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Pressemitteilung

Zehn Jahre Anerkennungsgesetz – eine Chance für Integration und Fachkräftesicherung

BIBB startet zum Jubiläum die Initiative „Tage der Anerkennung“

07/2022 | Bonn, 31.03.2022

Das Anerkennungsgesetz des Bundes regelt und vereinfacht seit dem 1. April 2012 die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) trägt seit Inkrafttreten des Gesetzes durch wissenschaftliche Begleitung und Öffentlichkeitsarbeit zu dessen erfolgreicher Umsetzung bei. Aus Anlass des 10. Jahrestages hat das BIBB, im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), die Initiative „Tage der Anerkennung“ gestartet. Sie bündelt auf einer interaktiven Landkarte Veranstaltungen und Publikationen zahlreicher Institutionen im Zusammenhang mit dem Jubiläum, um auf die Bedeutung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen aufmerksam zu machen. 

„Das Anerkennungsgesetz leistet seit zehn Jahren einen aktiven Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland sowie zur Integration der Menschen in unsere Gesellschaft“, betont BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser. „Die gewissenhafte Überprüfung der Qualifikationen gewährleistet Qualität und Transparenz für Betriebe und Arbeitgeber. Außerdem eröffnet eine offizielle Anerkennung ihrer Qualifikationen berufliche und persönliche Perspektiven für Menschen mit Einwanderungsbiografie. Dies gilt auch für die Geflüchteten, die aktuell aus der Ukraine zu uns kommen. Bei allem menschlichen Leid kann das Arbeiten im erlernten Beruf für diese Menschen Sinn stiften und das Ankommen in Deutschland erleichtern.“

Aktuell häufen sich Nachfragen von ukrainischen Geflüchteten nach Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen. Der Anerkennungsantrag ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus möglich und teilweise Voraussetzung, um in bestimmten Berufen in Deutschland arbeiten zu dürfen. Falls die erforderlichen Dokumente für eine Anerkennung nicht vorgelegt werden können, kann auf andere Verfahren wie zum Beispiel eine Qualifikationsanalyse oder Prüfung zurückgegriffen werden. Das BIBB hat in der Vergangenheit mit Projekten dazu beigetragen, dass das spezielle Verfahren der Qualifikationsanalyse weiterentwickelt wurde und in der Beratung und Durchführung Anwendung findet. 

Mit dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ leistet das BIBB seit zehn Jahren im Auftrag des BMBF einen zentralen Beitrag zur Auffindbarkeit aller wichtigen Informationen zum Thema Anerkennung. Das mittlerweile elfsprachige Portal fungiert mit dem „Anerkennungs-Finder“ als Wegweiser durch das Verfahren. Mit fast 20 Millionen Besuchen seit 2012 ist „Anerkennung in Deutschland“ das meistgenutzte Online-Angebot für Anerkennungsinteressierte und Beratungsfachkräfte.

Zudem beobachtet das BIBB-Anerkennungsmonitoring die Umsetzung des Gesetzes. Mit der Auswertung der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgeschehen, wissenschaftlichen Untersuchungen und im Dialog mit der Praxis schafft es Transparenz, leistet einen Beitrag zur Qualitätssicherung und zeigt Chancen der Anerkennung auf.

Einen Schwerpunkt der Aktivitäten stellt derzeit die Digitalisierung der Anerkennungsverfahren dar, denn bis Ende 2022 müssen alle Anträge bei einer deutschen Behörde online eingereicht werden können. Das BIBB beteiligt sich daher an einem Bund-Länder-Projekt, das internationalen Fachkräften die Online-Antragstellung aus dem „Anerkennungs-Finder“ heraus ermöglichen soll. „Die elektronische Einreichung wird ein wichtiger Beitrag sein, um langfristig Hürden bei der Antragstellung zu senken“, erklärt BIBB-Präsident Esser.

Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des BIBB unter www.anerkennung-in-deutschland.de/gefluechtete sowie unter www.tage-der-anerkennung.de und in der BIBB-Fachzeitschrift „Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis (BWP)“ unter BWP / Zehn Jahre Anerkennungsgesetz
Erfahrungsberichte von Menschen mit Einwanderungsbiografie, die das Anerkennungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, stehen unter www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/erfahrungsberichte-.php zur Verfügung. 

Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.