Allgemeine Informationen zur BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) führt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) seit 1976 jährlich die "Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September" durch. Sie ist ein wichtiger Bestandteil für die Vorbereitung des jährlich zu erstellenden Berufsbildungsberichtes der Bundesregierung.
Bis zum 31. März 2005 bildete der §3 des Berufsbildungsförderungsgesetzes (BerBiFG) die gesetzliche Grundlage für die Erhebung. Mit Inkrafttreten des novellierten Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 01. April 2005 enthält §86 die Eckwerte für die Erhebung und die Grundlagen für die Analysen, die für die Bildungsberichterstattung erstellt werden. Auch im Berufsbildungsgesetz, welches zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, enthält der §86 die wesentlichen Informationen für die Angaben, die bei der o.g. Erhebung ermittelt werden sollen.
Auszug aus dem Berufsbildungsgesetz
- § 86 - Berufsbildungsbericht -
(1) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat Entwicklungen in der beruflichen Bildung ständig zu beobachten und darüber bis zum 15. Mai jeden Jahres der Bundesregierung einen Bericht (Berufsbildungsbericht) vorzulegen. In dem Bericht sind Stand und voraussichtliche Weiterentwicklungen der Berufsbildung darzustellen. Erscheint die Sicherung eines regional und sektoral ausgewogenen Angebots an Ausbildungsplätzen als gefährdet, sollen in den Bericht Vorschläge für die Behebung aufgenommen werden.
(2) Der Bericht soll angeben
1. für das vergangene Kalenderjahr
a) auf der Grundlage von Angaben der zuständigen Stellen die in das Verzeichnis der Berufs-ausbildungsverhältnisse nach diesem Gesetz oder der Handwerksordnung eingetragenen Berufsausbildungsverträge, die vor dem 1. Oktober des vergangenen Jahres in den vorangegangenen zwölf Monaten abgeschlossen worden sind und am 30. September des vergangenen Jahres noch bestehen, sowie
b) die Zahl der am 30. September des vergangenen Jahres nicht besetzten, der Bundesagentur für Arbeit zur Vermittlung angebotenen Ausbildungsplätze und die Zahl der zu diesem Zeitpunkt bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungsplätze suchenden Personen;
2. für das laufende Kalenderjahr
a) die bis zum 30. September des laufenden Jahres zu erwartende Zahl der Ausbildungsplätze suchenden Personen,
b) eine Einschätzung des bis zum 30. September des laufenden Jahres zu erwartenden Angebots an Ausbildungsplätzen.
Die Daten aus der BIBB-Erhebung zum 30. September bilden gemeinsam mit den Daten aus der Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine wichtige Grundlage für die aktuelle Analyse des Ausbildungsstellenmarktes und die jährliche Ausbildungsmarktbilanz.
Die Ergebnisse aus der Erhebung und die darauf aufbauenden Analysen fließen in zahlreiche Veröffentlichungen und Forschungsprojekte wie die in die aktuelle Bildungsberichterstattung Berufsbildungsbericht der Bundesregierung (http://www.bmbf.de/de/berufsbildungsbericht.php) und den Datenreport zum Berufsbildungsbericht (http://www.bibb.de/datenreport/de/index.php ein.
Bei der "BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September" eines jeden Jahres werden die Ausbildungsverträge erfasst, die in den vorangegangenen zwölf Monaten neu abgeschlossen wurden (bezogen auf den Berichtszeitraum für den Berufsbildungsbericht - vgl. dazu §86 BBiG) und zum 30. September des Erhebungsjahres noch bestehen. Ausbildungsverträge, die innerhalb dieser zwölf Monate abgeschlossen und im gleichen Zeitraum vorzeitig wieder aufgelöst wurden, werden nicht gezählt. Auch neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, die aus anderen Gründen am 30. September nicht mehr bestehen, werden nicht erfasst.
Entscheidend für die Zusammenstellung der Daten ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß §34 BBiG (2) Ziffer 6 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird und damit von den zuständigen Stellen als Selektionskriterium herangezogen werden kann.
Hinweis: Bei dieser Erhebung werden nur die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge berücksichtigt, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) (+ vergleichbare Regelungen in der Seeschifffahrt - hier: Schiffsmechaniker/-in) bei den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingetragen werden.
