Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2017
Schwächerer Anstieg in West- und Ostdeutschland
04.01.2018 | Ursula Beicht
Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind im Jahr 2017 im bundesweiten Durchschnitt um 2,6 % auf 876 Euro brutto im Monat gestiegen. Der Anstieg fiel allerdings deutlich schwächer aus als in den vergangenen Jahren.
1. Vergütungsanstieg 2017
Wie die neueste Auswertung tariflicher Ausbildungsvergütungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) ergeben hat, lagen die Vergütungen 2017 in Deutschland im Gesamtdurchschnitt bei 876 € pro Monat. Sie erhöhten sich um durchschnittlich 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr und damit deutlich schwächer als 2016 (3,4 Prozent). In Westdeutschland betrugen die tariflichen Vergütungen 2017 durchschnittlich 881 €, in Ostdeutschland 827 €. Der prozentuale Vergütungsanstieg unterschied sich zwischen West- und Ostdeutschland mit 2,6 Prozent bzw. 2,5 Prozent kaum. Der Abstand zwischen west- und ostdeutschem Tarifniveau hat sich somit nicht verändert: 2017 wurden im Osten ebenso wie im Jahr zuvor 94 Prozent der westlichen Vergütungshöhe erreicht.
2. Hinweise zur BIBB-Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen
Die Auswertung tariflicher Ausbildungsvergütungen wird im BIBB seit 1976 jährlich zum Stichtag 1. Oktober durchgeführt (vgl. Beicht 2011). Die neuen Bundesländer sind seit 1992 einbezogen. Die aktuellen Angaben zu den tariflichen Ausbildungsvergütungen stellt jeweils das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus dem dort geführten Tarifregister zusammen. Berücksichtigt werden derzeit die Vereinbarungen aus rund 450 wichtigen Tarifbereichen Deutschlands. Auf dieser Datenbasis werden im BIBB Vergütungsdurchschnitte für stärker besetzte Ausbildungsberufe berechnet, und zwar getrennt nach West- und Ostdeutschland. Somit ist es möglich, die Annäherung der Ostvergütungen an das Westniveau zu beobachten und die noch bestehenden Vergütungsunterschiede festzustellen.
Derzeit sind 181 Berufe für Westdeutschland und 152 Berufe für Ostdeutschland in der Auswertung berücksichtigt. Der Unterschied in der Zahl der erfassten Berufe ist vor allem darauf zurückzuführen, dass für eine Reihe von Berufen, die im Westen einbezogen sind, im Osten keine Tarifvereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen vorliegen. Zudem sind einige Berufe für den Osten nicht aufgenommen worden, weil sie dort – anders als im Westen – sehr niedrige Auszubildendenzahlen aufweisen und somit kaum eine quantitative Bedeutung haben. In den für Westdeutschland erfassten Berufen sind derzeit 90 Prozent aller westdeutschen Auszubildenden vertreten, in den für Ostdeutschland berücksichtigten Berufen sind es 80 Prozent der ostdeutschen Auszubildenden.
Auf Grundlage der ermittelten berufsspezifischen Vergütungsdurchschnitte in West- bzw. Ostdeutschland werden weitere Durchschnittswerte gebildet, z.B. für die einzelnen Ausbildungsbereiche, sowie ein Gesamtdurchschnitt über alle jeweils einbezogenen Berufe. Hierbei erfolgt eine Gewichtung mit der jeweiligen Besetzungsstärke der Berufe. Seit 2016 werden zudem gewichtete Durchschnittswerte pro Beruf für das gesamte Bundesgebiet berechnet. Diese Durchschnitte können allerdings nur für Berufe ermittelt werden, die sowohl für West- als auch für Ostdeutschland erfasst sind.
3. Festlegung und Verbindlichkeit der tariflichen Ausbildungsvergütungen
In der dualen Berufsausbildung ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, seinen Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen (§17 Berufsbildungsgesetz). In den meisten Branchen werden von den Tarifpartnern (Arbeitgeber und Gewerkschaften) Vereinbarungen über die Ausbildungsvergütungen abgeschlossen. Da es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass sich die Vergütung im Verlauf der Ausbildung erhöht, sehen die tariflichen Vereinbarungen mit jedem Ausbildungsjahr ansteigende Vergütungssätze vor.
