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Erhebung 2023

Informationen zur BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2023

Bei der Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2023 werden Ausbildungsverträge gezählt, die im Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 neu abgeschlossen wurden und die dann am 30.09.2023 noch bestanden haben (also nicht vorzeitig gelöst wurden). Auch neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, die aus anderen Gründen am 30. September nicht mehr bestehen, werden nicht erfasst.

Entscheidend für die Zusammenstellung der Daten ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß § 34 BBiG (2) Ziffer 6 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird.

Termine für 2023:
Versand der Erhebungsunterlagen an die zuständigen Stellen: Ende September 2023
Öffnung des Online-Portals für die Datenerfassung: 01.10.2023 - 13.11.2023
Letzter Termin für Dateneingang beim BIBB: 13.11.2023
Hauptausschuss-Sitzung: 13.12.2023

Die Erhebungsunterlagen für die Erhebung 2023 werden im Verlauf des Sommers mit den Vertretern der Spitzenverbände abgestimmt.

Stand der Information: Juni 2023

1 Die Termine für Nordrhein-Westfalen (NRW) werden den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) bekannt gegeben. In NRW führt der Landesbetrieb Information und Technik NRW / Geschäftsbereich Statistik - IT.NRW die Erhebung durch. Die Daten werden vom Landesbetrieb IT.NRW Anfang Dezember 2023 an das BIBB übermittelt.

Im Rahmen von Neuordnungsverfahren ist es mitunter erforderlich, bei neuen oder modernisierten Berufen für die Verwaltung der Daten neue BIBB-Berufsnummern einzuführen.

Auf der folgenden Seite stellen wir die Ausbildungsberufe zusammen, für die es bei der Erhebung 2023 Neuordnungen gibt. Dabei wird zwischen Ausbildungsberufen unterschieden, bei denen neue BIBB-Berufsnummern vergeben werden und solchen, bei denen das nicht erforderlich ist.