Gesetze und Verordnungen
Die Reform der Pflegeberufe wird von einer Reihe gesetzlicher Änderungen begleitet. Ab dem 01. Januar 2020 werden die bislang geltenden Berufszulassungsgesetze für die Alten-, Kinder- und Krankenpflege durch das neue Pflegeberufegesetz abgelöst. Ziel der Reform ist eine Modernisierung und Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe.
Pflegeberufegesetz (PflBG)
Das Pflegeberufegesetz wurde am 24. Juli 2017 verkündet und tritt stufenweise in Kraft. Hier finden Sie die bundeseinheitliche Gesetzesgrundlage:
Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV)
Das Bundeskabinett hat am 13. Juni 2018 die Pflegeberufe-Ausbildung- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) verabschiedet. Am 21. September 2018 folgte die Zustimmung des Bundesrats zur PflAPrV. Die Verordnung ergänzt das Pflegeberufegesetz und setzt es im Detail um.