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Newsletter
Pflegeberufe
Der Arbeitsbereich 2.6 begleitet die Einführung der Pflegeberufe nach dem Pflegeberufegesetz.
Es werden Aufgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, der Forschung und der Dauerbeobachtung zu den Pflegeberufen wahrgenommen. Verschiedene Produkte, wie zielgruppenspezifische Informationen (Publikationen des Arbeitsbereichs), Fachveranstaltungen , Studien und Datenerhebungen unterstützen die Pflegebildung und den Pflegeberuf.
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Werden Sie Teil des BIBB-Teams
Forschungsmanagement in der pflegewissenschaftlichen Forschung
Besetzung ab sofort | unbefristet | Vollzeitstelle (39 Std.) | Arbeitsbereich 2.6 „Pflegeberufe, Geschäftsstelle der Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz“ | Vergütung: Entgeltgruppe 14 TVöD, Eingruppierung nach § 12 TV EntgO Bund | Bonn | Kennziffer: 12/23
Der Arbeitsbereich 2.6 begleitet die Einführung der Pflegeberufe nach dem Pflegeberufegesetz. Es werden Aufgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, der Forschung und der Dauerbeobachtung zu den Pflegeberufen wahrgenommen. Der Arbeitsbereich verantwortet das Forschungsprogramm zur Pflegebildung und zum Pflegeberuf des BIBB. Aktuell werden hier 18 Projekte koordiniert, die von externen Partnern/-innen auf der Grundlage einer Auftragsvergabe bearbeitet werden. Die Konzeption weiterer Projekte ist in Vorbereitung.
Bewerbungsfrist: 26. April 2023
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Handreichung „Lernortkooperation im Kontext der hochschulischen Pflegeausbildung“
Printausgabe bestellbar
Das primärqualifizierende Pflegestudium ist mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Pflegeberufegesetz (PflBG) erstmals als Regelausbildung zum Erwerb der Berufszulassung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann mit akademischem Grad rechtlich verankert. Die Gesamtverantwortung der Organisation von Lernortkooperation und der Koordination der praktischen Einsätze, liegt bei der Hochschule.
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Handreichung „Praxisanleitung im Kontext der hochschulischen Pflegeausbildung“
Printausgabe bestellbar
Das primärqualifizierende Studium führt neben der Berufszulassung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann auch zu einem Abschluss mit einem akademischen Grad (Bachelor). Dabei muss die Praxisanleitung nach § 31 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) durch geeignetes, bestenfalls durch hochschulisch qualifiziertes Pflegepersonal, erfolgen.
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Melden Sie sich kostenlos an
Das Programm und die Anmeldung zum Forschungskongress zum Thema „Bildung und Versorgung in der Pflege gemeinsam gestalten“ am 25. und 26. Mai 2023 sind nun verfügbar.
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Bei Fragen zum Abonnement oder Anregungen zu den Inhalten des Newsletters schicken Sie bitte eine Mail an: pflegeberufe@bibb.de
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Dieser Newsletter wird herausgegeben vom
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Friedrich-Ebert-Allee 114 – 116
53113 Bonn
Verantwortlich:
Meike Falkenstern (Öffentlichkeitsarbeit im Arbeitsbereich 2.6)
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