Erhebung 2025
Informationen zur BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2025
Bei der Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2025 werden Ausbildungsverträge gezählt, die im Zeitraum vom 01. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 neu abgeschlossen wurden und die dann am 30.09.2025 noch bestanden haben (also nicht vorzeitig gelöst wurden). Auch neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, die aus anderen Gründen am 30. September nicht mehr bestehen, werden nicht erfasst.
Entscheidend für die Zusammenstellung der Daten ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß § 34 BBiG (2) Ziffer 6 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird.
Anschlussverträge i. S. der Erhebung werden gesondert erfasst; sie finden bei der Berechnung von Angebot und Nachfrage keine Berücksichtigung.
Termine für die Durchführung der Erhebung 2025:
Versand der Erhebungsunterlagen an die zuständigen Stellen: Ende September 2025
Öffnung des Online-Portals für die Datenerfassung: 01.10.2025 - 10.11.2025
Letzter Termin für Dateneingang beim BIBB: 10.11.2025
Hauptausschuss-Sitzung: 11.12.2025
Die Erhebungsunterlagen für die Erhebung 2025 werden im Verlauf des Sommers mit den Vertretern der Spitzenverbände abgestimmt.
Stand der Information: März 2025
Im Rahmen von Neuordnungsverfahren ist es mitunter erforderlich, bei neuen oder modernisierten Berufen für die Verwaltung der Daten neue BIBB-Berufsnummern einzuführen.
Auf der folgenden Seite finden Sie die Ausbildungsordnungen für die Berufe, die zum 1. August 2025 in Kraft treten. Dabei wird zwischen Ausbildungsberufen unterschieden, bei denen neue BIBB-Berufsnummern vergeben werden und solchen, bei denen das nicht erforderlich ist.