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Pressemitteilung

Mehr Digitalisierung – mehr Mandantenorientierung

Ausbildungsordnung für Steuerfachangestellte modernisiert

33/2022 | Bonn, 29.09.2022

Ob Steuererklärung, Betriebsprüfung oder Buchführung – ohne die Unterstützung durch digitale beziehungsweise elektronische Verfahren geht in Steuerberatungs­kanzleien und in der Finanzverwaltung mittlerweile nichts mehr. Zudem hat die Beratungsintensität von Mandan­tinnen und Mandanten bei steuer- und betriebs­wirtschaftlichen Fragen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Und um die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten modern und attraktiv zu gestalten, wurden darüber hinaus auch die neuen Standardberufsbildpositionen in die Ausbildung aufgenommen. Dadurch findet insbesondere das Thema „Nachhal­tigkeit“ künftig eine besondere Berücksichtigung.

Dies waren Gründe dafür, dass das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnung für Steuerfachangestellte modernisiert hat. Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2023 in Kraft.

Die an der Neuordnung beteiligten Organisationen und Einrichtungen waren sich darin einig, das bestehende und bewährte System von Zwischen- und Abschluss­prüfung beizubehalten und keine gestreckte Abschlussprüfung einzuführen. Neu in die Abschlussprüfung aufgenommen wurde, neben zwei weiterhin bestehenden schriftlichen Prüfungs­bereichen, eine Gesprächssimulation zur Mitgestaltung der Beratung von Mandantinnen und Mandanten. Dies trägt der neuen Schwerpunkt­setzung Rechnung. Dabei agiert die zu prüfende Person auf der Grundlage unterschiedlicher berufsspezi­fischer Tätigkeiten in einem Rollenspiel in ihrer künftigen beruflichen Funktion.

Auf berufsschulischer Seite wurde die bisherige Fächer- und Rechtsgebieteorien­tierung aufgegeben. Insgesamt zwölf handlungsorientiert gestaltete Lernfelder strukturieren nunmehr den neuen schulischen Rahmenlehrplan, der als Empfehlung für den jeweils landesrechtlich geregelten Berufsschulunterricht gilt.

Die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten gehört mit zu den am stärksten nachgefragten Ausbildungen. Im Jahr 2021 wurden mehr als 6.600 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von mehr als 5 %.

Nach der kaufmännischen Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten gibt es verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung beziehungsweise Karriereplanung – zum Beispiel zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin, zum Fachwirt/zur Fachwirtin Wirtschaftsprüfung oder zum Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung.

Die neue Ausbildungsordnung für den betrieblichen Teil sowie der neue Rahmenlehrplan für den schulischen Teil lösen die bestehenden Ausbildungs­regelungen aus dem Jahr 1996 ab. Das BIBB plant darüber hinaus, zur neuen Ausbildungsordnung eine Umsetzungshilfe aus der Reihe „Ausbildung gestalten“ herauszugeben.

Weitere Informationen im Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/neue-berufe

Kontakt:

Dr. Anke Kock; E-Mail: kock@bibb.de  

Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.