Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Friseur/Friseurin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Reinigen und Pflegen von Haar und Kopfhaut, Schneiden der Haare mit klassischen und modernen Techniken, Durchführen von modischen Struktur- und Farbveränderungen der Haare, Planen, Formen und Gestalten von Frisuren, Beraten der Kunden in Friseur- und Kosmetikdienstleistungen unter Berücksichtigung ästhetischer Aspekte, der Kopf- und Gesichtsform, der Gesamterscheinung sowie modischer Trends, Unterbreiten und Umsetzen individueller Vorschläge, Betreuen von Kunden vor, während und nach der Behandlung und Eingehen auf deren Erwartungen und Wünschen, Durchführen von Haarverlängerungen und -verdichtungen und Gestalten mit Haarersatz, Pflegen der Hände und Gestalten der Nägel, Durchführen kosmetischer Maßnahmen, Planen und Dokumentieren der Behandlungsabläufe, Mitwirken bei der Organisation von Betriebsabläufen und Überwachen der Terminplanungen, Beraten der Kunden bei Produktauswahl und Produktanwendung, Präsentieren und Verkaufen der Waren sowie Produkte, Unterstützen von Marketingmaßnahmen im Salon, Anwenden der Vorschriften und Richtlinien des Gesundheits- und des Umweltschutzes.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Friseure / Friseurinnen sind vorwiegend in Fachbetrieben des Friseurhandwerks beschäftigt, werden aber auch in Hotels, in Wellnessbereichen, auf Kreuzfahrtschiffen, in Krankenhäusern, Altenheimen und Reha-Einrichtungen eingesetzt. Darüber hinaus sind sie bei Film-, Fernseh- und Theaterproduktionen, Fotoshootings und Modenschauen tätig. Weitere Einsatzgebiete sind der Verkauf in Drogerien, Parfümerien und Warenhäusern. Eine besondere Beschäftigungsmöglichkeit bietet auch die Tätigkeit als Fachberater in der haarkosmetischen Industrie.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Wahlqualifikationen
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
vom 21.05.2008 (BGBl. I S. 856)
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
vom 30.04.2021 (BGBl. I S. 861)
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
vom 05.07.2022 (BGBl. I S. 1070)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin (gesetze-im-internet.de)