Für eine sichere Zukunft
Ausbildungsordnung für Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen modernisiert
20/2022 | Bonn, 08.06.2022
Ein Auto- oder Sport-Unfall, ein Wohnungseinbruch oder eine Vermögensanlage – in all diesen Fällen stehen Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen mit Rat und Tat zur Seite. Dabei hat sich die stark beratungs- und vertriebsorientierte Branche mit einem sich stetig verändernden Leistungsspektrum in den vergangenen Jahren dynamisch weiterentwickelt. Neue, über vielfältige digitale Kanäle verfügbare Geschäftsmodelle sowie eine ganzheitliche, auf den Kunden beziehungsweise die Kundin zugeschnittene kompetente individuelle Beratung und Betreuung zur Absicherung unterschiedlichster Lebenssituationen nehmen in der Ausbildung eine wichtiger werdende Rolle ein.
Um für die neuen Anforderungen gewappnet zu sein, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen überarbeitet. Sie tritt am 1. August 2022 in Kraft.
Entwickelt wurde eine breite Kernqualifikation, in der vor allem digitale Kompetenzen, moderne Arbeits- und Projektmethoden sowie ganzheitliche und nachhaltige Beratung zukunftsoffen verankert sind. Das Herzstück der Ausbildung bilden die „Kundenbedarfsfelder“, entlang derer die zu vermittelnden Kompetenzen aufgebaut werden. Hierzu zählt zum Beispiel die Absicherung von Wohnen und Wohneigentum, von Berufsausübung und Freizeitgestaltung, von Mobilität und Reisen, von Krankheit und Pflege sowie die Förderung der Gesundheit. Weitere Betätigungsfelder sind Vermögensbildung, Altersvorsorge, Einkommensabsicherung und Hinterbliebenenversorgung.
Die Wahlqualifikationen konzentrieren sich nun auf die fünf Bereiche „Versicherungsfälle managen“, „Risikomanagement durchführen“, „Risiken für Nicht-Privatkunden absichern“, „Im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten“ sowie die neue Wahlqualifikation „Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft“, die Fachwissen mit IT-Inhalten zusammenführt – beste Voraussetzung für eine Tätigkeit an den in der Versicherungswirtschaft und der Finanzanlagenbranche typischen IT-Schnittstellen.
Mit dem neuen Profil bietet sich Kaufleuten für Versicherungen und Finanzanlagen auch künftig ein weites Betätigungsfeld insbesondere in Versicherungsunternehmen oder in der Finanzdienstleistungsbranche. Der Beruf gehört mit insgesamt mehr als 12.300 Auszubildenden im Jahr 2020 nach wie vor zu den am stärksten nachgefragten Ausbildungsberufen. Nach der Ausbildung stehen den Fachkräften vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten zur Verfügung, zum Beispiel zum Geprüften Fachwirt/zur Geprüften Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen.
Die jetzt modernisierte Ausbildungsordnung für den betrieblichen Teil sowie der darauf abgestimmte Rahmenlehrplan für den schulischen Teil der Ausbildung lösen die bestehenden Ausbildungsregelungen aus dem Jahr 2006 ab.
Weitere Informationen unter www.bibb.de/neue-berufe
Kontakt:
Gabriele Jordanski; E-Mail: jordanski@bibb.de
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.