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Pressemitteilung

Mit neuen Kompetenzen durch den Paragrafen-Dschungel

Ausbildung in Rechtsberufen modernisiert

26/2015 | Bonn, 09.07.2015

Rechts- und Patentanwaltskanzleien funktionieren ebenso wie Notariate nur mit modern ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der „ReNoPat“-Berufe, also Rechtsanwalts-, Notar-, Patentanwalts- sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Eine grundlegende Novellierung dieser vier Berufe war erforderlich, um aktuelle Entwicklungen und moderne Standards aufzugreifen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat daher im Auftrag der Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis die Ausbildungsverordnungen für diese dreijährigen Berufsausbildungen modernisiert. Sie beinhalten nun eine stärkere Betonung des internationalen Rechts und der internationalen Zusammenarbeit, aktuelle Anforderungen durch die Arbeit mit IT-gestützten Informations- und Kommunikationssystemen sowie elektronischen Zahlungs- und Rechtsverkehr und eine zeitgemäße Prüfungsstruktur mit fallbezogenem Fachgespräch. Die Neuregelung tritt zum 1. August in Kraft.

Mit der Modernisierung sollen die Berufe für ausbildende Kanzleien und Praxen ebenso wie für ausbildungsinteressierte junge Menschen wieder attraktiver werden. Denn die Zahl der Auszubildenden bei den Berufen Rechtsanwaltsfachangestellte/-r sowie Rechts- und Notarfachangestellte/-r ist deutlich gesunken. Der am stärksten besetzte Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten verzeichnete 2005 noch 5.118 Neuabschlüsse, 2013 waren es nur noch 3.840.
Der Einbruch bei den Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ist ähnlich stark: Von 2005 bis 2013 sank hier die Zahl der Neuabschlüsse von 2.244 auf 1.320. Bei den Notarfachangestellten und den Patentanwaltsfachangestellten gab es schon immer deutlich weniger Auszubildende – die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse ist bei diesen beiden Berufen im benannten Zeitraum konstant beziehungsweise sogar leicht steigend.

Die neue Ausrichtung der Ausbildungen bringt insbesondere vor dem Hintergrund der ihr nun zugrunde liegenden Handlungsorientierung auch eine neue Prüfungsstruktur mit sich. Die Fächerorientierung wurde abgeschafft, die mündliche Prüfung ersetzt durch ein fallbezogenes Fachgespräch zur Mandantenbetreuung. Für alle vier Berufe gilt weiterhin ein schulischer Rahmenlehrplan, der nun jedoch nach dem Konzept der Lernfelder strukturiert ist. So wurden – für alle Berufe betrachtet – 32 kompetenzorientierte Lernfelder formuliert. Die Auszubildenden lernen beispielsweise im ersten Jahr „schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen an(zu)wenden“ oder „Ansprüche außergerichtlich geltend (zu) machen“.
Im Laufe des zweiten Ausbildungsjahres setzt dann die berufsspezifische Differenzierung ein.

Im Anschluss an die Ausbildung besteht die Möglichkeit, je nach Beruf eine Aufstiegsfortbildung zum/zur geprüften Rechtsfachwirt/-in, Notarfachwirt/-in oder zum/zur staatlich geprüften Betriebswirt/-in der einschlägigen Fachrichtungen zu absolvieren.

Das Berufsprofil liegt künftig in einer EUROPASS-Zeugniserläuterung in deutscher, englischer und französischer Sprache vor und hilft den ausgebildeten Fachkräften bei einer europaweiten beruflichen Verwirklichung. Erstmals wird die Ausbildung im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) verortet, und zwar auf der Niveaustufe 4. Diese Einordnung hilft Fachkräften und ausländischen Arbeitgebern bei der Bewertung der Qualität der Ausbildung im Rahmen von Bewerbungsverfahren.

Weitere Informationen zur Neuordnung und den jeweiligen Ausbildungsordnungen:

Ansprechpartner/-in im BIBB:
Martin Elsner; E-Mail: elsner@bibb.de
Dr. Anke Kock; E-Mail: kock@bibb.de

Das BIBB hat umfangreiche Praxishilfen erstellt, um das Ausbildungspersonal bei der Planung und Umsetzung der neuen Ausbildung zu unterstützen. Die Veröffentlichung in der Reihe „Ausbildung gestalten“ kann demnächst beim W. Bertelsmann Verlag unter www.wbv.de bestellt werden.

Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.