Im Ausland lernen und arbeiten
Ich habe einen deutschen Bildungsabschluss und möchte im Ausland berufliche Erfahrung sammeln...
Kann ich im Ausland eine Ausbildung machen?
Es gibt viele Möglichkeiten, in Verbindung mit einer Ausbildung für einige Monate ins Ausland zu gehen. Hier finden Sie Einrichtungen und Förderprogramme, die Ihnen bei der Organisation und Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes helfen.
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) informiert über Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten im europäischen Ausland. Eine persönliche Beratung ist unter der Telefonnummer der Europa- und Auslandshotline möglich.
Auslandsvermittlung der ZAV
Wenn Sie sich in einer dualen Ausbildung befinden und ein berufsbezogenes Praktikum im europäischen Ausland absolvieren möchten, können Sie bei der GIZ einen Zuschuss zu den Reise- und Lebenshaltungskosten beantragen.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Hier finden Sie die wichtigsten deutschen Institutionen, die Ihnen bei der Organisation eines Auslandsaufenthaltes helfen können. Folgende Austauschmöglichkeiten werden angeboten: Praktikum, Studium, Freiwilligendienst oder Job im Ausland.
Wege ins Ausland
Umfangreiche Informationen zu Aktionsprogrammen und Initiativen der Europäischen Union im Bereich der beruflichen und allgemeinen Bildung, insbesondere zu Förderangeboten, bietet Ihnen das Internetangebot der Nationalen Agentur Bildung für Europa (NA) beim BIBB.
NA beim BIBB
Erasmus+, das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Durch das auf sieben Jahre angelegte Programm der Europäischen Kommission können Bürgerinnen und Bürger Zuschüsse erhalten, um im Ausland zu studieren, zu arbeiten oder eine Freiwilligentätigkeit auszuüben.
Programm Erasmus+
Die Nationale Agentur beim BIBB bietet mit zwei Internetportalen einen Überblick über die Chancen, Fördermöglichkeiten und Planung von Auslandsaufenthalten während der Ausbildung.
Für Auszubildende: www.MeinAuslandspraktikum.de
Für Ausbildungsverantwortliche: www.Auslandsberatung-Ausbildung.de
Ein Auslandspraktikum ist eine gute Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit berufliche Erfahrungen in einem anderen Land zu sammeln.
„MeinAuslandspraktikum“ informiert Auszubildende und Schüler/-innen an beruflichen Schulen, wie ein Auslandsaufenthalt organisiert wird, welche Förderprogramme unterstützen und wer hilft.
Nationale Agentur beim BIBB: Mein Auslandspraktikum
Der Beratungsservice für Auslandsaufenthalte in der Ausbildung informiert Ausbildungsverantwortliche in Betrieben, Kammern und Berufsschulen zu den Chancen, Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten von Auslandsaufenthalten während der Ausbildung.
Nationale Agentur beim BIBB: Beratungsservice für Auslandsaufenthalte in der Ausbildung
Die duale Berufsausbildung ist in Österreich und der Schweiz ähnlich wie in Deutschland möglich und organisiert, in den Ländern Dänemark, Niederlande, Norwegen und Frankreich in Teilbereichen zwar prinzipiell auch möglich, jedoch anders organisiert.
Wenn Sie sich für eine Ausbildung im Ausland interessieren, ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) der richtige Ansprechpartner.
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Genauere Informationen zur dualen Ausbildung in anderen Ländern können Sie den Dokumenten auf der CEDEFOP Website entnehmen.
ReferNet Country Reports der einzelnen Länder
Weitergehende Auskünfte zu den in den einzelnen Ländern angebotenen Berufen können die jeweiligen nationalen ReferNet-Ansprechpartner geben, die Sie auf der deutschen ReferNet-Website finden.
ReferNet-Website
Über die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union informiert die Europäische Kommission auf der Seite "Ihr Europa: Arbeiten". Dort finden Sie auch einen Benutzerleitfaden mit 66 Fragen und Antworten zu Themenfeldern, mit denen Berufstätige bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen in einem anderen Mitgliedstaat konfrontiert werden können.
Ihr Europa: Arbeiten
Informationen über die Anerkennung von deutschen Berufsabschlüssen im Ausland erhalten Sie von den zuständigen Einrichtungen des Landes, für das Sie sich interessieren. Für die Anerkennung z.B. in Großbritannien sind das "UK National Information Centre for the recognition and evaluation of international qualifications and skills" (UK ENIC) und das "UK Centre for Professional Qualifications" (UK CPQ) zuständig. Im englischsprachigen Portal "ENIC/NARIC" gelangen Sie über die Länderauswahl ("Country pages") zur zuständigen Stelle des gewünschten Landes.
In Zweifelsfällen können Sie sich auch an die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) in Bonn wenden.
Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen (ZAB)
Tel: 0228 501-664
Email Behörden: zab@kmk.org
Email Privatpersonen: zabservice@kmk.org
Übersetzungen von Berufsbezeichnungen finden Sie im Informationssystem BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit (BA).
In drei Schritten zur Information: 1. Geben Sie eine Berufsbezeichnung in das Suchfeld ein (z.B. Mechatroniker/in) und klicken Sie auf "Suche starten". 2. Wählen Sie in der Trefferliste den gewünschten Beruf aus. 3. Wählen Sie im oberen Menü "Tätigkeiten" aus und klicken Sie auf "Berufsbezeichnungen". (Zur Zeit sind noch nicht zu allen Berufen Übersetzungen vorhanden).
BERUFENET der BA
Das Ausbildungsprofil Ihres dualen Ausbildungsberufs auf Englisch und Französisch (Zeugniserläuterungen) finden Sie bei uns im Bereich Berufe.
BIBB: Europass-Zeugniserläuterungen
Die aktuell verfügbaren Zeugniserläuterungen in Englisch und Französisch für die Berufsabschlüsse landesrechtlich geregelter Bildungsgänge an Berufsfachschulen und Fachschulen sind auf den Seiten der Kultusministerkonferenz aufgeführt.
KMK: Europass-Zeugniserläuterungen
Von der beim BIBB ansässigen "Zentralstelle der Bundesregierung für internationale Berufsbildungszusammenarbeit" (GOVET) werden anlassbezogen Übersetzungen vereinzelter Ausbildungsordnungen oder Rahmenlehrpläne vorgenommen.
GOVET: Übersicht übersetzter Dokumente
Die Übersetzung Ihrer Berufsabschlüsse müssen Sie selbst veranlassen. Für Ausbildungsabschlüsse nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO) gilt darüber hinaus: Die Kammern stellen Übersetzungen der Zeugnisse ins Englische oder Französische aus, die über die jeweiligen Prüfungssachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter beantragt werden können. Bei einigen Kammern ist es üblich, eine englische Übersetzung antragslos zeitgleich mit dem Abschlusszeugnis auszugeben.
Für Studienabschlüsse könnte es bereits einen so genannten Europass-Diplomzusatz (mehrsprachig) geben - hier müssten Sie bei Ihrer Universität nachfragen. Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Europäischen Zentrums für Berufsbildung (CEDEFOP).
CEDEFOP
Für die Übersetzung von Arbeitszeugnissen zum Beispiel für Auslandsbewerbungen müssen Sie sich - leider auf eigene Kosten - an ein Übersetzungsbüro wenden.
Für Bewerbungen stehen Ihnen der europaweit einheitliche Europass-Lebenslauf und weitere Bewerbungsunterlagen zur Verfügung.
Europass
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