Die Höhe der tariflich festgelegten Vergütungen variiert allerdings von Branche zu Branche beträchtlich. Zudem gibt es innerhalb der meisten Branchen regional abweichende Vereinbarungen. Somit bestehen Unterschiede in der Vergütungshöhe sowohl zwischen den Branchen als auch zwischen den Regionen, und zwar insbesondere zwischen West- und Ostdeutschland.
Über Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen entscheiden die Tarifpartner in der Regel im Rahmen der allgemeinen Tarifverhandlungen zu den Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmer/-innen. Die Tarifabschlüsse zu den Ausbildungsvergütungen werden dabei meistens stark von den Abschlüssen zu den Löhnen und Gehältern beeinflusst.
Tarifgebundene Betriebe müssen ihren Auszubildenden mindestens die in ihrer Branche und Region aktuell geltenden tariflichen Vergütungssätze zahlen. Nicht tarifgebundene Betriebe können dagegen die für ihre Branche und Region vereinbarte tarifliche Ausbildungsvergütung nach derzeitiger Rechtsprechung um bis zu 20 Prozent unterschreiten. Dennoch zahlen auch Betriebe ohne Tarifbindung häufig freiwillig die tariflichen Vergütungssätze (vgl. Beicht/Walden 2012).
Daher wird die Höhe der tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen vor allem in Westdeutschland nach wie vor stark durch die tariflichen Regelungen bestimmt, obwohl die Tarifbindung der Betriebe hier seit Mitte der 1990er-Jahre deutlich abgenommen hat (vgl. Ellguth/Kohaut 2017). Betriebe in Ostdeutschland waren dagegen immer schon erheblich seltener tarifgebunden, und der Anteil der Betriebe, die freiwillig eine dem Tarifniveau entsprechende Ausbildungsvergütung zahlen, ist hier deutlich geringer als in Westdeutschland (vgl. Beicht/Walden 2012).
Die tariflichen Ausbildungsvergütungen stellen für die Auszubildenden Bruttobeträge dar. Überschreitet die Vergütung die Geringverdienergrenze von 325 € im Monat, so wird der Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung von der Ausbildungsvergütung abgezogen. Bei hohen Vergütungen erfolgt gegebenenfalls zusätzlich ein Lohnsteuerabzug. Nur wenn die monatliche Vergütung maximal 325 € beträgt, gibt es keine Abzüge, da die Auszubildenden dann im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als Geringverdiener/-innen gelten, die keine Sozialversicherungsbeiträge selbst zahlen müssen. In diesem Fall sind die gesamten Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) vom Ausbildungsbetrieb zu übernehmen.
4. Ergebnisse zur Entwicklung und zu den aktuellen Strukturen der tariflichen Ausbildungsvergütungen
4.1 Längerfristige Vergütungsentwicklung
Wie Schaubild 1 zeigt, fiel im Jahr 2017 der Anstieg der Ausbildungsvergütungen in Deutschland
mit 2,6 Prozent deutlich schwächer aus als im Vorjahr. 2016 waren die Vergütungen noch
um 3,4 Prozent erhöht worden. Allerdings ist bereits seit 2015 eine rückläufige Steigerungsrate
der Ausbildungsvergütungen zu verzeichnen. In den Jahren 2012 bis 2014 hatte der jährliche
Vergütungsanstieg noch jeweils über 4,0 Prozent gelegen.
Die Anhebung der Ausbildungsvergütungen entspricht 2017 voraussichtlich der Entwicklung der tariflichen Löhne und Gehälter, für die ein Zuwachs von durchschnittlich 2,5 Prozent erwartet worden ist (WSI 2017). In den Jahren zuvor, und zwar seit 2011, sind die Ausbildungsvergütungen im Durchschnitt immer deutlich stärker als die Löhne und Gehälter angehoben worden (Beicht 2017).
