Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fotograf/Fotografin (Ausbildung)
FOTOGRAF/FOTOGRAFIN
Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Informationen hierzu können Sie unter diesem Link abrufen:
Vorläufige Informationen zum Neuordnungsverfahren
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Umsetzen eigener oder vorgegebener Bildkonzeptionen in fotografische Aufnahmen und deren Präsentation, Analysieren von Kundenwünschen und Auftragszielen, Beraten von Kunden bei der Gestaltung und Realisierung fotografischer Aufnahmen und Planen der Arbeitsabläufe, Erstellen von Aufnahmeentwürfen und Bildkonzeptionen, Vorbereiten der Umsetzung fotografischer Aufnahmen, Einsetzen von Beleuchtung unter Berücksichtigung des Lichtes und der Lichtführung, Technisches und gestalterisches Bearbeiten von Bilddaten unter Berücksichtigung der Bildkonzeption, Bereitstellen der aufbereiteten Daten für die weitere Verwendung in unterschiedlichen Medien, Ausgeben von Bilddaten auf unterschiedlichen Ausgabegeräten, Archivieren von Bilddaten, Anwenden qualitätssichernder Maßnahmen, Berücksichtigen rechtlicher Grundlagen und wirtschaftlicher Aspekte.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fotografen und Fotografinnen arbeiten als Selbstständige oder Angestellte überwiegend in handwerklichen Betrieben, Industriebetrieben, Behörden, wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Schwerpunkte
Porträtfotografie
Produktfotografie
Industrie- und Architekturfotografie
Wissenschaftsfotografie
Rechtsgrundlagen
vom 12.05.2009 (BGBl. I S. 1051)