Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Technischer Produktdesigner/Technische Produktdesignerin - Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Entwerfen und Konstruieren von Produkten und technischen Erzeugnissen nach Kundenvorgaben, Erstellen von 3D-CAD-Datensätzen und technischen Dokumentationen unter Beachten von Konstruktions-, Gestaltungs- und Kundenvorgaben, Zuordnen von Werk-und Hilfsstoffen und Anwenden branchenspezifischer Werkstoffnormen, Beurteilen der Fertigungs- und Fügeverfahren sowie Montagetechniken und Einbinden der Ergebnisse in den Konstruktionsprozess, Anfertigen technischer Begleitunterlagen, Pflege und Verwaltung dieser Unterlagen und Durchführen fachspezifischer manueller und softwaregestützter Berechnungen, Berücksichtigen von Grundlagen der Steuerungs- und Elektrotechnik, Auswählen geeigneter Maschinenelemente im Konstruktionsprozess, Durchführen von Konstruktionsdetaillierungen, Planen, Organisieren und Koordinieren von Arbeitsabläufen im Konstruktionsprozess unter wirtschaftlichen und qualitätssichernden Aspekten, Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken unter Beachtung der Datensicherheit, team-, prozess- und projektorientiertes Arbeiten, dabei Einsetzen von Methoden der Projektplanung,, -durchführung und -kontrolle, Bearbeiten englischsprachiger Unterlagen, Korrespondieren und Kommunizieren mit Kunden auch in englischer Sprache.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Technische Produktdesigner und Technische Produktdesignerinnen in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion arbeiten in Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen von Industrieunternehmen, Konstruktionsbüros und Ingenieurdienstleistern, insbesondere des Maschinen- und Anlagenbaues, des Apparatebaus, des Schiff-, Fahrzeug-und Flugzeugbaus sowie der Verpackungsindustrie.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 42 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Rechtsgrundlagen
vom 21.06.2011 (BGBl. I S. 1215)
vom 17.10.2014 (BGBl. I S. 1630)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Zeugniserläuterung Technischer Produktdesigner/ Technische Produktdesignerin - Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion |