50 Jahre BBiG – Garant für hohe Qualität
BIBB-Präsident Esser würdigt Berufsbildungsgesetz
29/2019 | Bonn, 02.09.2019
Vor 50 Jahren – am 1. September 1969 – ist das Berufsbildungsgesetz in Kraft getreten. Aus diesem Anlass erklärt der Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), Friedrich Hubert Esser:
Das Berufsbildungsgesetz, das am 1. September 1969 in Kraft getreten ist, hat für die berufliche Bildung in Deutschland eine herausragende Bedeutung. Es ist der anerkannte Garant für die hohe Qualität der beruflichen Bildung und zeichnet sich – damals wie heute – durch eine Flexibilität aus, die es den Akteuren in Politik und Praxis ermöglicht, passgenaue Lösungen zu finden. Es trägt dadurch mit dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu sichern.
Das Berufsbildungsgesetz – ohne das es letztendlich auch das Bundesinstitut für Berufsbildung nicht geben würde – sucht weltweit seinesgleichen. Es dient vielen Staaten innerhalb und außerhalb Europas, die ihre berufliche Bildung reformieren und praxisorientierter ausrichten wollen, als „Blaupause“, um die für die Funktionsfähigkeit einer gelingenden beruflichen Bildung so wichtige Partnerschaft zwischen Staat und Wirtschaft zu regeln.
Es lässt darüber hinaus genügend Raum für notwendige Weiterentwicklungen. Die jetzt geplante Novelle des Berufsbildungsgesetzes bietet den Akteuren in Politik und Praxis die Chance, die notwendigen Impulse für diese Weiterentwicklung zu setzen. Dazu gehören zum Beispiel die Herausforderungen durch die Digitalisierung, die Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung, die kompetenzorientierte Ausrichtung von modernen Aus- und Fortbildungsordnungen sowie nicht zuletzt der Bedeutungszuwachs der beruflichen Weiterbildung.
Für das BIBB begründet das Berufsbildungsgesetz einen hohen Anspruch, seine umfangreichen und vielfältigen Aufgaben in den Geschäftsfeldern Forschung, Ordnung und Dienstleistungen für die berufliche Bildung wahrzunehmen. Der 50. Geburtstag des Berufsbildungsgesetzes ist für das Bundesinstitut für Berufsbildung daher Ansporn und Richtschnur zugleich, auch in Zukunft einen unverzichtbaren Beitrag für die Weiterentwicklung des Berufsbildungssystems in Deutschland zu leisten.
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.