Gut versorgt und gut betreut – alles aus einer Hand!
Neue Ausbildungsordnung für Hauswirtschafter/-innen
11/2020 | Bonn, 06.04.2020
Ein außerordentlich breites Spektrum an Einsatzfeldern bei der Versorgung und Betreuung von Personen – das ist die Besonderheit des anerkannten dualen Ausbildungsberufs Hauswirtschafter und Hauswirtschafterin. Denn neben Einrichtungen der Alten-, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Wohngruppen, Schulen und Kindergärten sind Fachkräfte auch in Kureinrichtungen und Krankenhäusern, Privathaushalten und landwirtschaftlichen Unternehmen, Beherbergungsbetrieben, Tagungshäusern, gastronomischen Einrichtungen, Dienstleistungszentren und Quartieren tätig. Gerade die aktuellen Herausforderungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie belegen, wie hoch der Stellenwert der in diesem Bereich beruflich Qualifizierten für das Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft sowie der Sicherung von Grundbedürfnissen ist.
Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung die Berufsausbildung für Hauswirtschafter und Hauswirtschafterinnen nunmehr modernisiert. Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2020 in Kraft.
Der Breite an Einsatzfeldern entspricht auch die Breite des Kompetenzprofils. Ausgehend von einer systematischen Bedarfsermittlung werden Versorgungs- und Betreuungsleistungen personen- und zielgruppenorientiert geplant und umgesetzt sowie deren Wirkungen überprüft und Prozesse situationsbezogen gesteuert. Hierbei kommt der Zusammenarbeit im Team, auch interdisziplinär, eine besondere Bedeutung zu. Versorgungstätigkeiten, die auch zur Aktivierung zu betreuender Personen eingesetzt werden, wie zum Beispiel das Zubereiten von Speisen, die Gestaltung und Reinigung von Räumen sowie die Pflege von Textilien, runden das Profil ab.
Teil der beruflichen Handlungsfähigkeit ist aber auch das Thema Nachhaltigkeit, beispielsweise das Beschaffen von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern unter Berücksichtigung von Herkunft, Herstellung und langfristiger Nutzbarkeit. Weitere Kompetenzen sind erforderlich im Zusammenhang mit der Kalkulation und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen sowie Maßnahmen zur Hygiene und Qualitätssicherung. In der zweiten Hälfte ihrer Ausbildung können die angehenden Hauswirtschafter/-innen dann ihre Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem der Schwerpunkte personenbetreuende Dienstleistungen, serviceorientierte Dienstleistungen sowie ländlich-agrarische Dienstleistungen vertiefen.
Bundesweit werden insgesamt rund 2.500 meist weibliche Fachkräfte ausgebildet, der Bedarf an in diesem Bereich beruflich Qualifizierten ist sehr groß. Im Anschluss an die Ausbildung besteht die Möglichkeit, eine Aufstiegsfortbildung zu absolvieren – etwa zum/zur Geprüften Fachhauswirtschafter/-in, zum/zur Meister/-in der Hauswirtschaft, zum/zur Staatlich geprüften hauswirtschaftlichen Betriebsleiter/-in oder zum/zur Staatlich geprüften Agrarbetriebswirt/-in.
Die jetzt modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rahmenlehrplan lösen die bestehende Regelung aus dem Jahr 1999 für den gleichlautenden Vorgängerberuf ab.
Weitere Informationen zur modernisierten Ausbildungsordnung „Hauswirtschafter/-in“ unter www.bibb.de/neue-berufe
Ansprechpartner im BIBB:
Markus Bretschneider; E-Mail: bretschneider@bibb.de
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.