Quo Vadis Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Erfolgreiche BIBB-Tagung zum Themenbereich Inklusion
„Quo Vadis Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ - unter diesem Motto trafen sich Expertinnen und Experten am 18. und 19. Januar 2017 im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) um sich über die wesentlichen Änderungen in der neuen Fortbildungsordnung auszutauschen. In seiner Eröffnungsrede stellte Prof. Reinhold Weiß heraus, dass Inklusion ein wichtiges Forschungsthema im BIBB ist.
Rund 140 Expertinnen und Experten aus der Praxis, Vertreter/-innen von Bundes- und Landesministerien, fachrelevanten Organisationen und Institutionen kamen im BIBB zusammen, um sich über das neue, kompetenzorientierte und personenzentrierte Qualifikationsprofil der „Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ zu informieren und verständigen. Zu dem breiten Teilnehmerkreis gehörten sowohl Fachkräfte und Anbieter/-innen von Qualifizierungsmaßnahmen als auch Mitglieder des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung, der Industriegewerkschaft Metall, des Berufsbandes der Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung, der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V., der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V., der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte Nordrhein-Westfalen und des Bundesverbandes Deutscher Berufsausbilder e.V.
Das überarbeitete Qualifikationsprofil reicht über die bisherige Ausrichtung auf die Tätigkeit als Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen hinaus. Die Zulassungsvoraussetzungen wurden dahingehend geöffnet, dass zukünftig auch auf der Grundlage des Berufszulassungsgesetzes geregelte Heilberufe, dreijährige landesrechtlich geregelte Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen, aber auch Hochschulabsolventen mit jeweils zweijähriger einschlägiger Berufspraxis die Fortbildungsprüfung ablegen dürfen.
Eröffnet wurde die zweitägige Veranstaltung durch den stellvertretenden Präsidenten und Forschungs-direktor des BIBB, Professor Dr. Reinhold Weiß. Der Forschungsdirektor betonte, dass das Thema Inklu-sion in vielen Fachbereichen des Instituts mit unterschiedlichen Zugängen und Inklusionsverständnissen behandelt wird. „Erfahrungen haben gezeigt, dass die Expertise des BIBB in diesem Bereich sehr gefragt ist,“ so Prof. Weiß. Der Ausschuss für Fragen behinderter Menschen und die Stabstelle Berufliche Bil-dung behinderter Menschen sind zwei Gremien im BIBB, die mit dem Themenkomplex Inklusion betraut sind. Mit Blick auf die unterschiedlichen Personengruppen behinderter Menschen und deren Inklusion in berufliche Bildung skizzierte er den Rechtsrahmen sowie die Aufgaben und Herausforderungen, die sich bei dessen Umsetzung in der Praxis stellen.
Die Vertreter der für die Fortbildungsprüfungsordnung zuständigen Bundesministerien, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, stellten ihre jeweiligen Rollen im Verordnungsprozess vor und sprachen sich dafür aus, diese aus ihrer Sicht gelungene Grundlage nun mit Leben zu füllen. In der Praxis gehören zu den nächsten notwendigen Schritten die Einrichtung von Prüfungsausschüssen und die Entwicklung geeigneter Qualifizierungsangebote. Hierzu tauschten sich die Teilnehmenden der Fachtagung in Workshops aus und sammelten Erfahrungen, Anregungen und Ideen für entsprechende Umsetzungen.
Eine Podiumsdiskussion bot zum Abschluss der Fachtagung Ausblick auf Erwartungen, die sich aus dem neuen Qualifizierungsprofil ergeben, aber auch auf konkrete Beiträge, die von verschiedenen für den Umsetzungsprozess relevanten Akteuren geleistet werden können und sollen. Die Teilnehmenden teilten den Eindruck, dass die BIBB-Fachtagung neben der Vermittlung grundlegender Informationen zum neuen Fortbildungsprofil einen großen Mehrwert hatte. So wurden viele bestehende Grundsatzfragen ins Blickfeld gerückt und beleuchtet, Akteure zum fachlichen Austausch zusammengeführt und weitere Arbeiten angeregt. Es erging ein klares Votum für die Erarbeitung einer Orientierungshilfe zur Umsetzung der neuen Fortbildungsprüfungsordnung in der Praxis, die insbesondere Qualifizierungsanbietern, zuständigen Stellen und den Mitwirkenden in Prüfungsausschüssen Hilfestellung bietet.