Ausbildungsverträge außerhalb BBiG/HwO (z.B. in den Bereichen Erziehung und Pflege, vollzeitschulische Berufsausbildungen) finden keine Berücksichtigung!
Die Daten werden auf Ebene der Arbeitsagenturbezirke (AAB) erhoben und in den regionalen Gliederungen Bund, Ost, West, Länder und Arbeitsagenturbezirke ausgewiesen. Eine Differenzierung nach Städten, Gemeinden, Landkreisen und Verwaltungseinheiten ist nicht möglich.
Seit 2002 werden die Daten für die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge geschlechtsspezifisch differenziert erfasst. Ab 2005 wird diese Unterscheidung auch für die Anschlussverträge vorgenommen.
Mit der Erhebung 2019 wird das sog. 3. Geschlecht mit der Kategorie "divers" eingeführt. Diese Anpassung ist auf das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben zurückzuführen [Fundstelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 2018].
Mit der Erhebung 2020 werden in der Kategorie "divers" auch Verträge für die Personen zugeordnet, für die im Geburtenregister keine geschlechtsspezifische Zuordnung angegeben ist (keine Angabe).
Mit der Erhebung 2004 wurde die Einzelberufserfassung eingeführt und die bis dahin praktizierte Erfassung in Sammel- und Restgruppen abgelöst. Lediglich die Ausbildungsverträge für Menschen mit Behinderungen (Ausbildungen nach §66 BBiG und §42r HwO) werden in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Hauswirtschaft sowie öffentlicher Dienst in der Sammelgruppe "Berufe für Menschen mit Behinderung" erfasst.
Mit der Einzelberufserfassung wird das Konzept umgesetzt, die Ausbildungsberufe (ggf. mit Fachrichtungen) für die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche einzeln zu erfassen. Das bedeutet, dass ein Ausbildungsberuf, der in verschiedenen Bereichen ausgebildet werden kann, für jeden dieser Bereiche einzeln aufgeführt wird.
Bsp.: Der Automobilkaufmann/-frau wird in den Bereichen Industrie und Handel und im Handwerk ausgebildet - damit wird er als Erhebungsberuf zweimal ausgewiesen - Automobilkaufmann/-frau (IH) und Automobilkaufmann/-frau (HW).
Bei den Auswertungen auf Berufsebene werden die Informationen zu den Erhebungsberufen (inkl. der Fachrichtungen) zusammengefasst - hier wird auf eine Unterteilung zwischen den Bereichen verzichtet.
Zur Verbesserung der Datenlage hinsichtlich der Ermittlung der überwiegend betrieblich finanzierten Ausbildungsangebote im Vergleich zu den überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsangeboten wurde mit der Erhebung 2009 das Merkmal "Finanzierungsform" als festes Erhebungsmerkmal eingeführt.
Bei der Erfassung und Auswertung der Meldungen zu neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen werden Anschlussverträge i.S. des Erhebungskonzeptes nicht als Neuabschlüsse berücksichtigt - sie werden jedoch in verschiedenen Tabellen gesondert ausgewiesen.
In die Erhebung werden Verträge von Praktikanten, Umschülern und Verträge über Einstiegsqualifizierungen (EQ-Verträge) nicht einbezogen.
Die Vorbereitung und Durchführung der Erhebung wird mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Vertretern der Spitzenverbände von Industrie und Handel, Handwerk sowie den Freien Berufen abgestimmt.
Verantwortlich für die Zusammenstellung der Daten sind die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (u.a. Industrie- und Handelskammern, Handwerks-, Landwirtschafts-, Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Notar-, Steuerberater-, Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker-, Tierärztekammern, Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt, Ministerien, Verwaltungsämter von Bund und Ländern, Wehrbereichsverwaltungen, Verwaltungsschulen...) - nachfolgend als Kammern bezeichnet.
Zahlreiche Kammern greifen bei der Zusammenstellung der Daten auf die Unterstützung durch IT-Dienstleister zurück. So liefert ein großer Teil der Industrie- und Handelskammern ihre Daten über die Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH, während mehrere Handwerkskammern durch den Datendienstleister ODAV AG - Gesellschaft für Informatik und Telekommunikation betreut werden.
