Flexibel – vielseitig – passgenau
Neue Ausbildungsordnung Mediengestalter/-in Bild und Ton
09/2020 | Bonn, 26.03.2020
Ob in Hörfunk-, Film-, TV- oder Onlineproduktionen, ob in Theatern, Messe- und Veranstaltungsagenturen oder im Marketing und der Unternehmenskommunikation – Mediengestalter/-innen Bild und Ton üben in den unterschiedlichsten Branchen einen ungemein vielseitigen Beruf aus, der zudem ständigen technischen Weiterentwicklungen unterliegt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat daher im Auftrag der Bundesregierung und gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis die Ausbildungsordnung überarbeitet. Die bisher eigenständigen Ausbildungen „Film- und Videoeditor/-in“ sowie „Mediengestalter/-in Bild und Ton“ wurden darüber hinaus zusammengeführt, so dass es nun eine einheitliche Ausbildung im Bereich der technischen Medienproduktion gibt. Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2020 in Kraft.
Zu den klassischen Inhalten der Ausbildung gehören auch künftig die Herstellung von Bild- und Tonaufnahmen, zum Beispiel bei der Durchführung von Befragungen, sowie die Herstellung audiovisueller Medienprodukte, zu denen etwa Fernsehproduktionen im Studio oder Sportberichterstattungen mit Hilfe von Übertragungswagen zählen. Auch die Nachbearbeitung von Bild- und Tonprodukten bei Film- oder Radioproduktionen gehören zum festen Repertoire, das jede/-r Auszubildende beherrschen muss.
Online-Plattformen und Social Media-Angebote machen eine zielgruppengerechtere Aufbereitung von Inhalten erforderlich. Daher müssen Auszubildende auf der Grundlage journalistischer Beiträge künftig auch andere Medienkanäle, wie zum Beispiel Facebook, Instagram oder Twitter, mit eigenem Inhalt bedienen können. Gerade in diesem Bereich öffnet sich für Mediengestalter/-innen ein neues, besonders interessantes Tätigkeitsfeld.
Rechtliche Grundlagen der Medienproduktion erhalten eine wesentlich höhere Bedeutung. Dazu gehören Urheber- und Persönlichkeitsrechte genauso wie Datenschutz und Datensicherheit. Auch die Projektorganisation ist eine wichtige Kompetenz, denn Mediengestalter/-innen müssen Produktionsverfahren auswählen, Arbeitsabläufe festlegen und Produktionsteams organisieren.
Nicht zuletzt finden sich in der neuen Ausbildungsordnung insgesamt 18 unterschiedliche Wahlqualifikationen – das macht die Ausbildung flexibler, profilschärfer und passgenauer. So können die Auszubildenden durch die Wahl entsprechender Qualifikationsmöglichkeiten im zweiten und dritten Ausbildungsjahr zum Beispiel ihre Kompetenzen in den Bereichen Kameraproduktionen oder Studio-, Außenübertragungs- und Bühnenproduktionen sowie Postproduktion oder Ton vertiefen. Weitere Wahlqualifikationen sind beispielsweise Medienpräsentationen bei Veranstaltungen, die Herstellung und Gestaltung visueller Effekte, das Durchführen von Sounddesigns oder das eigenständige Recherchieren und Herstellen von Beiträgen für unterschiedliche Ausgabekanäle.
Die jetzt modernisierte Ausbildungsordnung „Mediengestalter/-in Bild und Ton“ für den betrieblichen Teil und der darauf abgestimmte Rahmenlehrplan für den schulischen Teil der Ausbildung treten zum 1. August 2020 in Kraft und lösen die bestehende Ausbildungsregelung aus dem Jahr 2006 ab.
Weitere Informationen im Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/neue-berufe
Ansprechpartnerin im BIBB:
Dr. Heike Krämer, E-Mail: kraemer@bibb.de
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.