Neue Inhalte – Neue Berufsbezeichnung
Modernisierte Ausbildungsordnung für Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement
14/2020 | Bonn, 20.04.2020
Berufliche Tätigkeiten im Groß- und Außenhandel bieten seit jeher ein abwechslungsreiches und interessantes Aufgabenspektrum im nationalen und internationalen Handel. Aufgrund einer wachsenden Bedeutung von E-Business, Prozess- und Schnittstellenmanagement sowie projektförmiger Arbeit haben sich die Kompetenzanforderungen für Kaufleute im Groß- und Außenhandel verändert. Aus diesem Grund hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung eine neue Ausbildungsordnung erarbeitet. Neu ist dabei auch die Berufsbezeichnung: aus Kaufleuten im Groß- und Außenhandel werden künftig Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement. Die Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Neu in der Ausbildungsordnung der Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement ist die Berufsbildposition „Elektronische Geschäftsprozesse (E-Business)“. Hierunter fällt zum Beispiel die Verwendung von E-Business-Systemen zur Ressourcenplanung und zur Verwaltung von Kundenbeziehungen. Der Bedeutungsgewinn von projektförmiger Arbeit wird unter anderem durch neue Inhalte im Bereich des Projektmanagements abgebildet – beispielsweise Unterstützungsleistungen bei der Vorbereitung, Planung, Durchführung, Steuerung und Dokumentation betrieblicher Projekte.
Auch in den beiden Fachrichtungen Großhandel und Außenhandel gibt es Veränderungen. So wurden beispielsweise in der Fachrichtung Großhandel Inhalte zum Retourenmanagement ergänzt; in der Fachrichtung Außenhandel wurden Inhalte internationaler Berufskompetenzen erweitert, zum Beispiel durch interkulturelle Kompetenzen.
Neu eingeführt wird auch eine gestreckte Abschlussprüfung, die sich aus zwei bewerteten Teilen zusammensetzt. In der mündlichen Prüfungsleistung können Auszubildende und Betriebe künftig zwischen zwei unterschiedlichen Zugangswegen für ein fallbezogenes Gespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe wählen.
Eine Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement qualifiziert für vielfältige Tätigkeiten in Unternehmen des Handels oder der Industrie. Einsatzgebiete sind die Beschaffung von Waren im In- und Ausland, ihre Lagerung, Marketing und Vertrieb sowie waren- und kundenbezogene Dienstleistungen. Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Außenhandel wickeln insbesondere Außenhandelsgeschäfte ab und bedienen Auslandsmärkte. Mit 13.137 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen lag der Ausbildungsberuf 2019 auf Platz 11 der ausbildungsstärksten Berufe. Der Anteil junger Frauen beträgt knapp 40 %, und gut die Hälfte aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich für diesen Ausbildungsberuf entscheiden, haben eine Studienberechtigung.
Die Ausbildung eröffnet zudem gute berufliche Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten. So können sich Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement beispielsweise zum Geprüften Handelsfachwirt/zur Geprüften Handelsfachwirtin oder zum Geprüften Fachwirt/zur Geprüften Fachwirtin für Außenwirtschaft weiterbilden.
Die jetzt modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rahmenlehrplan treten zum 1. August 2020 in Kraft und lösen die bestehenden Regelungen aus dem Jahr 2006 ab.
Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf „Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement“ unter www.bibb.de/neue-berufe
Ansprechpartnerin im BIBB:
Dr. Hannelore Mottweiler; E-Mail: mottweiler@bibb.de
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.