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AUSGABE 03/2023 | 14.04.2023
 
 
 
 

Newsletter

Pflegeberufe

Der Arbeitsbereich 2.6 begleitet die Einführung der Pflegeberufe nach dem Pflegeberufegesetz.

 

Es werden Aufgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, der Forschung und der Dauerbeobachtung zu den Pflegeberufen wahrgenommen. Verschiedene Produkte, wie zielgruppenspezifische Informationen (Publikationen des Arbeitsbereichs), Fachveranstaltungen , Studien und Datenerhebungen unterstützen die Pflegebildung und den Pflegeberuf.

 
 
 
 

Weitere Inhalte

 
 
 
 

Stellenausschreibung

 
 
 

Werden Sie Teil des BIBB-Teams

Forschungsmanagement in der pflegewissenschaftlichen Forschung

 

Besetzung ab sofort | unbefristet | Vollzeitstelle (39 Std.) | Arbeitsbereich 2.6 „Pflegeberufe, Geschäftsstelle der Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz“ | Vergütung: Entgeltgruppe 14 TVöD, Eingruppierung nach § 12 TV EntgO Bund | Bonn | Kennziffer: 12/23

 

Der Arbeitsbereich 2.6 begleitet die Einführung der Pflegeberufe nach dem Pflegeberufegesetz. Es werden Aufgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, der Forschung und der Dauerbeobachtung zu den Pflegeberufen wahrgenommen. Der Arbeitsbereich verantwortet das Forschungsprogramm zur Pflegebildung und zum Pflegeberuf des BIBB. Aktuell werden hier 18 Projekte koordiniert, die von externen Partnern/-innen auf der Grundlage einer Auftragsvergabe bearbeitet werden. Die Konzeption weiterer Projekte ist in Vorbereitung.

 

Bewerbungsfrist: 26. April 2023

 
 

Publikationen

 
 
 

Handreichung „Lernortkooperation im Kontext der hochschulischen Pflegeausbildung“

Printausgabe bestellbar

 

Das primärqualifizierende Pflegestudium ist mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Pflegeberufegesetz (PflBG) erstmals als Regelausbildung zum Erwerb der Berufszulassung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann mit akademischem Grad rechtlich verankert. Die Gesamtverantwortung der Organisation von Lernortkooperation und der Koordination der praktischen Einsätze, liegt bei der Hochschule.

 
 
 
 
 
 

Handreichung „Praxisanleitung im Kontext der hochschulischen Pflegeausbildung“

Printausgabe bestellbar

 

Das primärqualifizierende Studium führt neben der Berufszulassung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann auch zu einem Abschluss mit einem akademischen Grad (Bachelor). Dabei muss die Praxisanleitung nach § 31 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) durch geeignetes, bestenfalls durch hochschulisch qualifiziertes Pflegepersonal, erfolgen.

 
 
 

Forschungskongress

 
 
 

Melden Sie sich kostenlos an

 

Das Programm und die Anmeldung zum Forschungskongress zum Thema „Bildung und Versorgung in der Pflege gemeinsam gestalten“ am 25. und 26. Mai 2023 sind nun verfügbar.

 
 
 
 
IMPRESSUM
 
 

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Bei Fragen zum Abonnement oder Anregungen zu den Inhalten des Newsletters schicken Sie bitte eine Mail an: pflegeberufe@bibb.de

 

Dieser Newsletter wird herausgegeben vom
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Friedrich-Ebert-Allee 114 – 116
53113 Bonn

 

Verantwortlich:
Meike Falkenstern (Öffentlichkeitsarbeit im
Arbeitsbereich 2.6)

 
 
 
 

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