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Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage / Zeitreihe ab 2009

Die Zeitreihe enthält Daten zu neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen, unbesetzten Ausbildungsplätzen und noch nicht vermittelten Bewerbern zum 30. September. Aus diesen Angaben werden das Angebot, die Nachfrage und die Angebots-Nachfrage-Relation (ANR) berechnet.
 
Das Ausbildungsplatzangebot errechnet sich aus der Zahl der zwischen dem 01. Oktober und dem 30. September des Folgejahres neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zuzüglich der bei den Arbeitsagenturen gemeldeten Ausbildungsstellen, die am 30. September noch nicht besetzt waren.
 
Die Ausbildungsplatznachfrage ergibt sich aus der Zahl der im gleichen Zeitraum neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zuzüglich der am 30. September bei den Arbeitsagenturen gemeldeten, noch Ausbildungsplätze suchenden Personen.
 
Die Berechnungen der Ausbildungsplatznachfrage und der ANR erfolgen zum einen nach der alten und zum anderen nach der erweiterten Definition: Der Unterschied besteht dabei im Umgang mit erfolglosen, zum 30. September noch weiter suchenden Ausbildungsplatznachfragern. Die BA weist hier zum einen Daten zu den weiter suchenden, "unversorgten Bewerber/-innen" (ohne Verbleib in einer Alternative) aus und zum anderen Daten zu den Bewerber/-innen, die aus einer alternativen Verbleibsmöglichkeit weiter nach einer Ausbildungsstelle suchen ("Bewerber mit Alternative zum 30.09."). Bei der Nachfrageberechnung und bei der ANR nach alter Definition bleiben die weiter suchenden Bewerber mit Alternative unberücksichtigt ("klassische ANR"); bei der Nachfrageberechnung und der ANR nach erweiterter Definition werden auch diese Bewerber/-innen berücksichtigt ("erweiterte ANR/eANR").
 
Die Angebots-Nachfrage-Relation (ANR) gibt wieder, wie viele Angebote rechnerisch auf 100 Nachfrager entfallen.
 
Zusätzlich enthält die Tabelle Angaben zur Entwicklung bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen, dem Angebot und der Nachfrage im Vergleich zum Vorjahr.
Grundlagen für diese Tabelle sind die Daten aus der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge und die Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit zum 30. September. Die Tabelle ist als Zeitreihe aufgebaut und wird jährlich fortgeschrieben.
 
Mit der Erhebung 2011 wurden die Daten der zugelassenen kommunalen Träger (zkT) in die Auswertung komplett integriert. Die "zkT-Daten" liegen erstmalig für das Berichtsjahr 2008/2009 vor. Aus diesem Grund beginnt die Zeitreihe mit dem Berichtsjahr 2008/2009.
 
Absolutwerte werden aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Gesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Bei den Daten der Bundesagentur für Arbeit liegen Werte kleiner 3 nicht vor. Zu Berechnungszwecken werden diese durch Schätzwerte ersetzt.

Hinweis zur Darstellung der Ergebnisse auf AAB-Ebene:

Mit der Erhebung 2013 wird der von der Bundesagentur für Arbeit in drei Wellen vorgenommene Neuzuschnitt der Arbeitsagenturbezirke (AAB) umgesetzt. Bis zur Neuorganisation der AABs gab es in Deutschland 178 AABs. Berlin wurde dabei zu einem AAB zusammengefasst, so dass die Auswertungen aus der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09. regional 176 AAB ausgewiesen haben. Ab der Erhebung 2013 reduziert sich diese Anzahl auf 154 AABs (Berlin wird dabei auch wieder zu einem AAB zusammengefasst). Aus der regionalen Neuordnung ergibt es sich, dass Vergleiche zwischen Daten aus der Erhebung 2013 mit Daten aus der Erhebung 2012 auf der regionalen Ebene AAB nicht möglich sind.

Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt getrennt für die Daten aus den Erhebungen 2013 und 2012 - die alte Gebietsstruktur ist durch den Hinweis "bis 2012" gekennzeichnet.

Nach Arbeitsagenturbezirken in: