Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Industriemechaniker/Industriemechanikerin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Organisieren und Kontrollieren von Fertigungs- oder Herstellungsabläufen, Herstellen von Bauteilen und Baugruppen und Montieren zu technischen Systemen, Feststellen und Dokumentieren von Fehlern und deren Ursachen in technischen Systemen, Instandsetzen von technischen Systemen, Umrüsten von Maschinen und Systemen, Durchführen von Wartungen und Inspektionen, Auswählen von Prüfverfahren und Prüfmitteln, Übergeben von technischen Systemen und Produkten an die Kunden und Einweisen in die Anlage, Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen, Überprüfen und Erweitern von elektrotechnischen Komponenten der Steuerungstechnik, Berücksichtigen von Geschäftsprozessen und Anwenden von Qualitätsmanagement, Selbständiges Ausüben der Tätigkeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen, Abstimmen der Arbeit mit vor- und nachgelagerten Bereichen, Einrichten von Arbeitsplätzen, situationsgerechtes Kommunizieren mit internen und externen Kunden, Arbeiten im Team, Kontrollieren und Dokumentieren von Instandhaltungs- und Montagearbeiten unter Berücksichtigung der betrieblichen Qualitätsmanagementsysteme, Nutzen von IT-Systemen auch in digitalisierten Prozessen, Anwenden von Vorschriften zu Datenschutz und Informationssicherheit.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Industriemechaniker und Industriemechanikerinnen sind in der Herstellung, Instandhaltung und Überwachung von technischen Systemen eingesetzt. Sie sind tätig in der Einrichtung, Umrüstung und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen. Typische Einsatzgebiete sind Instandhaltung, Maschinen- und Anlagenbau, Produktionstechnik und Feingerätebau.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 42 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Einsatzgebiete
Feingerätebau
Instandhaltung
Maschinen- und Anlagenbau
Produktionstechnik
Zusatzqualifikationen
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
vom 23.07.2007 (BGBl. I S. 1599)
vom 01.03.2011 (BGBl. I S. 326)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 07.06.2018 (BGBl. I S. 746)
Neufassung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
vom 28.06.2018 (BGBl. I S. 975)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen (gesetze-im-internet.de)
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Fortbildung / Umschulung
Weiterführende Informationen
- KREWERTH, Andreas; BEICHT, Ursula, GEI, Julia; ROTHE, Christin: Wie beurteilen Auszubildende zum/zur „Industriemechaniker/Industriemechanikerin“ die Qualität ihrer Berufsausbildung? Grafiken zu den berufsspezifischen Einzelergebnissen des Forschungsprojekts, (BIBB, Stand:15.07.2009)
- Pressemitteilung 34/2018: Metall- und Elektroberufe zukunftsfest gestaltet. Elf Ausbildungsordnungen an digitalen Wandel angepasst, 19.06.2018
- Industriemechaniker/Industriemechanikerin. Für Technikbegeisterte und Programmierer (Bayerischer Rundfunk, Stand: 23.11.2016) – Video und Berufsinformationen