Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Glasbläser/Glasbläserin - Fachrichtung Kunstaugen (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Fertigen von massiven Kunstaugen, hohlgeblasenen Kunstaugen, Fertigen von unterschiedlichen Kunstglasprodukten durch Blasen und Modellieren mit verschiedenen Werkzeugen, nach vorgegebenen Mustern und eigenen Entwürfen, Formen durch Erwärmen von Glasröhren und -stäben mit einem Gebläse, Durchführen von betriebsorganisatorischen Tätigkeiten wie Angebotskalkulation und Arbeitsvorbereitung unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit sowie des Gesundheits- und Umweltschutzes.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Glasbläser/innen der Fachrichtung Kunstaugen arbeiten in Betrieben der Glasbläserindustrie oder des Glasbläserhandwerks.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Fachrichtungen
Glasgestaltung
Christbaumschmuck
Kunstaugen
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasbläser/zur Glasbläserin
vom 19.06.1998 (BGBl. I S. 1612)
vom 27.03.2001 (BGBl. I S. 471)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasbläser/zur Glasbläserin (gesetze-im-internet.de)