Das BIBB arbeitet derzeit für die Vorbereitung und Durchführung der Erhebung mit über 400 Stellen direkt zusammen. Lediglich die Daten für Nordrhein-Westfalen werden vom Landesbetrieb IT.NRW in einem Gesamtdatensatz an das BIBB übermittelt.
Eine Liste mit den für die aktuelle Erhebung jeweils gültigen Erhebungsberufen wird im Internet auf der Informationsseite zur Erhebung veröffentlicht. Diese Liste wird in Abstimmung mit den am Erhebungsverfahren Beteiligten erarbeitet. Jedem Erhebungsberuf wird eine eindeutige 10-stellige Kennziffer zugeordnet, um die Verarbeitung im DV-System zu unterstützen. Diese Kennziffer ist nicht mit den Klassifikationen des Statistischen Bundesamtes oder der Bundesagentur für Arbeit identisch. Die beiden ersten Stellen kennzeichnen die Zugehörigkeit zum Ausbildungsbereich , die restlichen 8 Ziffern werden automatisch generiert.
Die Erhebung wird im Arbeitsbereich 1.1 "Berufsbildungsangebot und -nachfrage, Bildungsbeteiligung" des BIBB vorbereitet und durchgeführt.
Die BIBB-Erhebung zum 30.09. wird in Abstimmung mit den Vertretern der Spitzenverbände von Industrie und Handel, Handwerk sowie den Freien Berufen und dem Auftraggeber BMBF vorbereitet. Dazu gehört, dass die Kammern frühzeitig über den Ablauf und den Terminplan informiert werden. Die Informationen zur jeweils aktuellen Erhebung werden im Internet veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
Für die Planungen der Erhebung ist der Sitzungstermin der Dezembersitzung des BIBB-Hauptausschusses entscheidend, da die ersten Ergebnisse aus der Erhebung auf dieser Sitzung vom Auftraggeber BMBF präsentiert werden.
Die Erhebungsunterlagen für die jeweils aktuelle BIBB-Erhebung zum 30.09. werden Ende September an die Kammern übermittelt. Ab dem 01. Oktober haben die zuständigen Stellen dann bis ca. Mitte November Zeit für die Übermittlung der Meldung zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen in den vorangegangenen 12 Monaten (Erhebungszeitraum: 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September des Erhebungsjahres).
Die zuständigen Stellen liefern ihre Daten überwiegend auf elektronischem Weg. Das BIBB verarbeitet verschiedene Dateiformate und stellt darüber hinaus ein Onlineportal (naa309.bibb.de) für die Erfassung sowie zur Auswertung und Korrektur bereits gelieferter Daten zur Verfügung. Der Zugang zum Onlineportal ist für einen geschlossenen Benutzerkreis mit Benutzernamen und Kennwort über eine sicherheitszertifizierte Internetseite geregelt.
Die eingehenden Daten zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen werden in einer Datenbank gespeichert. In der Regel liegen Ende November / Anfang Dezember die Daten der Kammern zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen als Gesamtdatensatz vor. Der Gesamtdatensatz wird dann geprüft und es werden erste Auswertungen vorgenommen.
Die Ergebnisse fließen in den jährlichen Berufsbildungsbericht der Bundesregierung ein. Erste Ergebnisse werden zeitnah zum Erhebungsende Mitte Dezember im Internet veröffentlicht; ausführliche Ergebnisse folgen dann zum Anfang des Folgejahres.
Erste Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September werden zeitnah zum Erhebungsende auf der Dezembersitzung des BIBB-Hauptausschusses von einem Vertreter des BMBF präsentiert. Nach dieser Sitzung veröffentlicht das BMBF eine Pressemitteilung mit den Daten aus der BIBB-Erhebung zum 30. September. Im Anschluss daran werden erste Ergebnisse im Internet unter www.bibb.de/naa309 veröffentlicht.
Weitere Auswertungen werden kontinuierlich ergänzt.
