Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Produktgestalter-Textil/Produktgestalterin-Textil (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Auswählen textiler Rohstoffe und Erzeugnisse nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit, Erarbeiten technischer Unterlagen und Festlegen von Arbeitsabläufen, Beherrschen von Konstruktionstechniken und Maschinentechnologien, Anwenden unterschiedlicher Mal- und Zeichentechniken, Anwenden verschiedener Gestaltungselemente wie Farben, Strukturen und Formen, Entwickeln von Entwürfen entsprechend unterschiedlichem Verwendungszweck und Prüfen ihrer technischen Umsetzbarkeit, Übertragen und Rapportieren der Musterentwürfe in eine technische Zeichnung, Herstellen von Musterdatenträgern und Erstellen der Prototypen auf den Maschinen, Handhaben von Bildbearbeitungssystemen zur Entwurfserstellung und -modifikation, Archivieren genutzter und entworfener Muster sowie Stammdaten, Beurteilen der Qualität und Ergreifen qualitätssichernder Maßnahmen, Beachten der Grundsätze des Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, Beschaffen von trend- und produktspezifischen Informationen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Ihre Einsatzgebiete finden Produktgestalter - Textil und Produktgestalterinnen - Textil in den Musterabteilungen der Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie und in Textilateliers, häufig sind sie auch als freischaffende Mitarbeiter tätig.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktgestalter-Textil/zur Produktgestalterin-Textil
vom 24.06.2003 (BGBl. I S. 965)