Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Tierwirt/Tierwirtin - Fachrichtung Schäferei (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Erzeugen und Vermarkten von Schafen und Schafprodukten unter Beachtung berufsspezifischer Regelungen und Qualitätsstandards, Mitwirken bei der Reproduktion und Aufzucht des Schafbestandes, art- und bedarfsgerechtes Füttern der Schafe und Ermitteln die Leistung der Schafe, Versorgen und Halten der Schafe und Anwenden betriebsspezifischer Haltungssysteme und -techniken, Reinigen, Desinfizieren und Instandhaltung der Schafunterkünfte, Durchführen von Maßnahmen zur Gesundheitsprophylaxe und Versorgen kranker Schafe nach ärztlicher Anweisung und unter Einhaltung von Hygienevorschriften, Auswählen der Böcke, Durchführen von Belegung von Mutterschafen, Leisten von Geburtshilfe und Versorgen von Lamm und Muttertier, Scheren, Melken und Schlachten von Schafen, Durchführen von Maßnahmen zur Förderung und zum Erhalt der Woll- und Fleischqualität, Halten von Herdengebrauchshunden und Einsetzen an Schafherden, Durchführen von Maßnahmen zur Natur- und Landschaftspflege, selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen oder Plänen allein oder im Team und Beachtung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Grundlagen sowie des Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutzes, Planen und Dokumentieren der Arbeit, Festlegen der Arbeitsschritte, Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse, Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen, Anwenden von Kommunikations- und Informationstechniken betriebsintern und im Umgang mit Kunden, Einsetzen von Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln und Nutzen der Betriebseinrichtungen, Pflege, Wartung und Instandhaltung von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Tierwirte / Tierwirtinnen arbeiten in Betrieben der Tierproduktion, agrarwirtschaftlichen Verbänden und Institutionen, in Tierkliniken und Labors, in landwirtschaftlichen Ausbildungsstätten, im Agrarhandel sowie in der Agrarverwaltung.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Lw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin
vom 17.05.2005 (BGBl. I S. 1426)
vom 23.02.2006 (BGBl. I S. 465)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin (gesetze-im-internet.de)