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Startschuss Evaluation der Kaufleute für Büromanagement

BIBB startet Entwicklungsprojekt mit Projektbeirat

Im März 2017 hat ein Projektbeirat, besetzt mit Vertretern der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Wissenschaft seine Arbeit aufgenommen, um die Evaluierungsarbeiten des Institutes zur 2014 neu-geschaffenen Berufsausbildung der Kaufleute für Büromanagement zu beraten.

Der Projektbeirat bei seiner ersten Sitzung Ende März 2017

Seit 1. August 2014 wird nach der neuen Ausbildungsordnung für Kaufleute für Büromanagement ausgebildet. Die dort geregelte Abschlussprüfung soll zeitnah evaluiert werden. Am 29./30. März ist ein Projektbeirat bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Praxis, Arbeitsgeberverbände, Gewerkschaften, Fachministerien und Wissenschaft zu einer ersten Sitzung zusammengekommen, um das BIBB-Projektteam bei seinem Evaluationskonzept, Vorgehen und den vorgesehenen Methoden zu beraten und zu unterstützen. Methodisch kommen bei dem Vorhaben Literaturanalysen, quantitative Befragungen sowie Fallstudien mit strukturierten Interviewleitfäden zum Einsatz. Hier ist der Projektbeirat insbesondere mit seiner Praxiserfahrung gefordert, die Erhebungsinstrumente zu präzisieren.

Während die 2014 in Kraft getretene neue Ausbildungsordnung für Kaufleute für Büromanagement eine „klassische“ Zwischen- und Abschlussprüfung mit Pflicht- und Wahlqualifikationen vorsieht, trat gleichzeitig die „Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung“ in Kraft. Diese Verordnung ist zeitlich bis zum 01. August 2020 begrenzt und sieht eine „gestreckte“ Abschlussprüfung (GAP) in zwei Teilen als Prüfungsstruktur vor.

Mit Weisung des Bundeswirtschaftsministeriums wurde das BIBB gebeten, die abweichenden Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für Büromanagementkaufleute zu evaluieren. Es sollen insbesondere die Eignung der Prüfungsform, die Struktur, der Inhalt und die Gewichtung der zwei Teile der GAP sowie die Durchführung und die Prüfung der neu eingeführten Zusatzqualifikation untersucht werden. Auf diesem Wege werden Erkenntnisse für eine Entscheidung darüber gewonnen, ob die Erprobungsverordnung in Dauerrecht überführt werden kann.