Gesetze und Verordnungen
Die Reform der Pflegeberufe wird von einer Reihe gesetzlicher Änderungen begleitet. Ab dem 01. Januar 2020 werden die bislang geltenden Berufszulassungsgesetze für die Alten-, Kinder- und Krankenpflege durch das neue Pflegeberufegesetz abgelöst. Ziel der Reform ist eine Modernisierung und Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe.
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Pflegeberufegesetz (PflBG)
Das Pflegeberufegesetz wurde am 24. Juli 2017 verkündet und tritt stufenweise in Kraft. Hier finden Sie die bundeseinheitliche Gesetzesgrundlage:
Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV)
Das Bundeskabinett hat am 13. Juni 2018 die Pflegeberufe-Ausbildung- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) verabschiedet. Am 21. September 2018 folgte die Zustimmung des Bundesrats zur PflAPrV. Die Verordnung ergänzt das Pflegeberufegesetz und setzt es im Detail um.