Wie die langfristige Beobachtung seit dem Jahr 1976 gezeigt hat, wirkte sich die Angebots-Nachfrage-Situation auf dem Ausbildungsmarkt in der Vergangenheit oft deutlich auf die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen aus (vgl. Beicht 2011). In Phasen, in denen die angebotenen betrieblichen Ausbildungsstellen vor allem wegen sehr hoher Schulabgängerzahlen bei Weitem nicht ausreichten, um die Nachfrage zu decken, fielen die Vergütungssteigerungen in der Regel sehr gering aus. An die Betriebe wurde dann appelliert, mehr Ausbildungsplätze für die unversorgten Jugendlichen zur Verfügung zu stellen, und viele Betriebe waren hierzu auch bereit. Mit sehr moderaten Anhebungen der Ausbildungsvergütungen versuchten die Tarifpartner, eine zu starke Kostenbelastung der Ausbildungsbetriebe zu vermeiden. Hingegen wurde in Phasen, in denen die Betriebe aufgrund einer schwächeren Nachfrage Schwierigkeiten bei der Besetzung ihrer Ausbildungsplätze hatten, mit deutlichen Vergütungserhöhungen reagiert. Die Tarifpartner versprachen sich von einem solchen finanziellen Anreiz, mehr Jugendliche für eine duale Ausbildung zu gewinnen.
Dieser Zusammenhang von Ausbildungsmarktlage und Vergütungsanstieg ließ sich auch in der jüngeren Vergangenheit beobachten: So lag die Steigerungsrate der tariflichen Ausbildungsvergütungen im Jahr 2006, als der Mangel an Ausbildungsstellen im letzten Jahrzehnt am stärksten ausgeprägt war, mit 1,1 Prozent im Gesamtdurchschnitt äußerst niedrig. Mit der allmählichen Verringerung der Engpässe auf dem Ausbildungsmarkt stiegen die tariflichen Vergütungen in den Folgejahren dann wieder etwas stärker an.
In den letzten Jahren wurde es für viele Betriebe immer schwieriger, ihre Ausbildungsstellen zu besetzen. Die Gründe hierfür lagen in den stark gesunkenen Schulabgängerzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung, der verstärkten Neigung der Jugendlichen zu akademischer Bildung sowie den zunehmenden Passungsproblemen auf dem Ausbildungsmarkt. Infolgedessen wurden ab dem Jahr 2012 so starke Zuwächse bei den Vergütungen erreicht wie vorher lange Zeit nicht mehr. Vor diesem Hintergrund war allerdings die eher moderate Anhebung der Ausbildungsvergütungen 2017 überraschend.
In West- und Ostdeutschland fiel der Anstieg der tariflichen Ausbildungsvergütungen – anders als 2017 – in den Jahren zuvor immer recht unterschiedlich aus. Wie aus Schaubild 2 hervorgeht, wurden die Vergütungen von 2007 bis 2016 im Osten jeweils deutlich stärker angehoben als im Westen, mit Ausnahme des Jahres 2014, in dem dies umgekehrt war.
Die stärkeren Vergütungsanhebungen in Ostdeutschland waren insbesondere darauf zurückzuführen, dass es in vielen Branchen seit Langem Bestrebungen der Tarifpartner – insbesondere der Gewerkschaftsseite – gab, die Ausbildungsvergütungen in West und Ost mehr und mehr anzupassen bis zur vollständigen Angleichung. In einer Reihe von Branchen wurde dieses Ziel inzwischen schon erreicht. Ein weiterer Grund für höhere Vergütungssteigerungen in Ostdeutschland war, dass hier der Rückgang der Schulabgängerzahlen viel früher einsetzte als in Westdeutschland und dies für die ostdeutschen Betriebe bereits ab 2008 zu größeren Schwierigkeiten bei der Besetzung der Ausbildungsstellen führte. So kam es im Osten schon im Jahr 2009 zu einer Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütungen um durchschnittlich 4,9 Prozent, und von 2011 bis 2016 lag der jährliche Vergütungsanstieg jeweils zwischen 4,1 Prozent (2014) und 5,0 Prozent (2012 und 2013). Demgegenüber fiel der Vergütungsanstieg 2017 mit 2,5 Prozent überraschend schwach aus, gegenüber dem Vorjahr halbierte sich die prozentuale Steigerungsrate
nahezu.
