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Pressemitteilung

Moderne Laborberufe im digitalen Zeitalter

Drei neue Ausbildungsordnungen für Chemie-, Biologie- und Lacklaboranten und -laborantinnen

15/2020 | Bonn, 30.04.2020

Die Digitalisierung schreitet auch in der Chemie- und Pharmaindustrie weiter voran. Aus diesem Grund hat nach der Modernisierung des Ausbildungsberufs „Chemikant/Chemikantin“ im Jahr 2018 das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung nunmehr auch die „Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack” entsprechend überarbeitet. Sie umfasst die drei Laborberufe Biologielaborant/-in, Chemielaborant/-in und Lacklaborant/-in. Die neuen Regelungen treten am 1. August 2020 in Kraft.

Wesentlichste Neuerung sind zwei speziell auf die Ausprägung digitaler Kompetenzen ausgerichtete Wahlqualifikationen: „Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion“ sowie „Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen“. Dabei bündelt die neue Wahlqualifikation „Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion“ beispielsweise alle Kompetenzen, die für die Arbeit in einer digitalen Laborumgebung notwendig sind. Dies reicht vom Arbeiten in virtuellen Teams oder dem Durchführen von Simulationen über das Erfassen, Prüfen und Auswerten von Daten bis hin zum Einhalten rechtlicher und betrieblicher Vorgaben zum Schutz und zur Sicherheit digitaler Daten. 

Bei der neuen Wahlqualifikation „Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen“ geht es um das Einrichten, Prüfen und Optimieren von Labormanagement- und Labor­informationssystemen sowie die Arbeit mit diesen digitalen Technologien. Dies beinhaltet auch das Erkennen von Störungen und das Einleiten von Maßnahmen zu deren Beseitigung.

Die digitalen Wahlqualifikationen stellen vor allem für die Ausbildungsbetriebe neue Optionen dar, die in der Digitalisierung von Arbeitsumgebungen schon fortgeschritten sind und ihren Auszubildenden eine entsprechende Schwerpunktsetzung ermöglichen wollen. Die Mindestanforderungen an die Laboranten-Ausbildung werden durch die Änderungsverordnung nicht erhöht. Ebenso bleibt die bewährte Struktur der Ausbildungsordnungen erhalten.

Bundesweit wurden in den drei Ausbildungsberufen im Jahr 2019 insgesamt 2.277 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, wobei der weitaus größte Teil (rund 73 Prozent) auf den Bereich der Chemielaborantinnen beziehungsweise -laboranten entfällt. Im Anschluss an die Ausbildung besteht die Möglichkeit, Aufstiegsfortbildungen zu absolvieren, zum Beispiel zum/zur Industriemeister/Industriemeisterin Chemie.

Die jetzt modernisierten Ausbildungsordnungen und die darauf abgestimmten, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelten Rahmenlehrpläne treten zum 1. August 2020 in Kraft.

Weitere Informationen im Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/neue-berufe

 

Ansprechpartnerin im BIBB:

Dr. Stephanie Conein; E-Mail: conein@bibb.de

Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.