Fachtagung "Berufsbildung im Öffentlichen Dienst"
20.10.2017
In der 2. Expertentagung "Qualität in der Beruflichen Bildung des Öffentlichen Dienstes - Europa, Rahmenbedingungen, Wissenschaft" wurden am 11./12. Oktober 2017,
- die sich ändernden Rahmenbedingungen durch die Europäische Union, wie Kompetenzorientierung, Europäischer Qualifikationsrahmen und der Professionalisierung des Bildungspersonals,
- aber auch die Durchlässigkeit von Bildungssystemen im Öffentlichen Dienst, insbesondere zu den beamtenrechtlichen Laufbahnen,
- die Institutionen der Berufsbildung sowie grundlegende statistische Grunddaten
einer Überprüfung unterzogen, erläutert sowie in einer Podiumsdiskussion (M. HACKEL, BIBB; U. KUPFER, Verdi-Bundesvorstand; C. REICHARD, Uni Potsdam) bewertet.
Im Einzelnen wurden Möglichkeiten zur Beratung und Antragsstellung für zuständige Stellen im Öffentlichen Dienst für die Niveauzuordnungen ihrer Fortbildungsabschlüsse in den Deutschen Qualifikationsrahmen durch das DQR-Koordinierungsbüro, Berlin, vorgestellt (T. REGLIN, F-BB). Bemerkenswert sind die Angebote an Auszubildende des Öffentlichen Dienstes, über die ERASMUS+-Förderprogramme Ausbildungseinheiten bei Institutionen in europäischen Staaten zu absolvieren, wobei die Nationale Agentur Bildung für Europa beim BIBB als Ansprechpartnerin dient (K. FAHLE, BIBB). Wege zur Professionalisierung des Bildungspersonals im Berufsbildungssystem durch Qualifizierungen zu Aus- und WeiterbildungspädagogInnen bzw. BerufspädagogInnen führte zu Diskussionen um den Mehrwert für den Öffentlichen Dienst und die tarifrechtlichen Wirkungen solcher Qualifizierungen (H. TUTSCHNER, BIBB). An den Modellen der Aufstiegsfortbildung der AOK-Krankenversicherung sowie der verwaltungs- und justizbezogenen Aufstiegskonzepte des Bundeslandes Bremen zeigten sich Reibungsverluste zwischen Berufsbildung und Hochschulbildung, aber auch Potentiale zur Gestaltung der Schnittstellen von Berufsbildung und beamtenrechtlichen Laufbahnzugängen (T. FLÜGGE, AOK-Bundesverband; B. WOITALLA, F.H. Bremen).
Im Hinblick auf die Digitalisierung der Verwaltung zeigte sich insbesondere der Gestaltungsauftrag an alle Beteiligten, die stattfindenden Wandlungsprozesse im Interesse von Beschäftigten und Arbeitgebern human auszugestalten (T. SCHUPPAN, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit). Die Beiträge zur Qualitätssicherung der Beruflichen Bildung sowie zu Qualifizierungsebenen und Beschäftigung verdeutlichten die komplexen Anforderungen an die Aufgabenbewältigung (H. SABBAGH, BIBB; C. REICHARD, Uni Potsdam). Hier wurden teilweise deutliche Richtungswechsel zu einfacheren Ansätzen, klarerer Kompetenzorientierung sowie Entlastungen von Rechtsanwendungen in der Qualifizierung gefordert. Institutionell wurde dargelegt, dass der Öffentliche Dienst im Berufsbildungsgesetz grundsätzlich funktional eingebunden ist (C. JUNGGEBURTH, BIBB). Allerdings gilt dies nur am Rande für seine Einbindung in den Hauptausschuss des BIBB, dem "Parlament der Berufsbildung" (M. ELSNER, BIBB). In den statistischen Beiträgen zeigten die Indikatoren Prüfungserfolgsquoten und Lösungsquoten Hinweise für eine hohe Ausbildungsqualität der Berufsbildung im Öffentlichen Dienst, die allerdings durch die überproportional vielen qualitativ hochwertigen Schulabschlüsse der Auszubildenden entsprechend relativiert werden (A. UHLY, BIBB; A. ALTIS, Statistisches Bundesamt).
Nach der 1. Expertentagung "Markencheck Berufsbildung im Öffentlichen Dienst – Digitalisierung, Qualität, Perspektiven" im Juni 2017 mit den Schwerpunkten Aus- und Fortbildungsabschlüsse ist nun mit der 2. Expertentagung "Qualität in der Beruflichen Bildung des Öffentlichen Dienstes - Europa, Rahmenbedingungen, Wissenschaft" eine erste inhaltliche Bestandsaufnahme zur Berufsbildung im Öffentlichen Dienst abgeschlossen. Durch ein die Expertentagungen tragendes Entwicklungsprojekt soll der qualitativen Weiterentwicklung der Berufsbildung im Bereich des nicht-technischen Öffentlichen Dienstes ein Forum gegeben werden. Für das Entwicklungsprojekt wurde ein beratender Projektbeirat gebildet, besetzt mit ausgewählten Vertretungen von Wissenschaft, Sozialpartnern, Gesetzgebern sowie von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen. Dieser soll die identifizierten und vertieften Themenstellungen Anfang 2018 weiter behandeln und bewerten. Abschließend werden die Ergebnisse für eine breitere Öffentlichkeit dokumentiert.