4.2 Vergütungsunterschiede zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen
Im Jahr 2017 variierte die Vergütungshöhe zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen beträchtlich,
wie Schaubild 3 verdeutlicht. Dargestellt sind die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen
in 20 exemplarisch ausgewählten Berufen in Deutschland.
Besonders hoch war demnach das Vergütungsniveau im Handwerksberuf „Maurer/-in“ mit einem
Gesamtdurchschnitt von 1.095 € im Monat. Hohe Vergütungen wurden beispielsweise auch
in den Berufen „Mechatroniker/-in“, „Industriemechaniker/-in“ sowie „Kaufmann/-frau für Versicherungen
und Finanzen“ erreicht. Eher niedrige Beträge wiesen zum Beispiel die Berufe
„Schornsteinfeger/-in“, „Florist/-in“ und „Bäcker/-in“ auf.
Die berufsspezifischen Vergütungsdurchschnitte fielen 2017 in Ostdeutschland häufig deutlich
niedriger aus als in Westdeutschland (siehe Schaubild 4). Besonders groß waren die Unterschiede
in den Berufen „Metallbauer/-in“ und „Maurer/-in“, hier lagen die tariflichen Vergütungen
im Osten um 19 Prozent bzw. 18 Prozent unter dem westlichen Wert. Auch in den Berufen
„Koch/Köchin“ und „Kraftfahrzeugmechatroniker/-in“ waren die durchschnittlichen Vergütungen
im Osten erheblich niedriger als im Westen, und zwar um jeweils 15 Prozent.
Daneben gab es aber auch eine Reihe von Berufen, in denen 2017 kein Ost-West-Unterschied der tariflichen Ausbildungsvergütungen mehr bestand. Hierzu zählten die Berufe „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen“, „Medientechnologe/-technologin Druck“, „Verwaltungsfachangestellte/-r“, „Dachdecker/-in“, „Medizinische/-r Fachangestellte/-r“, „Maler/-in und Lackierer/-in“, „Bäcker/-in“ und „Schornsteinfeger/-in“.
Bei den ermittelten berufsspezifischen Durchschnittswerten ist generell zu beachten, dass auch im gleichen Beruf die tariflichen Ausbildungsvergütungen je nach Branche und Region (innerhalb von West- bzw. Ostdeutschland) erheblich voneinander abweichen können. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die tariflichen Ausbildungsvergütungen nur in der betrieblichen Berufsausbildung gelten. In der aus öffentlichen Mitteln finanzierten außerbetrieblichen Ausbildung erhalten die Auszubildenden in der Regel erheblich niedrigere Vergütungen, die gesetzlich beziehungsweise durch Verordnung festgelegt sind und in die Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen daher nicht einbezogen werden.
4.3 Vergütungsanstieg in Ausbildungsberufen mit großen Nachfragedefiziten
Betrachtet werden soll nun die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in Ausbildungsberufen, die bereits seit mehreren Jahren massiv von Nachfragedefiziten betroffen waren. Es handelte sich insbesondere um Berufe in der Gastronomie, im Lebensmittelhandwerk und in der Reinigungsbranche (vgl. Matthes u.a. 2017). In Westdeutschland nahmen die Vergütungen 2017 in den Berufen „Restaurantfachmann/-frau“ und „Koch/Köchin“ um 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu (von 765 € auf 784 €), womit der Anstieg in etwa dem westlichen Gesamtdurchschnitt entsprach. In Ostdeutschland wurden die Vergütungen in diesen Berufen dagegen überdurchschnittlich erhöht, und zwar um jeweils 3,6 Prozent (von 646 € auf 669 €). Deutlich schwächer war die Vergütungssteigerung in West und Ost im Beruf „Fachmann/-frau für Systemgastronomie“ mit jeweils 1,7 Prozent (jeweils von 772 € auf 785 €).
