Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Bauzeichner/Bauzeichnerin (Ausbildung)
BAUZEICHNER/BAUZEICHNERIN
Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Informationen hierzu können Sie unter diesem Link abrufen:
Vorläufige Informationen zum Neuordnungsverfahren
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Kundenorientiertes Ausführen von zeichnerischen, rechnerischen und organisatorischen Tätigkeiten selbständig und in Kooperation mit anderen, Umsetzen von Entwurfsskizzen und Erstellen von Bau- und Ausführungszeichnungen, Zeichnen von Grundrissen, Schnitten, Ansichten und Details, Erstellen von Plänen und Zeichnungen, Durchführen von fachspezifischen Berechnungen unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik, Erstellen von Dokumentationen und Zeichnungen für Präsentationen, Erstellen von Aufmaßen und Bestandsplänen, Verwalten, Editieren und Plotten von Zeichnungen und Unterlagen, Übernehmen von technischen Vorgaben in Bauunterlagen, Unterscheiden von Baustoffen, Bauelementen und Bauweisen nach ihren Eigenschaften und Übernehmen der Ergebnisse in Bauunterlagen, Mitwirken bei der Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung, Mitwirken bei Bauprozessen, Planen und Koordinieren von Arbeitsabläufen, Anwenden qualitätssichernder Maßnahmen, Beachten der Grundsätze des Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Bauzeichner und Bauzeichnerinnen sind im Bereich der Planung und Ausführung von Architektur- und Ingenieurbauwerken sowie im Tief-, Straßen und Landschaftsbau tätig. Sie finden ihren Einsatz in Planungsbüros, Unternehmen und Verwaltungen.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Schwerpunkte
Architektur
Ingenieurbau
Tief-, Straßen- und Landschaftsbau
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
vom 12.07.2002 (BGBl. I S. 2622)
vom 24.02.2003 (BGBl. I S. 277)
vom 12.05.2004 (BGBl. I S. 931)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 31.10.2016 (BGBl. I S. 2493)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin (gesetze-im-internet.de)