Ausbildungsstellenangebot, Ausbildungsstellennachfrage und Angebots-Nachfrage-Relation nach Arbeitsagenturbezirken und Ländern
Diese Tabelle enthält eine Gesamtübersicht über das Ausbildungsplatzangebot, die Ausbildungsplatznachfrage und die daraus resultierenden Angebots-Nachfrage-Relationen (ANR). Die Veränderungen zur Erhebung des Vorjahres Vorjahr werden in Prozent angegeben.
Mit der Erhebung 2013 wird der von der Bundesagentur für Arbeit in drei Wellen vorgenommene Neuzuschnitt der Arbeitsagenturbezirke (AAB) umgesetzt. Bis zur Neuorganisation der AABs gab es in Deutschland 178 AABs. Berlin wurde dabei zu einem AAB zusammengefasst, so dass die Auswertungen aus der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09. regional 176 AAB ausgewiesen haben. Ab der Erhebung 2013 reduziert sich diese Anzahl auf 154 AABs (Berlin wird dabei auch wieder zu einem AAB zusammengefasst). Aus der regionalen Neuordnung ergibt es sich, dass Vergleiche zwischen Daten aus der Erhebung 2013 mit Daten aus der Erhebung 2012 auf der regionalen Ebene AAB nicht möglich sind.
Das Ausbildungsplatzangebot errechnet sich aus der Zahl der zwischen dem 01. Oktober und dem 30. September des Folgejahres neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zuzüglich der bei den Arbeitsagenturen gemeldeten Ausbildungsstellen, die am 30. September noch nicht besetzt waren.
Die Ausbildungsplatznachfrage ergibt sich aus der Zahl der im gleichen Zeitraum neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zuzüglich der am 30. September bei den Arbeitsagenturen gemeldeten, noch Ausbildungsplätze suchenden Personen.
Die Berechnungen der Ausbildungsplatznachfrage und der ANR erfolgen zum einen nach der alten und zum anderen nach der erweiterten Definition (eANR): Der Unterschied besteht dabei im Umgang mit erfolglosen, zum 30. September noch weiter suchenden Ausbildungsplatznachfragern. Die BA weist hier zum einen Daten zu den weiter suchenden, "unversorgten Bewerber/-innen" (ohne Verbleib in einer Alternative) aus und zum anderen Daten zu den Bewerber/-innen, die aus einer alternativen Verbleibsmöglichkeit weiter nach einer Ausbildungsstelle suchen ("Bewerber mit Alternative zum 30.09."). Bei der Nachfrageberechnung und bei der ANR nach alter Definition bleiben die weiter suchenden Bewerber mit Alternative unberücksichtigt ("klassische ANR"); bei der Nachfrageberechnung und der ANR nach erweiterter Definition werden auch diese Bewerber/-innen berücksichtigt (eANR).
Absolutwerte werden aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Gesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen.