Erhebung 2024
Informationen zur BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2024
Bei der Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.20241 werden Ausbildungsverträge gezählt, die im Zeitraum vom 01. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 neu abgeschlossen wurden und die dann am 30.09.2024 noch bestanden haben (also nicht vorzeitig gelöst wurden). Auch neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, die aus anderen Gründen am 30. September nicht mehr bestehen, werden nicht erfasst.
Entscheidend für die Zusammenstellung der Daten ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß § 34 BBiG (2) Ziffer 6 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird.
Termine für die Durchführung der Erhebung 20242:
Versand der Erhebungsunterlagen an die zuständigen Stellen: Ende September 2024
Öffnung des Online-Portals für die Datenerfassung: 01.10.2024 - 12.11.2024
Letzter Termin für Dateneingang beim BIBB: 12.11.2024
Hauptausschuss-Sitzung: 12.12.2024
Die Erhebungsunterlagen für die Erhebung 2024 werden im Verlauf des Sommers mit den Vertretern der Spitzenverbände abgestimmt.
Stand der Information: Juni 2024
1 Bei dieser Erhebung werden nur die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge berücksichtigt, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) (+ vergleichbare Regelungen in der Seeschifffahrt - hier: Schiffsmechaniker/-in) bei den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingetragen werden. Ausbildungsverträge außerhalb BBiG/HwO (z.B. in den Bereichen Erziehung und Pflege, vollzeitschulische Berufsausbildungen) finden keine Berücksichtigung!
2 Die Termine für Nordrhein-Westfalen (NRW) werden den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vom Landesbetrieb IT.NRW - Statistik und IT-Dienstleistungen bekannt gegeben. In NRW führt der "Landesbetrieb IT.NRW - Statistisches Landesamt" die Erhebung durch. Die Daten werden vom Landesbetrieb IT.NRW Anfang Dezember 2024 an das BIBB übermittelt.
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Erläuterungen zum Erhebungsbogen (PDF, 843 KB)
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Erläuterungen zu Ausbildungsverträgen mit verkürzter Ausbildungsdauer (PDF, 213 KB)
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Erläuterungen zum Merkmal Finanzierungsform (PDF, 347 KB)
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Erläuterungen zu Anschlussverträgen (PDF, 262 KB)
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Hinweise zur Nutzung des Onlineportals naa309.bibb.de (PDF, 609 KB)
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Erläuterungen zum Fehlerprotokoll (PDF, 365 KB)
Im Rahmen von Neuordnungsverfahren ist es mitunter erforderlich, bei neuen oder modernisierten Berufen für die Verwaltung der Daten neue BIBB-Berufsnummern einzuführen.
Auf der folgenden Seite stellen wir die Ausbildungsberufe zusammen, für die es bei der Erhebung 2024 Neuordnungen gibt. Dabei wird zwischen Ausbildungsberufen unterschieden, bei denen neue BIBB-Berufsnummern vergeben werden und solchen, bei denen das nicht erforderlich ist.
- Industrie und Handel (Excel, 80 KB)
- Handwerk (Excel, 77 KB)
- Öffentlicher Dienst (Excel, 27 KB)
- Öffentlicher Dienst - Kirche (Excel, 20 KB)
- Landwirtschaft (Excel, 25 KB)
- Hauswirtschaft (Excel, 20 KB)
- Freie Berufe - Ärzte (Excel, 20 KB)
- Freie Berufe - Zahnärzte (Excel, 20 KB)
- Freie Berufe - Tierärzte (Excel, 20 KB)
- Freie Berufe - Apotheker (Excel, 20 KB)
- Freie Berufe - Juristen (Excel, 20 KB)
- Freie Berufe - Steuerberater (Excel, 20 KB)
- Seeschifffahrt (Excel, 20 KB)