Im Beruf „Bäcker/-in“ lag der Anstieg der Ausbildungsvergütungen in West- und Ostdeutschland mit 3,1 Prozent (von 618 € auf 637 €) etwas über dem Gesamtdurchschnitt. Noch stärker wurden die Vergütungen im Beruf „Fleischer/-in“ im Westen mit 6,0 Prozent (von 738 € auf 782 €) angehoben. Im Osten stagnierten die Vergütungen in diesem Beruf dagegen weiterhin auf niedrigem Niveau (383 €)1. Im Beruf „Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk“ war in Westdeutschland ein Anstieg um 3,3 Prozent (von 642 € auf 663 €) und im Osten um 2,6 Prozent (von 585 € auf 600 €) zu verzeichnen. Im Beruf „Gebäudereiniger/-in“ erhöhten sich die Vergütungen in Westdeutschland mit 3,0 Prozent (von 788 € auf 812 €) und in Ostdeutschland mit 2,8 Prozent (von 712 € auf 732 €) leicht überdurchschnittlich. Deutlich wird an diesen Beispielen, dass die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2017 auch in kaum einem Beruf mit großem Nachfragedefizit besonders stark angehoben wurden.
4.4 Verteilung der Auszubildenden nach Vergütungshöhe
Insgesamt verteilten sich die berufsspezifischen Ausbildungsvergütungen im Jahr 2017 in Deutschland wie folgt: 26 Prozent der Auszubildenden kamen auf hohe monatliche Beträge von 1.000 € und mehr. Für 52 Prozent bewegten sich die Vergütungen zwischen 750 € und unter 1.000 €. Relativ gering waren die Beträge für 22 Prozent der Auszubildenden mit weniger als 750 €.
In Ostdeutschland war aufgrund des im Vergleich zu Westdeutschland niedrigeren Vergütungsniveaus eine ungünstigere Verteilung zu verzeichnen als im gesamten Bundesgebiet2. Für 19 Prozent der Auszubildenden gab es im Osten hohe Vergütungen von 1.000 € und mehr.
44 Prozent erhielten Vergütungen zwischen 750 € und unter 1.000 €. Für 37 Prozent der Auszubildenden fielen die Vergütungen mit weniger als 750 € eher niedrig aus.
4.5 Unterschiede im Vergütungsniveau zwischen den Ausbildungsbereichen
Zwischen den Ausbildungsbereichen unterschied sich das Vergütungsniveau 2017 in Deutschland
relativ stark, wie Schaubild 5 zeigt. Im öffentlichen Dienst waren demnach im Durchschnitt
die höchsten tariflichen Ausbildungsvergütungen vereinbart. Fast ebenso hoch lag der
Vergütungsdurchschnitt in Industrie und Handel. Deutlich niedriger fielen dagegen die Durchschnittsbeträge
in der Landwirtschaft, im Handwerk und bei den freien Berufen aus.
Wie Schaubild 6 verdeutlicht, gab es 2017 in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel,
Landwirtschaft sowie Handwerk einen relativ großen Ost-West-Unterschied in den tariflichen
Ausbildungsvergütungen. Die durchschnittlichen Vergütungen lagen hier im Osten jeweils deutlich
niedriger als im Westen. Im öffentlichen Dienst war dagegen die vollständige Angleichung
an das Westniveau schon seit Längerem erreicht.
Bei den nach Ausbildungsbereichen differenzierten Ergebnissen ist generell zu beachten, dass vor allem innerhalb der beiden größten Bereiche Industrie und Handel sowie Handwerk die Vergütungen zwischen den einzelnen Berufen sehr stark differierten. Dagegen waren die Vergütungsunterschiede innerhalb der kleineren Ausbildungsbereiche, die wesentlich weniger Berufe umfassten, viel geringer.
4.6 Abweichungen in der Vergütungshöhe zwischen männlichen und weiblichen Auszubildenden
Unterschiede in der Vergütungshöhe waren 2017 auch zwischen männlichen und weiblichen Auszubildenden festzustellen. Im gesamten Bundesgebiet betrugen die durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen für junge Männer 885 € pro Monat, für junge Frauen lagen sie mit 860 € um 2,8 Prozent niedriger. In Ostdeutschland fiel der Abstand etwas geringer aus als im gesamtdeutschen Durchschnitt. Männliche Auszubildende erreichten im Osten durchschnittlich 833 €, weibliche Auszubildende 815 € und damit 2,2 Prozent weniger.
