Handwerk und Hightech: Berufsausbildung in der Zahntechnik modernisiert
Neue Ausbildungsordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft
11/2022 | Bonn, 05.05.2022
Die Herstellung von Zahnersatz unterliegt höchsten Qualitätsansprüchen und erfordert handwerkliche Präzisionsarbeit. Dabei sind die fachlichen Dienst-leistungen, die Zahntechnikerinnen und Zahntechniker erbringen, im Laufe der vergangenen Jahre in ihrem Umfang, in der technischen Komplexität sowie der auszuführenden Qualität weiter gestiegen. Zunehmend benötigen Zahntechniker/-innen neben manuellen Fähigkeiten auch digitale Kompetenzen. Denn in der Zahntechnik werden Planungs-, Vermessungs- und Konstruktionsprozesse verstärkt durch digitale Technologien unterstützt oder ersetzt. Zahntechniker und Zahntechnikerinnen planen und gestalten nicht nur den Zahnersatz am PC, sondern sie bedienen auch die in den nachgelagerten Fertigungs- und Anwendungsprozessen mit dem PC verbundenen Maschinen, wie Fräser oder 3-D-Drucker.
Daher hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung die Berufsausbildung für Zahntechniker und Zahntechnikerinnen modernisiert und an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Zudem wird die gestreckte Gesellenprüfung eingeführt, die bisherige Zwischenprüfung entfällt. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.
Zahntechniker und Zahntechnikerinnen arbeiten überwiegend in Dentallaboren, aber auch in zahnärztlichen Praxislaboren, Zahnkliniken oder Betrieben der Dentalindustrie. Dabei stellen sie in Einzelfertigung passgenaue Prothesen, Kronen, Brücken, Verbindungs-, Halte- und Stützelemente für Zahnersatz sowie therapeutische und kieferorthopädische Geräte, wie zum Beispiel Zahnspangen, her oder setzen sie instand. Sie führen darüber hinaus vorbereitende Maßnahmen zur navigierten Implantation durch und gestalten zu ersetzende Gewebeteile bei Gesichts- oder Kieferdefekten, zum Beispiel nach Unfällen oder angeborenen Fehlbildungen. Hierfür be- und verarbeiten sie unterschiedliche Werkstoffe und nutzen vielfältige Materialien und Technologien. Sie führen zudem individuelle Farbnahmen von Zähnen durch, beraten über Werkstoffe sowie technische und ästhetische Möglichkeiten und vermessen und analysieren Kiefermodelle. Zahntechniker und Zahntechnikerinnen werden verstärkt auch im datenschutzkonformen Umgang mit zur Herstellung von Zahnersatz generierten Daten ausgebildet.
Bestandteil der modernisierten Ausbildungsordnung sind auch die neu gefassten Standardberufsbildpositionen. Diese beschreiben neue, berufsübergreifend geltende Ausbildungsinhalte zu den vier Bereichen „Digitalisierung“, „Nachhaltigkeit“, „Recht“ und „Sicherheit“.
Im Jahr 2021 haben rund 1.850 Personen einen neuen Ausbildungsvertrag in der Zahntechnik abgeschlossen, knapp zwei Drittel davon waren Frauen. Nach der Ausbildung besteht die Möglichkeit, sich zum/zur Zahntechnikermeister/-in weiterzubilden.
Die Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung erarbeitete Rahmenlehrplan lösen die bestehende Verordnung aus dem Jahr 1997 ab und treten zum 1. August 2022 in Kraft.
Weitere Informationen unter www.bibb.de/neue-berufe
Um die Einführung der neuen Verordnung in der Ausbildungspraxis zu unterstützen, entwickelt das BIBB derzeit mit den beteiligten Sachverständigen aus der Praxis eine Umsetzungshilfe für ausbildende Praxen, Labore und Einrichtungen, Berufsschulen, Prüfer/-innen und Auszubildende. Die Veröffentlichung wird praktische Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung und der Prüfung enthalten und inklusive Zusatzmaterialien in der BIBB-Reihe „Ausbildung gestalten“ erscheinen. Sie kann dann kostenlos als PDF-Datei über die BIBB-Internetseite abgerufen werden.
Ansprechpartnerinnen im BIBB:
Miriam von Kiedrowski, miriam.vonkiedrowski@bibb.de
Dr. Tina-Maria Schieder, schieder@bibb.de
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.