Die Ergebnisse der Erhebung werden in Tabellenform aufbereitet. In Verbindung mit der Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) lassen sie Aussagen zu folgenden Schwerpunkten zu:
- Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge und deren Entwicklung
- Unversorgte Bewerber/-innen
- Bewerber/-innen mit Alternative
- Unbesetzt gebliebene Berufsausbildungsstellen
- Gesamtangebot
- Gesamtnachfrage
- Angebots-Nachfrage-Relationen (klassische und erweiterte Definition)
Die Daten werden nach folgenden regionalen Einheiten gegliedert:
- Bundesrepublik
- Ost
- West
- Länder
- Arbeitsagenturbezirke (AAB)
Einige der Daten werden auch nach Zuständigkeitsbereichen (Ausbildungsbereichen) und Berufsgruppen sortiert:
Ausbildungsbereiche
- Industrie und Handel - IH
- Handwerk - HW
- Öffentlicher Dienst - ÖD
- Landwirtschaft - LW
- Hauswirtschaft - HWI
- Seeschifffahrt - SEE
- Freie Berufe - FB (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte, Juristen, Steuerberater)
Berufsgruppen
- Aufteilung nach StBA-Berufsgruppen (bis Erhebung 2012)
- Aufteilung nach der KldB 2010 (ab Erhebung 2013)
Die Daten fliessen in die Bildungsberichterstattung der Bundesregierung (Berufsbildungsbericht), in den vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegebenen Datenreport zum Berufsbildungsbericht und in Forschungsprojekte und Veröffentlichungen ein. Sie sind damit (auch in Verbindung mit den Daten aus der Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit) eine wichtige Grundlage für die Politikberatung.
Angebot und Nachfrage
Angebot
Ausgehend von §86 Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird das Ausbildungsplatzangebot aus der Zahl der zwischen dem 01. Oktober und dem 30. September des Folgejahres neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zuzüglich der bei den Arbeitsagenturen gemeldeten Ausbildungsstellen, die am 30. September noch nicht besetzt waren, ermittelt.
Nachfrage
Die Ausbildungsplatznachfrage ergibt sich aus der Zahl der im gleichen Zeitraum neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zuzüglich der am 30. September bei den Arbeitsagenturen gemeldeten, noch Ausbildungsplätze suchenden Personen. Die Berechnungen der Ausbildungsplatznachfrage (und darauf aufbauend die der Angebots-Nachfrage-Relation (ANR) erfolgen seit der Erhebung 2009 zum einen nach der alten ("klassischen") und zum anderen nach einer erweiterten Definition: Der Unterschied besteht dabei in der Berücksichtigung der erfolglosen, zum 30. September noch weiter suchenden Ausbildungsplatznachfrager. Die BA weist hier zum einen Daten zu den weiter suchenden, "unversorgten Bewerber/-innen" (ohne Verbleib in einer Alternative) aus und zum anderen Daten zu den Bewerber/-innen, die aus einer alternativen Verbleibsmöglichkeit weiter nach einer Ausbildungsstelle suchen ("Bewerber mit Alternative zum 30.09."). Bei der Nachfrageberechnung und bei der ANR nach alter Definition bleiben die weiter suchenden "Bewerber mit Alternative zum 30.09." unberücksichtigt ("klassische ANR"); bei der Nachfrageberechnung nach erweiterter Definition werden auch diese Bewerber/-innen berücksichtigt, so dass sich eine "erweiterte ANR" als rechnerische Größe ergibt.
Nachfrage nach alter Definition
neu abgeschlossene Ausbildungsverträge + unversorgte Bewerber ohne Alternative;
Nachfrage nach erweiterter Definition
neu abgeschlossene Ausbildungsverträge + unversorgte Bewerber ohne Alternative + weiter suchende Bewerber mit Alternative
Angebots-Nachfrage-Relation (ANR)
Die Angebots-Nachfrage-Relation gibt wieder, wie viele Ausbildungsstellenangebote rechnerisch auf 100 Nachfrager entfallen. Die Änderungen bei der Ermittlung der rechnerischen Größe "Nachfrage" bedingen, dass sowohl eine ANR in alter ("klassischer") als auch in der erweiterten Form ausgewiesen wird.
Angebots- und Nachfragedefinition orientieren sich an Größen, die statistisch nachweisbar sind. Es gibt darüber hinaus auch Nachfragen nach und Angebote von Ausbildungsplätzen, die in diesen Abgrenzungen nicht erfasst werden und gesondert erforscht werden müssen.