Deutlich stärker fielen die Abweichungen innerhalb der beiden größten Ausbildungsbereiche Industrie und Handel sowie Handwerk aus. So kamen junge Männer 2017 in Industrie und Handel im gesamtdeutschen Durchschnitt auf 959 €, junge Frauen dagegen mit 913 € auf einen um 4,8 Prozent niedrigeren Betrag. Im Handwerk gab es für weibliche Auszubildende mit durchschnittlich 644 € sogar eine um 15,0 Prozent geringere Vergütung als für männliche Auszubildende mit 758 €.
Die abweichenden Vergütungsdurchschnitte resultierten dabei ausschließlich daraus, dass junge Männer schwerpunktmäßig in anderen Berufen ausgebildet wurden als junge Frauen. In Berufen, in denen fast ausschließlich junge Männer vertreten waren, fielen die Ausbildungsvergütungen häufig relativ hoch aus. Umgekehrt lagen in einigen Berufen, in denen weit überwiegend junge Frauen ausgebildet wurden, die Vergütungen eher niedrig.
4.7 Vergütungshöhe in den einzelnen Ausbildungsjahren
Bei allen bisher genannten Beträgen handelte es sich jeweils um die durchschnittlichen tariflichen
Vergütungen während der gesamten in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer
der Berufe. Dem Schaubild 7 sind die 2017 für die einzelnen Ausbildungsjahre ermittelten
Durchschnittswerte bezogen auf das gesamte Bundesgebiet zu entnehmen.
Demnach erhöhten sich die Vergütungen im zweiten und dritten Ausbildungsjahr jeweils um
durchschnittlich rund 10 Prozent. Der Vergütungsdurchschnitt für das vierte Ausbildungsjahr
basiert ausschließlich auf den relativ wenigen Berufen mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildungsdauer
und ist somit nicht unmittelbar mit den Werten der anderen Ausbildungsjahre vergleichbar.
Die ausbildungsjahrspezifischen Ergebnisse für West- und Ostdeutschland sind in Schaubild 8 dargestellt. Demnach nahmen sowohl in Westdeutschland als auch in Ostdeutschland die Ausbildungsvergütungen im zweiten und dritten Ausbildungsjahr um durchschnittlich jeweils 10 Prozent zu.
4.8 Gesamtübersichten nach Berufen im Internetangebot des BIBB
Gesamtübersichten über die für das Jahr 2017 ermittelten Vergütungsdurchschnitte in allen erfassten
Berufen sind für das Bundesgebiet insgesamt sowie für West- und Ostdeutschland im aktuellen
Internetangebot des BIBB abrufbar unter www.bibb.de/ausbildungsverguetung.
Literatur
Beicht, Ursula: A9.1 Entwicklung der Ausbildungsvergütungen. In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2017, Bonn 2017, S.277–282
Beicht, Ursula: Langzeitentwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in Deutschland. Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.), Wissenschaftliche Diskussionspapiere, Heft 123. Bonn 2011 – urn:nbn:de:0035–0471–9
Beicht, Ursula; Walden, Günter: Ausbildungsvergütungen in Deutschland als Ausbildungsbeihilfe oder Arbeitsentgelt. In: WSI-Mitteilungen, 65 (2012) 5, S.338–349
Ellguth, Peter; Kohaut, Susanne: Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2016. In: WSI-Mitteilungen, 70 (2017) 4, S.278–286
Matthes, Stephanie u.a.: A1.1.3 Erfolglose Marktteilnahmen. In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2017. Bonn 2017, S.20–25
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI): WSI-Tarifarchiv zieht Zwischenbilanz. Tariflöhne steigen durchschnittlich um 2,5 Prozent. Pressedienst des WSI vom 02.08.2017
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Für das Fleischerhandwerk lag allerdings lediglich ein ostdeutscher Tarifvertrag vor, dessen Geltungsbereich auf Sachsen begrenzt war.
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2
Die für das gesamte Bundesgebiet ermittelten Vergütungsdurchschnitte wurden sehr stark vom westlichen Vergütungsniveau geprägt, da der weitaus größte Teil der Auszubildenden in Westdeutschland ausgebildet wurde. Daher wird im Text hier und im Folgenden auf die westdeutschen Ergebnisse nicht gesondert eingegangen.