"Berufsanerkennung sorgt für zusätzliche Fachkräfte"
BIBB-Präsident Esser betont die Bedeutung von Informations- und Beratungsangeboten für den Erfolg von Anerkennungsverfahren
06/2020 | Bonn, 26.02.2020
Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Das Gesetz erweitert die Möglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte, aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland einzureisen. Dazu muss in den meisten Fällen die Anerkennung der mitgebrachten Berufsqualifikation vorliegen. Hierzu erklärt der Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), Friedrich Hubert Esser:
„Die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen trägt unmittelbar zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland bei. Die gewissenhafte Überprüfung der mitgebrachten Qualifikationen gewährleistet hierzulande Qualität und Transparenz für Betriebe und Arbeitgeber. Informations- und Beratungsangebote, die die Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Ausland unterstützen, sind von großer Bedeutung für den Erfolg der Anerkennungsverfahren. Die kürzlich eröffnete Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung, die Antragstellende schneller zum Ziel bringen soll, ist eine ideale Ergänzung zum breiten Informationsangebot des Portals ‚Anerkennung in Deutschland‘ des Bundesinstituts für Berufsbildung. Mit dem Portal ebenso wie mit dem Anerkennungsmonitoring leisten wir seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes im Jahr 2012 einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Anerkennungsregelungen.“
Das BIBB betreibt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unter anderem das elfsprachige Portal „Anerkennung in Deutschland“. Das Herzstück des Portals, der „Anerkennungs-Finder“, ist eine bundesweit einzigartige Datenbasis sowohl für Fachkräfte als auch für Beraterinnen und Berater im Bereich Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) greifen auf den „Anerkennungs-Finder“ als tägliches Arbeitsinstrument zurück. Die ZSBA begleitet Antragstellerinnen und Antragsteller, die sich noch im Ausland befinden, im Anerkennungsverfahren. Die neue Servicestelle wird vom Bundesbildungsministerium finanziert und ist bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn angesiedelt.
Die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sind zum Teil sehr komplex und aufwendig. Für Antragstellende aus dem Ausland ist die Orientierung, das Zusammenstellen der Dokumente und die Kommunikation mit den zuständigen Stellen eine große Herausforderung. Gute Informations- und Beratungsangebote, wie sie für Antragstellerinnen und Antragsteller im Inland bereits etabliert sind, werden daher dringend benötigt. Das belegt auch eine Studie des BIBB-Anerkennungsmonitorings.
Weitere Informationen unter www.bibb.de/anerkennung sowie unter www.anerkennung-in-deutschland.de
Die Studie „Berufliche Anerkennung im Einwanderungsprozess: Stand und Herausforderungen bei der Antragstellung aus dem Ausland; Ergebnisse des BIBB-Anerkennungsmonitorings“ kann unter www.bibb.de/dienst/publikationen/de/download/10143 heruntergeladen werden.
Das BIBB stellt zudem Bildmaterial zur Verfügung und vermittelt Kontakte zu Personen mit erfolgreich anerkannter ausländischer Berufsqualifikation: www.anerkennung-in-deutschland.de/erfahrungsberichte
Kontakt:
Johanna Elsässer, Tel.: 0228 / 107-2030; E-Mail: elsaesser@bibb.de
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.