Rahmenpläne für die Pflegeausbildungen
Aktualisierung der Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung
Die Rahmenpläne für die Pflegeausbildung werden kontinuierlich, mindestens alle fünf Jahre, durch die Fachkommission nach § 53 PflBG auf ihre Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst. Mit der ersten Aktualisierung im November 2023 wurden die Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung angepasst. Das Ziel der Überarbeitung bestand darin, den Praxisanleitenden und Ausbildungskoordinierenden Ausbildungspläne in gut verständlicher Struktur und Sprache sowie mit konkreten Beispielen und Empfehlungen anzubieten. Die aktualisierten Rahmenausbildungspläne lösen die bisherigen Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung in der Fassung vom 1. August 2019 ab. Der bisherige Begründungsrahmen sowie der Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht, jeweils in der Fassung vom 1. August 2019, gelten weiterhin fort.
Aktualisierte Rahmenausbildungspläne
Die Rahmenpläne der Fachkommission
Die Rahmenpläne der Fachkommission wurden in ein barrierefreies PDF-Dokument gesetzt. Sie stehen im Downloadbereich kostenfrei zur Verfügung.
Die Rahmenpläne bestehen aus dem Begründungsrahmen, dem Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht und dem Rahmenausbildungsplan für die praktische Pflegeausbildung. Sie wurden von der Fachkommission nach § 53 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) entwickelt und haben empfehlende Wirkung. Zusammen mit der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) stellen sie eine bundesweite Grundlage für die Entwicklung schulinterner Curricula und einrichtungsspezifischer Ausbildungspläne dar. Die Rahmenpläne wurden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft.
Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG
Begleitmaterialien für die Rahmenpläne als barrierefreie Fassung verfügbar
Die Begleitmaterialien für die Rahmenpläne der Fachkommission wurden in ein barrierefreies PDF-Dokument gesetzt. Sie stehen im Downloadbereich kostenfrei zur Verfügung.
Mit den Begleitmaterialien liefert die Fachkommission nach § 53 PflBG eine Erweiterung und Konkretisierung des Begründungsrahmens der Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne. Hierin werden die beruflichen sowie die didaktisch-pädagogischen Kernaussagen, die der Rahmenplanentwicklung zugrunde liegen, wissenschaftlich fundiert dargelegt. Damit wird Material für die pädagogische Auseinandersetzung sowie für die Konstruktion schuleigener Curricula angeboten.
Mit der Kompetenzmatrix steht ein weiteres Instrument für die Curriculumentwicklung zur Verfügung. Hiermit lässt sich schnell erfassen, in welcher Curricularen Einheit die Kompetenzen der PflAPrV vorkommen und wie oft sie insgesamt im Ausbildungsverlauf vertreten sind. Auch die Kompetenzmatrix ist im Downloadbereich verfügbar.
Begleitmaterialien zu den Rahmenplänen der Fachkommission nach § 53 PflBG
Kontakt: geschaeftsstelle.pflegeberufe@bibb.de
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter:
www.bibb.de/pflegeberufe
www.pflegeausbildung.net
www.bmfsfj.de
www.bundesgesundheitsministerium.de
Ältere Beiträge
Die Rahmenpläne für die neuen Pflegeausbildungen
Frau Prof. Gertrud Hundenborn, Vorsitzende der Fachkommission und Frau Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck, stellvertretende Vorsitzende erklären dazu: „Sowohl die Expertise der Mitglieder der Fachkommission, wie auch vor allem ihr außergewöhnliches Engagement haben es ermöglicht, die umfangreichen Rahmenpläne innerhalb einer so kurzen Zeit zu erarbeiten. Allen Mitgliedern der Fachkommission ist es ein Anliegen, die Verbreitung, die Akzeptanz und die Implementierung der Rahmenpläne mit unseren Möglichkeiten zu unterstützen und zu begleiten.“
Die durch die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz erarbeiteten Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne für die ab dem 1. Januar 2020 beginnenden neuen Pflegeausbildungen stehen ebenfalls kostenfrei auf den Internetseiten des BIBBs zur Verfügung. Nach fristgerechter Übergabe der Rahmenpläne am 26. Juni 2019 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) diese auf Vereinbarkeit mit dem Pflegeberufegesetz geprüft. Die Prüfung wurde mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass die Rahmenpläne mit dem Pflegeberufegesetz vereinbar sind.
Mit der Veröffentlichung stehen erstmals bundeseinheitliche Rahmenpläne für die beruflichen Pflegeausbildungen zur Verfügung. Sie haben empfehlende Wirkung und können von den Ländern zur Entwicklung ihrer Lehr- und von den Trägern der praktischen Ausbildung für ihre Ausbildungspläne herangezogen werden.