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Erhebung 2022

Informationen zur BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2022

Bei der Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2022 werden Ausbildungsverträge gezählt, die im Zeitraum vom 01. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 neu abgeschlossen wurden und die dann am 30.09.2022 noch bestanden haben (also nicht vorzeitig gelöst wurden). Auch neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, die aus anderen Gründen am 30. September nicht mehr bestehen, werden nicht erfasst.

Entscheidend für die Zusammenstellung der Daten ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß § 34 BBiG (2) Ziffer 6 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird.

Termine für 2022:
Versand der Erhebungsunterlagen an die zuständigen Stellen: Ende September 20221
Öffnung des Online-Portals für die Datenerfassung: 01.10.2022 - 14.11.2022
Letzter Termin für Dateneingang beim BIBB: 14.11.2022
Hauptausschuss-Sitzung: 14.12.2022

Die Erhebungsunterlagen für die Erhebung 2022 werden im Verlauf des Sommers mit den Vertretern der Spitzenverbände abgestimmt.

Stand der Information: Juli 2022

1 Die Termine für Nordrhein-Westfalen (NRW) werden den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) bekannt gegeben. In NRW führt der Landesbetrieb Information und Technik NRW / Geschäftsbereich Statistik - IT.NRW die Erhebung durch. Die Daten werden vom Landesbetrieb IT.NRW Anfang Dezember 2022 an das BIBB übermittelt.