Fristgerechte Abgabe der Rahmenpläne durch die Fachkommission
Unter Hochdruck entwickelten die Mitglieder der Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz in den letzten Monaten bundeseinheitliche Rahmenpläne für die neue Pflegeausbildung. Die fristgerechte Übergabe an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erfolgte Ende Juni in Berlin.
Im nächsten Schritt prüfen die zuständigen Ministerien die Rahmenpläne auf Konformität mit dem Pflegeberufegesetz. Im Anschluss stehen sie kostenfrei auf der Internetseite der Geschäftsstelle nach dem Pflegeberufegesetz zur Verfügung.
Um die modernisierte Pflegeausbildung zu konkretisieren, haben das BMFSFJ und das BMG Ende 2018 elf Pflegeexpertinnen und -experten aus Wissenschaft, Praxis und dem Schulbereich mit der Aufgabe betraut, erstmals bundeseinheitliche Rahmenpläne zu erarbeiten. Die Ergebnisse haben empfehlende Wirkung und können von den Bundesländern als Vorgabe zur Curriculums- und zur Ausbildungsplanentwicklung übernommen werden.
Zudem können die zuständigen Ministerien BMFSFJ und BMG, der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege sowie jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Gesundheitsministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz beratend an den Sitzungen der Fachkommission teilnehmen. Unterstützung erfahren die Mitglieder der Fachkommission durch die im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) eingerichtete Geschäftsstelle.
Gemäß § 53 PflBG sind die Rahmenpläne erstmals bis zum 01. Juli 2019 vorzulegen. Nach der juristischen Prüfung durch die zuständigen Ministerien sind die Rahmenpläne online auf den Internetseiten der Geschäftsstelle nach dem Pflegeberufegesetz verfügbar.