, 18. Januar 2024
Anstieg um 3,7 Prozent