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BIBB kooperiert mit WWU Münster und FH Münster

30.08.2017

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) arbeitet in zahlreichen Projekten mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusammen. Im Rahmen eines Workshops zum Thema "Inklusion und Ausbilderqualifizierung" wurde jetzt eine Kooperationsvereinbarung mit der Universität und der Fachhochschule Münster unterzeichnet.

v.l.n.r.: Dr. Monika Hackel (BIBB), Prof. Dr. Michael Heister (BIBB), Prof. Dr. Ulrike Weyland (WWU), Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser (BIBB), Prof. Dr. Ursula Bylinski (FH Münster)

Die Zusammenarbeit des BIBB mit der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU Münster) und der Fachhochschule Münster (FH Münster) zielt darauf ab, gemeinsam Konzepte zur Inklusion in Berufsregelungen sowie zur Gestaltung innovativer Berufsorientierungskonzepte zu entwickeln. Im Fokus der Auftaktveranstaltung am 24.8.2017 stand zunächst die Thematik Inklusion und Ausbilderqualifizierung. Hier ging es um die Frage, wie Ausbilderinnen und Ausbilder verstärkt für inklusionsrelevante Aspekte und Fragestellungen sensibilisiert und bei der Ausbildung heterogener Lerngruppen unterstützt werden können.

Hintergrund ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Menschen mit Behinderungen sollen im gleichen Maße wie nichtbehinderte Menschen von ihren Menschenrechten Gebrauch machen können. Zum Spektrum der in der Konvention verankerten Rechte gehören u.a. das Recht auf Bildung (Art. 24 UN-BRK) sowie das Recht auf Arbeit und Beschäftigung (Art. 27 UN-BRK).

Für die Berufsbildung leitet sich daraus die Verpflichtung ab, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine gelingende Integration in das Berufsbildungssystem ermöglichen, um damit die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe herzustellen. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO) sehen vor, dass Menschen mit Behinderung in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Ihre besonderen Verhältnisse im Vergleich zu nichtbehinderten Menschen sind dabei zu berücksichtigen, zum Beispiel bei der Dauer der Prüfungszeiten, der Zulassung von Hilfsmitteln oder der Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter (§ 65 Abs. 1 BBiG bzw. § 42 HwO).

BIBB-Präsident Esser unterzeichnet Kooperationsvertrag mit WWU und FH Münster

Doch was bedeutet dies für die konkrete Umsetzung? Werden die Curricula und Prüfungsregelungen der staatlich anerkannten Ausbildungsordnungen den in der UN-BRK formulierten Ansprüchen gerecht? Reichen die gesetzlichen Grundlagen als Umsetzung der UN-BRK aus und welche Unterstützung könnte darüber hinaus geleistet werden, um Ausbilderinnen und Ausbilder für diese Aufgabe zu qualifizieren?

In der Reihe "Ausbildung gestalten" gibt das BIBB Umsetzungshilfen und Praxistipps heraus, die sich auf einzelne Berufe beziehen. Das Produkt richtet sich an das Berufsbildungspersonal und bietet Hilfestellung bei der Umsetzung der Ausbildungsordnung in die Ausbildungspraxis. Wie und in welcher Form die Belange von Menschen mit Behinderungen verstärkt in den Umsetzungshilfen berücksichtigt werden können, ist im Rahmen der Kooperation gemeinsam zu diskutieren. Neben der thematischen Erweiterung der Umsetzungshilfen ist zu klären, welche weiteren Qualifizierungsangebote zum Thema deutschlandweit existieren und wie diese weiterentwickelt und bekanntgemacht werden könnten.