Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Tierpfleger/Tierpflegerin - Fachrichtung Forschung und Klinik (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Züchten, Halten und Pflegen u.a. von hygienisch und genetisch definierten Tieren, Auswählen und Anwenden geeigneter Arbeitstechniken, Durchführen von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Hygienestatus, Mitwirken bei Experimenten, Anwenden von Regeln Guter Laborpraxis, Selbständiges Ausführen der Arbeiten unter Beachtung des Tier-, Arten-, Natur- und Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und betriebswirtschaftlicher Gegebenheiten, Pflegen und Versorgen von Tieren, Erkennen und Berücksichtigen der Systematik, Anatomie, Physiologie und des Verhaltens von Tieren, Einrichten, Reinigen, Desinfizieren und Instandhalten der Tierunterkünfte, Anlegen von spezifischen Haltungseinrichtungen an, Transportieren von Tieren, Erkennen und Vorbeugen von Krankheiten, Mitwirken bei der Behandlung von Tieren, Kommunizieren mit internen und externen Kunden, Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Tierpfleger/innen der Fachrichtung Forschung und Klinik arbeiten hauptsächlich in Forschungslaboratorien, Universitätskliniken, Hochschulen sowie in Tierkliniken und Tierarztpraxen. Ebenso gibt es in Forschungsabteilungen der Pharmaindustrie geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten. Darüber hinaus können sie auch in Betrieben der Versuchstierzucht und -haltung tätig sein.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Fachrichtungen
Forschung und Klinik
Zoo
Tierheim und Tierpension
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin
vom 03.07.2003 (BGBl. I S. 1093)