Übersicht Berufe
Welche Berufe gibt es?
Der Begriff "anerkannter Ausbildungsberuf" beinhaltet keine Wertung. Er bezieht sich auf Ausbildungsberufe, die entweder auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) erlassen wurden oder in anderer Form bundes- oder landesrechtlich geregelt sind. Die nach BBiG/HwO anerkannten Berufe zeichnen sich dadurch aus, dass sie dual ausgebildet werden, also im Betrieb und in der Berufsschule. Die Auszubildenden sind Teil der Belegschaft und sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Wie neue Berufe im Regelungsbereich von BBiG und HwO erlassen und bestehende Berufe modernisiert oder aufgehoben werden, lesen Sie auf unserer Informationsseite "Wie eine Ausbildungsordnung entsteht" oder in unserer Broschüre "Ausbildungsordnungen und wie sie entstehen".
Informationsseite: Wie eine Ausbildungsordnung entsteht
Ausbildungsordnungen und wie sie entstehen
Darüber hinaus werden in Deutschland bundes- und landesrechtlich geregelte schulische Ausbildungsgänge an Berufsfachschulen angeboten, z.B. für die Berufe Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Ergotherapeut/-in, Notfallsanitäter/-in, Physiotherapeut/-in, Medizinische/-r Technologin/Technologe für Laboratoriumsanalytik, Sozialassistent/-in, Kinderpfleger/-in, Biologisch-technische/-r Assistentin/Assistent, Kaufmännische/-r Assistent/-in u.a. Über diese Berufe können Sie sich im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit (BA) informieren.
BERUFENET
Das BIBB gibt jährlich eine Fassung des Verzeichnisses der nach Berufsbildungsgesetz (BBiG)/Handwerksordnung (HwO) anerkannten Ausbildungsberufe heraus.
Die anerkannten Ausbildungsberufe
Das Verzeichnis informiert über die Dauer der einzelnen Ausbildungsgänge, die jeweiligen Rechtsgrundlagen und benennt Ausbildungsordnungen, Rahmenlehrpläne und weitere Regelungen der beruflichen Bildung. Dort finden Sie auch die Ausbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie die landesrechtlichen Ausbildungsregelungen für sozialpflegerische und pädagogische Berufe, die außerhalb von BBiG/HwO geregelt sind.
Nicht enthalten sind dort die vollzeitschulischen Ausbildungsberufe nach Landesrecht außerhalb des Gesundheits- und Sozialbereichs, die an Berufsfachschulen ausgebildet werden und mit einer staatlichen Prüfung abschließen (Assistentenberufe). All diese Berufe lassen sich über die Berufe-Suche im BERUFENET - alphabetisch, thematisch oder nach bestimmten Qualifikationen - finden. Dort sind auch akademische Berufe wie beispielsweise Lehrer/Lehrerin, Arzt/Ärztin, Ingenieur/Ingenieurin, Psychologe/Psychologin, Architekt/Architektin sowie Weiterbildungsberufe im Gesundheitswesen wie zum Beispiel Fachkrankenschwester/Fachkrankenpfleger enthalten.
BERUFENET
Listen von Berufsschulen können in den statistischen Landesämtern der 16 Bundesländer angefordert werden. Dieser Service ist zumeist kostenpflichtig. Darüber hinaus bietet der Deutsche Bildungsserver eine Linkliste mit Verzeichnissen beruflicher Schulen.
Bildungsserver: Verzeichnisse beruflicher Schulen
Grundlage für die Gleichwertigkeitsfeststellung bildet Artikel 37(1) im Einigungsvertrag. Zuständig für die Feststellung der Gleichwertigkeit von in der ehemaligen DDR erworbenen Facharbeiter- und Meisterabschlüssen ist die für den vergleichbaren Ausbildungsberuf zuständige Stelle gemäß Berufsbildungsgesetz. Zumeist sind das die regionalen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern. Das Verfahren kann kostenpflichtig sein.
Artikel 37 (1) im Einigungsvertrag
Die Gleichwertigkeitsfeststellung von Abschlüssen im (hoch)schulischen Bereich liegt in der Zuständigkeit der Schul-/Kultusministerien der einzelnen Länder.
KMK: Gleichwertigkeit DDR-Abschlüsse
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